Zusammenfassung

  • Der Satzungsentwurf würde den CEO von RIPE NCC als geschäftsführendes Vorstandsmitglied neben sieben von den Mitgliedern gewählten nicht geschäftsführenden Mitgliedern platzieren.
  • Die Abstimmung beginnt am 28. Oktober und endet am 30. Oktober. Für die Änderung sind zwei Drittel der abgegebenen Stimmen und anschließend eine notarielle Urkunde nötig.

Der vorgeschlagene Sitz bringt dem CEO eine Stimme im Vorstand, die Verantwortung für das Tagesgeschäft und Aufseher gegenüber, die genau dieses Geschäft kontrollieren. Darum geht es bei RIPE NCCs geplantem Umbau.

Die Mitglieder stimmen bei der Generalversammlung im Oktober über Resolution 2 ab. Aus dem heutigen siebenköpfigen Executive Board soll ein Vorstand mit geschäftsführenden und nicht geschäftsführenden Mitgliedern werden. Die sieben gewählten Mitglieder blieben nicht geschäftsführend; der Managing Director beziehungsweise CEO käme als geschäftsführendes Mitglied hinzu. Der Entwurf lässt ein bis drei geschäftsführende und vier bis sieben nicht geschäftsführende Mitglieder zu.

Die Aufgaben sind klar verteilt. Die geschäftsführenden Mitglieder leiten das Tagesgeschäft. Die nicht geschäftsführenden beaufsichtigen deren Politik und den allgemeinen Geschäftsgang des Vereins und beraten die Geschäftsführung. Auch wenn Aufgaben unter den Vorstandsmitgliedern verteilt werden, lässt sich ihre Aufsichtspflicht nicht wegdelegieren. Vorsitz, Schriftführung und Schatzmeisteramt bleiben nicht geschäftsführenden Mitgliedern vorbehalten. Jedes Vorstandsmitglied hat eine Stimme; gewöhnliche Beschlüsse fallen mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen.

Die Mitglieder behalten den Wahlhebel. Die Generalversammlung bestimmt die Zahl der nicht geschäftsführenden Sitze und wählt die Besetzung aus den von Mitgliedern vorgeschlagenen Kandidaten. Die nicht geschäftsführenden Mitglieder legen die Zahl der geschäftsführenden Sitze fest, ernennen diese Mitglieder und können sie suspendieren oder abberufen. Über Suspendierung oder Abberufung eines nicht geschäftsführenden Mitglieds kann die Generalversammlung mit Zweidrittelmehrheit entscheiden.

Der CEO säße damit in dem Gremium, das seine geschäftsführende Arbeit beaufsichtigt. Die sieben gewählten nicht geschäftsführenden Mitglieder behielten die Aufsicht und das Recht, die geschäftsführenden Mitglieder zu bestellen. Der Entwurf macht dieses Nebeneinander zum Satzungsrecht. Ernennungen, schriftliche Aufgabenteilung und veröffentlichte Protokolle werden zeigen, wie die Grenze im Alltag verläuft.

Die Abstimmung beginnt voraussichtlich am 28. Oktober gegen 18:00 Uhr UTC+2 und endet am 30. Oktober um 09:00 Uhr. Die Ergebnisse sollen an diesem Tag um 10:30 Uhr bekanntgegeben werden. Resolution 2 braucht mindestens zwei Drittel der abgegebenen Stimmen. Bei Annahme darf der Vorstand die Änderung notariell beurkunden lassen; laut Satzung tritt sie erst mit Ausführung dieser Urkunde in Kraft.

Quellen