Zusammenfassung
- Die Befugnis, einem Mitglied Nummernressourcen zu entziehen, steht im Registration Service Agreement (RSA): Die Standardfassung von 2018 unterliegt mauritischem Recht und erlaubt eine Beschwerde an den AFRINIC-Vorstand, dessen Entscheidung als abschließend beschrieben wird.
- Mauritische Gerichte haben bislang über Vertretungsmacht, Aktivlegitimation und Verwaltung entschieden – zuletzt über die Receivership und die Neubildung des Vorstands –, nicht über die Begründetheit einer RSA-Kündigung oder einer Rückgewinnung von Ressourcen.
- Operativ bleibt die Registry zwischen einem Vorstand, der seine Tätigkeit wieder aufgenommen hat, und einem Receiver, dessen Entlassung verhandelt, aber nicht beschieden ist, umstritten; die Anerkennung als Regional Internet Registry für Afrika durch IANA und NRO ist davon nicht berührt.
Drei Instrumente, drei Quellen der Befugnis
Wer in Afrika über Nummernressourcen entscheidet, tut das nicht aus einer einzigen Rechtsquelle. Die Registrierungsdienste für Mitglieder beruhen auf dem Registration Service Agreement (RSA). Die veröffentlichte Standardfassung von 2018 ist ausdrücklich dem Recht der Republik Mauritius unterstellt (RSA-Standardfassung; Übersichtsseite zum Registration Service Agreement).
Der Vertrag enthält die eigentliche Entziehungsbefugnis. Er sieht vor, dass AFRINIC zugewiesene Nummernressourcen widerrufen und den Vertrag beenden kann, wenn Maßnahmen infolge von Insolvenz, Konkurs, Receivership oder Aufgabe des Geschäftsbetriebs getroffen werden; bei Beendigung oder Ablauf heißt es, AFRINIC werde „die Nummernressourcen unverzüglich widerrufen und die Dienste anderweitig einstellen, ohne irgendeine Haftung zu übernehmen" (RSA-Standardfassung). Dasselbe Instrument nennt den internen Rechtsweg: Wer der Auffassung ist, das zuweisende Register habe seine Aufgabe nicht ordnungsgemäß erfüllt, kann sich an den Vorstand wenden; dessen Entscheidung wird als endgültig bezeichnet (RSA-Standardfassung; RSA-Übersicht). Einzelne unterschriebene Vertragsexemplare wurden in dieser Recherche nicht eingesehen, sodass Standardtext und individueller Vertrag auseinanderfallen können.
Die Satzung liefert demgegenüber die Mitgliedschafts- und Organarchitektur. Sie definiert ein Resource Member als juristische Person – Local Internet Registry oder Endnutzer –, die ihren Bedarf an Nutzungsrechten an Internetnummernressourcen kumulativ nachgewiesen, das Registration Service Agreement unterzeichnet und die einschlägigen Einrichtungs- und Mitgliedsbeiträge entrichtet hat (Bylaws). Nach der veröffentlichten Satzung wählen die Mitglieder mit Mehrheit auf der jährlichen Hauptversammlung Direktoren nach Artikel 13.5; der Vorstand umfasst neun Sitze – sechs nach Subregion gewählte, zwei regionenunabhängige sowie der Chief Executive Officer (Bylaws). Die Satzungsseite kann spätere Änderungen, etwa zum Streitbeilegungstext des Artikels 24, nicht vollständig konsolidieren.
Die dritte Quelle ist die Anerkennung als Registry. Der IANA-Bericht von 2005 dokumentiert die Gründung von AFRINIC und die Anerkennung als Regional Internet Registry für die afrikanische Region, gefolgt von Übertragungsvereinbarungen mit den übrigen Regionalregistries (IANA-Bericht 2005). Diese Kette betrifft die Bestellung als Registry. Sie ist keine Instanz, die über den Widerruf gegenüber einem einzelnen Mitglied entscheidet.
Der Ausgangsstreit
Der Ressourcenstreit begann damit, dass AFRINIC dem Cloud Innovation Ltd eine Verletzung eines Registration Services Agreement vorwarf und die Beendigung der Ressourcenmitgliedschaft anstrebte. AFRINIC beendete die Mitgliedschaft am 8. Juli 2021 durch Vorstandsbeschluss, mit einer Frist von 90 Tagen vor der Rückgewinnung der Nummernressourcen. Diese Darstellung stammt aus einem von Cloud Innovation veröffentlichten Verfahrensdokument; sie wurde hier nicht als feststehende Tatsache behandelt, und AFRINIC beschreibt dieselbe Beendigung in seinen eigenen Veröffentlichungen als durch Vertragsverletzung gerechtfertigt (Verfahrensdokument).
