Summary

  • PTS will die Aufsicht nach dem schwedischen Cybersicherheitsgesetz 2026 mit insgesamt zwölf Millionen Kronen neuer Gebühren finanzieren. Die alte Meldegebühr nach dem Gesetz über elektronische Kommunikation wurde um dieselbe Summe gesenkt; der Gesamtbetrag der betroffenen Gruppe soll auf dem Niveau von 2025 bleiben.
  • PTSFS 2026:4 erfasst einen gemeldeten Betreiber ab 30 Millionen Kronen einschlägigem Umsatz im vorherigen Geschäftsjahr, einschließlich des Grenzwerts. Die Abgabe beträgt höchstens 0,0166 Prozent; bei fehlenden oder mangelhaften Angaben darf PTS den Umsatz schätzen.

29.999.999 Kronen einschlägiger Umsatz bedeuten null neue Gebühr. Genau 30 Millionen lösen die Regel in §22 der PTS-Verordnung aus: „30 Millionen oder mehr“. Die Mitteilung vom 28. September spricht hingegen von Umsatz „über“ 30 Millionen. Für die Rechnung gilt der veröffentlichte Normtext. Am Schwellenwert ergeben 0,0166 Prozent eine Jahresobergrenze von 4.980 Kronen. Die tatsächliche Rechnung kann darunter liegen.

PTS hat Aufsichtskosten zwischen zwei Rechtsgrundlagen verschoben. Zwölf Millionen Kronen sollen 2026 die Kontrolle nach dem Cybersicherheitsgesetz finanzieren. Weil ein Teil der bisherigen Aufsicht dorthin wanderte, sank die Meldegebühr nach dem Kommunikationsgesetz um zwölf Millionen. PTS bezeichnet den gesamten Gebührenzugriff auf die betroffene Gruppe deshalb als unverändert gegenüber 2025. Die neue Einzelrechnung hängt aber daran, wie der Umsatz eines bestimmten Betreibers unter das neue Gesetz fällt.

§21 verlangt den Umsatz des unmittelbar vorangegangenen Geschäftsjahrs aus der vom Cybersicherheitsgesetz erfassten Tätigkeit. Erlöse aus nummernunabhängigen interpersonellen Kommunikationsdiensten bleiben bei der Berechnung außen vor. Besteht das Geschäft nur daraus, ist nach §22 keine Gebühr fällig. Der Gesamtumsatz im Geschäftsbericht kann damit zu groß sein für die maßgebliche Bemessungsgrundlage.

Wer keine brauchbare Zahl liefert, überlässt PTS die Schätzung. Die Behörde darf den letzten Jahresabschluss, ihre Prüfung eingereichter Daten und frühere Umsatzmeldungen heranziehen. Nahe der 30-Millionen-Grenze entscheidet die Zuordnung einzelner Erlöse, ob überhaupt eine Abgabe entsteht. Das ist mehr als eine Formalität im Meldeformular.

Die Änderung wurde am 16. September beschlossen und trat am 1. Oktober 2026 in Kraft. PTS kündigte Regeln für die Gebühren 2027 im Dezember 2026 an. Einzelne Rechnungen für 2026 und der endgültige Tarif für 2027 benötigen spätere Belege.