Zusammenfassung

  • Die Fassung -04 vom 26. Oktober schlägt vor, ein IANA-Verzeichnis aus dem Medientypenbereich umzubenennen und für weitere Verfahren zu nutzen.
  • Benötigt ein Registrierungsverfahren IESG-Anerkennung, würde IANA die Liste prüfen und einen fehlenden Namen dem IESG vorlegen.

Eine Standardisierungsorganisation braucht womöglich einen Codepunkt, bevor sie ihre Spezifikation veröffentlichen kann. Der neue IANABIS-Entwurf beschreibt genau dieses Henne-und-Ei-Problem. Für den Weg zur frühen Zuteilung kann entscheidend sein, ob die IESG die Organisation als standardsbezogen anerkennt. Hier kommt eine unscheinbare IANA-Liste ins Spiel: Bislang verzeichnet sie Organisationen, die Medientypen im Standards Tree registriert haben. Bald könnte ihr Name an weiteren Schaltern zählen.

Die am 27. Oktober UTC angekündigte Fassung -04 enthält eine IANA-Anweisung, die in der Juli-Fassung -03 fehlte. Der Katalog soll „IESG-Recognized Standards-Related Organizations“ heißen; vorhandene Einträge bleiben bestehen. Künftig würde IANA dort nachsehen, wenn ein anderes Verfahren die Anerkennung einer Standardisierungsorganisation durch die IESG verlangt.

Für neue Bewerber zeichnet der Text eine klare Kette: IANA sucht den Namen. Fehlt er, bittet sie die IESG um Anerkennung. Nach deren förmlicher Entscheidung nimmt IANA die Organisation auf. „IESG Approval“ bleibt das Aufnahmeverfahren. Bereits gelistete Organisationen wären für Verfahren mit dieser Art Anerkennungsanforderung geeignet; eine spätere Einschränkung auf einzelne Register oder Verfahren bleibt möglich.

Für die Organisation, die auf einen Codepunkt wartet, ist die Unterscheidung praktisch: Steht ihr Name bereits in der Liste, kann IANA die Anerkennungsfrage abhaken; fehlt er, muss die IESG zuerst darüber entscheiden. Danach folgt die Prüfung des konkreten Zuteilungsantrags. Was ursprünglich einen Medientypen-Vorgang dokumentierte, könnte so bei anderen Anträgen Zeit und Zuständigkeit bestimmen. Ein Eintrag sollte erkennen lassen, wann, auf welcher Grundlage und für welchen Geltungsbereich die Anerkennung erfolgte.

Die Fassung -04 schlägt außerdem „Change Controller“-Felder für bestimmte neue Register und später leere Felder in alten Registern vor. Auch nach der Aufnahme muss jemand für Änderungen zuständig sein.

Die IANA-Seite zeigt weiterhin den alten Medientypen-Titel und RFC 6838. Der Generalschlüssel liegt bislang auf dem Reißbrett.

Der Datatracker-Eintrag führt Fassung -04 als Dokument der IANABIS-Arbeitsgruppe.