Zusammenfassung

  • Der empfohlene dritte Entwurf des RIR-Governance-Dokuments würde einer Gruppe von mindestens 15 Prozent aller Mitglieder eines Registers oder 1.000 Mitgliedern – je nachdem, was niedriger ist – einen Antrag auf Compliance-Prüfung erlauben. Jeder Rechtsträger zählt einmal.
  • LACNIC weist Wahlberechtigte, teilnehmende Organisationen und abgegebene Stimmen getrennt aus. Keine dieser Größen ist automatisch der im Entwurf verlangte Nenner „alle Mitglieder“.

Eine Zahl kann exakt und ihre Maßeinheit trotzdem ungeklärt sein.

Genau das droht bei Abschnitt 4.2(b)(i)(C) des empfohlenen RIR-Governance-Entwurfs. Danach könnte eine Gruppe aus dem Mitgliederkreis des betroffenen RIR eine Compliance-Prüfung beantragen, sobald sie mindestens 15 Prozent aller Mitglieder oder 1.000 Mitglieder umfasst; es gilt der niedrigere Wert. Für diese Schwelle darf jeder Rechtsträger nur einmal gezählt werden, selbst wenn er nach den Regeln des Registers bei anderen Abstimmungen mehrere Stimmen besitzt.

Das ist noch kein geltendes Verfahren. Die ASO-Mitteilung vom 1. September bezeichnet Version drei als empfohlenen Entwurf. Weitere Beteiligungsmöglichkeiten und Änderungen sollen vom NRO Executive Council angekündigt beziehungsweise koordiniert werden. Die Quellen belegen auch keinen Antrag gegen LACNIC, keine laufende Prüfung und keinen Regelverstoß.

Die Zahl allein würde ohnehin nicht genügen. Der Antrag muss konkrete Bestimmungen aus Abschnitt 4.1 nennen und darlegen, weshalb die Sache hinreichend wesentlich ist. Bei einem Mitgliederantrag muss mindestens ein Beteiligter angemessene Bemühungen über die verfügbaren Verfahren des RIR nachweisen. Erst danach entscheidet ICANN, ob die Prüfung eingeleitet wird. Numerische Antragsbefugnis, interner Klärungsversuch und materielles Gewicht sind getrennte Hürden.

Schon die erste Hürde verlangt mehr als Division. Zu welchem Stichtag wird der Mitgliederbestand eingefroren? Welche Mitgliedskategorien sind einbezogen? Wie wirken Zahlungsrückstand, Suspendierung oder ein laufender Aufnahmeantrag? Was geschieht mit Mitgliedern, die über nationale Registrierungsstellen betreut werden? Mehrere Ressourcenkonten oder Kontakte können zu demselben Unternehmen gehören. Der Satz über den einzelnen Rechtsträger verbietet die Addition von Stimmgewichten, ersetzt aber keine bereinigte Liste.

LACNICs Veröffentlichungen machen die Einheiten sichtbar. Das Ergebnis der Vorstandswahl 2025 nennt 12.501 Wahlberechtigte, 1.207 Organisationen, die abgestimmt haben, und 3.127 Stimmen; die Beteiligung wird mit 10 Prozent angegeben. Laut der Seite über Vorteile der Mitgliedschaft hängt die Stimmenzahl eines Mitglieds von dem Adressraum ab, den seine Organisation verwaltet. Das Satzungskapitel zur Mitgliedschaft unterscheidet Kategorien und Rechte.

Aus diesen Angaben lässt sich der Nenner des Entwurfs nicht zurückrechnen. Wahlberechtigung, tatsächliche Teilnahme und gewichtete Stimmen beantworten verschiedene Fragen. Gerade die saubere Trennung auf der Wahlseite zeigt, warum nicht irgendeine öffentlich verfügbare Gesamtsumme eingesetzt werden darf. Das Prüfverfahren benötigt seine eigene Größe: zum Stichtag berechtigte, nach Rechtsträgern deduplizierte Mitglieder.

Vor einem Streit sollte deshalb jedes RIR eine Nennerbescheinigung veröffentlichen. Sie nennt Stichtag, einbezogene Kategorien, Regeln für ruhende Mitgliedschaften, die Behandlung nationaler Registerbeziehungen und das Verfahren zur Zusammenführung mehrerer Konten. Sie weist die Summe nach der Deduplizierung aus und bezeichnet die Stelle, die dafür einsteht. Datenschutz ist kein Grund für eine Blackbox: Ein signierter Aggregatwert, eine versionierte Methodik und ein vertraulicher Prüfkanal für Unterstützer können die vollständige Mitgliederliste schützen.

Der Antrag braucht ein spiegelbildliches Protokoll. Jeder Unterstützer wird einem am Stichtag berechtigten Rechtsträger zugeordnet; Dubletten, verbundene Unternehmen und Rücknahmen werden nach vorab veröffentlichten Regeln behandelt. In getrennten Feldern stehen die Bemühungen im LACNIC-Verfahren, die angerufene Vorschrift aus Abschnitt 4.1 und der Nachweis ihrer Wesentlichkeit. Lehnt ICANN die Einleitung ab, lässt sich dann erkennen, ob Zahl, Identität, lokaler Weg oder Substanz fehlten.

Der Bericht zu den Änderungen und ihren Gründen begleitet den Versuch, das Compliance-System klarer zu fassen. Entscheidend ist nicht nur verständliche Prosa, sondern ein reproduzierbares Ergebnis. Mitglieder müssen vor einer Mobilisierung wissen, was zählt. Das RIR darf den Nenner nicht erst nach Sichtung der Namen bestimmen. ICANN muss seine Entscheidung so begründen, dass beide Seiten sie nachprüfen können.

Das ist keine Vorhersage einer Auseinandersetzung bei LACNIC. Weil kein Antrag bekannt ist, besteht gerade jetzt die neutrale Gelegenheit zur Präzisierung. Beim nächsten NRO-EC-Update sind sechs Punkte zu suchen: Stichtag, Definition des berechtigten Mitglieds, Deduplizierung nach Rechtsträger, sicherer Nachweiskanal, öffentliches Zählprotokoll und eine ICANN-Entscheidung zu jeder Hürde. Dann ist 1.000 eine brauchbare Schwelle. Ohne diese Punkte bleibt es eine typografisch überzeugende Zahl.