Zusammenfassung
- APNIC kann den Wechsel des registrierten Inhabers belegen, nicht jedoch automatisch den Zustand aller Routing- und Autorisierungsflächen.
- Das Journal trennt Registerfakten, authentisierte Handlungen, veröffentlichte Objekte und BGP-Beobachtungen und verbindet sie mit Zeiten und Hashes.
- Öffentliche Quellen belegen nicht, dass jede übertragene ASN aktiv ist, ein
aut-numbesitzt oder in einer ROA vorkommt; „nicht anwendbar“, „nicht beobachtet“ und „unbekannt“ müssen zulässig sein.
RFC 1930 definiert ein autonomes System als verbundene Präfixgruppe mit einer einzigen klaren Routing-Politik. Eine ASN ist damit mehr als eine übertragbare Kennziffer: Sie bezeichnet eine nach außen sichtbare Policy-Domäne.
APNIC erlaubt ASN-Transfers zwischen regionalen Ressourceninhabern und bei einem kompatiblen Regelwerk der Gegenstelle auch zwischen RIRs. Die abgebende Partei muss registrierter, nicht streitbefangener Inhaber sein; der Empfänger muss die aktuellen Zuteilungskriterien erfüllen. APNIC beschreibt den Transfer als Übergang einer Nummernressource zwischen Rechtsträgern und aktualisiert Whois. Im Kontenverfahren leitet die abgebende Partei den Vorgang ein, der Empfänger bestätigt ihn in MyAPNIC.
Das beweist den anerkannten Registerzustand, aber weder aktive Nutzung noch einen vorhandenen IRR-Eintrag, geänderte Zugangsdaten oder angepasste ROAs. Eine ROA wird vom Präfixinhaber erteilt; ASN-Inhaberschaft und Präfixautorisierung sind verschiedene Tatsachen. BGP-Sichtbarkeit ist eine zeit- und messpunktgebundene Beobachtung.
Der erste Journalteil enthält Transfer-ID, ASN, anerkannte Konten, Policy-Version, Initiierungs- und Bestätigungsbelege, Entscheidung und Wirksamkeitszeit. Bei Inter-RIR-Fällen kommen Gegenregister, Kompatibilitätsgrundlage und beide Abschlussreferenzen hinzu.
Der zweite Teil bewahrt RDAP-autnum-Antworten vor und nach dem Termin samt Anfrage, Beobachtungszeit, Dienst und Hash, wie RFC 9082 die Abfrageform festlegt. Spätere Korrekturen sind neue Beobachtungen. Der dritte Teil dokumentiert Fortführung, Übergang oder Stilllegung der Routing-Politik sowie – falls vorhanden – Quelle, Schlüssel, Maintainer und Vorher-Nachher-Hashes des aut-num.
Der vierte Teil erfasst ROA-Abhängigkeiten. Der ASN-Transfer überträgt keine Präfixrechte. RFC 6907 und RFC 8206 zeigen, weshalb make-before-break und neue Autorisierungen erforderlich sein können. Der fünfte Teil hält begrenzte BGP-Beobachtungen fest, ohne sie zu Rechts- oder Autorisierungsbeweisen umzudeuten.
Zustände wie REQUESTED, SOURCE_CONFIRMED, RECIPIENT_ACKNOWLEDGED, REGISTRY_EFFECTIVE, DEPENDENCIES_IN_TRANSITION, HANDOVER_OBSERVED und EXCEPTION_OPEN verhindern automatische Vollständigkeit. Bei ungenutzten ASN können Routing-Abhängigkeiten entfallen; bei aktiven ASN können Policy, Zugangskontrolle, IRR, ROAs und ein Beobachtungsfenster zum Abschlusskriterium gehören.
APNIC bleibt für seine Registerentscheidung zuständig, Präfixinhaber für ROAs, IRR-Betreiber für veröffentlichte Objekte, Netzbetreiber für Router und Messplattformen für Beobachtungen. Das Journal verbindet diese Zuständigkeiten, ohne sie zu vermischen.
Quellen
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