Was die Gerichte entschieden haben – und was nicht
In einem Zwischenurteil vom 19. Juli 2022 wies der Supreme Court of Mauritius eine Einrede des Rechtsmissbrauchs und einer querulatorischen Prozessführung zurück und ließ die Anwendung von Cloud Innovation zu; zugleich hielt er fest, das frühere Urteil des Court of Civil Appeal (2022 SCJ 51) habe ausdrücklich erklärt, die Richter würden „sich nicht mit der Begründetheit der übrigen Berufungsgründe befassen". Damit lag im Juli 2022 keine abschließende Entscheidung zur Hauptsache vor (Verfahrensdokument).
Am 15. Oktober 2024 gab der Court of Civil Appeal den vorläufigen Einreden der Gegenseite statt: Herrn Eshun fehlte die erforderliche Vollmacht, um die Berufung einzulegen und AFRINIC zu binden, und Herrn Moollan und Mardemootoo fehlte die Aktivlegitimation; es liege keine wirksame Berufung vor. Das Gericht stellte die Anordnung der Commercial Division vom 12. September 2023 wieder her, einschließlich der Bestellung des Official Receiver und der Anweisung, Vorstandswahlen nach der Satzung durchzuführen, und setzte eine Frist von zwei Monaten für den Abschluss des Wahlverfahrens (Urteil 2024 SCJ 473). Diese Entscheidung drehte sich um Vollmacht und Aktivlegitimation, nicht um die Substanz des RSA oder die Frage der Rückgewinnung von Ressourcen (Urteil 2024 SCJ 473).
Mit gerichtlicher Anordnung der Bankruptcy Division des Supreme Court of Mauritius vom 12. Februar 2025 wurde Herr Gowtamsingh Dabee zum neuen Receiver über AFRINIC bestellt; ihm wurde aufgegeben, die Gestaltung und Durchführung von Wahlen zur Neubildung des Vorstands bis zum 25. April 2025 zu beschleunigen, und das Gericht erkannte seine Befugnisse nach mauritischem Recht an. ICANN beschreibt seine eigene Rolle als Beobachtung sowie Unterstützung und Beratung und erkennt den Receiver als die von den mauritischen Gerichten bezeichnete zuständige Stelle an (ICANN-Ankündigung).
Am 12. September 2025 veröffentlichte AFRINIC die Ergebnisse der Vorstandswahl 2025: Acht Direktoren wurden für die Sitze 1 bis 8 gewählt, darunter Abdelaziz Hilali (Sitz 1, Nordafrika) und Ajao Adewole David (Sitz 8, nicht regional) – ein Verfahren im Mandat des Receivers zur Bildung eines neuen Vorstands (Wahlergebnis). Der Jahresbericht für das Geschäftsjahr 2025 hält fest, dass es zwischen Juni 2022 und September 2025 keinen Vorstand und keinen CEO gab, dass AFRINIC in dieser Zeit von seinem Führungsteam unter aufeinanderfolgenden gerichtlich bestellten Receivern geführt wurde, dass der Vorstand am 15. September 2025 mit auf den 12. September 2025 datierten Direktoren sein Amt aufnahm und dass mit Zustimmung des Receivers ein Interim Management Committee aus drei leitenden Abteilungsleitern gebildet wurde (Jahresbericht).
Am 8. Oktober 2025 reichte der Receiver seine „Application for Termination of Receivership" bei der Bankruptcy Division des Supreme Court ein und leitete damit das Verfahren zu seiner förmlichen Entlassung ein; eine Entscheidung des Gerichts stand aus, ein Vorstand war im Amt, und bis zur förmlichen Entlassung erklärte sich Herr Dabee bereit, AFRINIC bei den Schritten nach der Bestellung der Direktoren weiter zu unterstützen. Diese Angaben stammen aus einer gemeinsamen Erklärung von Vorstand und Receiver und nicht aus einem Gerichtsbeschluss (Gemeinsame Erklärung).
