• Die Schweiz hat bis zu 730 Mio. CHF zur Verbesserung der Breitbandversorgung in ländlichen Gebieten vorgeschlagen, in denen ein kommerzieller Ausbau unwahrscheinlich ist
  • Der Bund würde die Hälfte der Kosten jedes geförderten Projekts übernehmen, jedoch nur, wenn der jeweilige Kanton die andere Hälfte beisteuert

Die Fakten

Der Schweizer Bundesrat hat dem Parlament einen Vorschlag für öffentliche Fördermittel von bis zu 730 Mio. CHF zur Verbesserung der Breitbandversorgung in dünn besiedelten Gebieten vorgelegt. Das Programm würde Glasfaser- und Funkanschlüsse an Orten fördern, an denen Betreiber voraussichtlich nicht eigenwirtschaftlich ausbauen. Der Bund würde zwischen 2030 und 2037 bis zu 365 Mio. CHF aus Einnahmen künftiger Mobilfunklizenzen bereitstellen. Die Kantone würden denselben Betrag beisteuern.

Kantone und Gemeinden könnten frei entscheiden, ob sie teilnehmen möchten. Bundesmittel wären jedoch nur verfügbar, wenn sich auch der zuständige Kanton zu einem Beitrag verpflichtet. Die Gemeinden würden anschließend Förderung für einzelne Projekte beantragen. Außerdem gäbe es eine Obergrenze dafür, wie viel öffentliches Geld je Anschluss ausgegeben werden darf. Übersteigen die Kosten eines Glasfaseranschlusses diese Grenze, könnte stattdessen eine Funkverbindung genutzt werden. Eine Gemeinde, die dennoch einen Glasfaseranschluss will, könnte die Mehrkosten selbst tragen.

Der Vorschlag bedarf noch der Zustimmung des Parlaments, bevor das Programm beginnen kann.

Die Einschätzung

Die Summe von 730 Mio. CHF klingt nach einem nationalen Breitbandfonds, doch das Geld wird nicht automatisch jede ländliche Gemeinde erreichen. Jedes Projekt braucht Unterstützung vor Ort, und ein Kanton muss bereit sein, die Hälfte der Förderung zu tragen, bevor Bundesmittel verfügbar werden.

Auch die Kosten beeinflussen, welche Art von Anschluss eine Gemeinde erhält. Glasfaser mag die bevorzugte Option sein, doch das Programm wird ihre Verlegung nicht um jeden Preis finanzieren. An den teuersten Standorten könnte stattdessen eine Funkverbindung gewählt werden, sofern die Gemeinde nicht bereit ist, die Differenz zu übernehmen.

Für die BTW-Leserschaft ist entscheidend, welche Kantone sich für eine Teilnahme entscheiden und was sie zu finanzieren bereit sind. Diese Entscheidungen vor Ort bestimmen, welche Gemeinden neue Anschlüsse erhalten, ob sie per Glasfaser oder Funk versorgt werden und wie viel der vorgesehenen 730 Mio. CHF letztlich eingesetzt wird.

Worauf zu achten ist

Zu beobachten ist, wie das Parlament die Vorlage behandelt und wie hoch die endgültige Förderobergrenze festgesetzt wird. Danach kommt es vor allem auf die Beteiligung der Kantone an. Die ersten genehmigten Projekte dürften zeigen, wo Glasfaser innerhalb der Förderregeln finanzierbar ist und wo Gemeinden stattdessen Funkverbindungen wählen oder die Mehrkosten selbst tragen.