Am 5. November 2025 veröffentlichte AFRINIC die Mitteilung, dass ein Antrag auf Beendigung der Receivership über AFRINIC Ltd und auf Entlassung des Receivers anhängig sei. Die Mitteilung nennt das Aktenzeichen SC/COM/MOT/000757/2025 und einen Verhandlungstermin am 26. November 2025; Mitglieder, die beitreten wollten, mussten nach einer gerichtlichen Anordnung vom 29. Oktober 2025 bis zum 12. November 2025 die Zulassung beantragen. Die Mitteilung belegt einen eingereichten Antrag und einen Termin, nicht eine abgeschlossene Beendigung (Mitteilung).
In einem Mitgliederupdate beschreibt AFRINIC den weiteren Verlauf: Nach den Wahlen vom September 2025 habe der Vorstand seine Tätigkeit im Einklang mit dem Companies Act von Mauritius wieder aufgenommen, der Entlassungsantrag des Receivers sei verhandelt worden und das Urteil stehe aus, es seien rechtliche Eingaben eingereicht worden, um die im September 2025 gewählten Direktoren für ungültig zu erklären, Cloud Innovation habe gegen die Entlassung des Receivers Einspruch erhoben und die Bestellung eines weiteren Receivers verlangt, und der Receiver genehmige weiterhin IP-Adresszuweisungen, solange die Entlassung nicht ausgesprochen sei (Mitgliederupdate).
Eine AFRINIC-Mitteilung vom 15. Mai 2026 gibt an, der Supreme Court of Mauritius habe am 14. Mai 2026 eine einstweilige Anordnung gegen Cloud Innovation Ltd erlassen, nachdem über die Tochtergesellschaft Larus Ltd Aussagen zur Vermietung von AFRINIC-Nummernressourcen verbreitet worden seien, die AFRINIC als falsch und irreführend bezeichnet; am selben Tag sei ICANN die Beteiligung am Verfahren gestattet worden. Die Mitteilung äußert sich nicht zum Entlassungsantrag. Die Bewertung der Aussagen als falsch ist AFRINICs eigene (Mitteilung vom 15. Mai 2026).
Welche Rechtsbehelfe tatsächlich bleiben
Für einen betroffenen Ressourceninhaber ergeben sich vier Wege. Erstens der vertragliche Weg: Beschwerde beim AFRINIC-Vorstand nach dem RSA, dessen Entscheidung als endgültig beschrieben wird (RSA-Standardfassung). Zweitens der gesellschafts- und insolvenzrechtliche Weg vor den mauritischen Gerichten, die über Gesellschaft, Receivership und Zusammensetzung des Vorstands befinden (Urteil 2024 SCJ 473; ICANN-Ankündigung). Drittens der governancebezogene Weg über die Stimmrechte der Mitglieder auf der jährlichen Hauptversammlung, gebunden an die satzungsmäßigen Voraussetzungen der Mitgliedschaft und überlagert von der anhängigen Anfechtung des Wahlergebnisses (Bylaws; Mitgliederupdate). Viertens die Anerkennungsebene: IANA und NRO halten AFRINIC als Registry der Region, sind aber kein Forum für den Widerrufsstreit eines Mitglieds (IANA-Bericht 2005).
Das bedeutet praktisch: Wer einen Widerruf anfechten will, braucht zuerst den internen Weg und danach die mauritischen Gerichte – und muss damit rechnen, dass beide Schienen durch die parallele Auseinandersetzung über Receivership und Vorstandszusammensetzung verzögert werden.
Was die Beweise nicht hergeben
In diesem Material findet sich kein veröffentlichtes Urteil zur Hauptsache – weder zur Beendigung eines Registration Services Agreement noch zur Rückgewinnung von Nummernressourcen. Eine abschließende öffentliche Anordnung, die die Entlassung des Receivers gewährt oder ablehnt, liegt ebenfalls nicht vor; der Antrag war verhandelt, das Urteil stand aus. Die Autorität des im September 2025 gebildeten Vorstands ist durch Anträge auf Ungültigerklärung der Direktoren bestritten und damit als anhängiger Streit und nicht als gesicherte Tatsache zu behandeln. Geprüft wurde die Standardfassung des RSA von 2018-01; unterschriebene Einzelverträge können abweichen. Wert und Status tatsächlich zurückgewonnener oder neu zugewiesener Ressourcen ließen sich aus primären Registerdaten in diesem Durchgang nicht feststellen. Für die anhaltende Aufsicht über die Institution und ihre Ressourcen gilt: AFRINIC im BTW-Verzeichnis.
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