Zusammenfassung

  • Der am 28. September 2026 eingereichte individuelle P10-Entwurf beschreibt einen überprüfbaren Beleg für NotDemonstrated(reason=underdetermined): Zwei kanonisch dargestellte Zeugenwelten vereinbaren sich mit demselben geschlossenen Beweissatz, bewerten die festgelegte Behauptung aber unterschiedlich.
  • Das Ergebnis gilt relativ zu einem zuvor festgelegten Profil und einem bestimmten Log-Zeitpunkt. Es identifiziert nicht die wirkliche Welt und schließt weder ausgelassene Belege noch parallele Verfahren aus.

Wenn ein Prüfer ein Ergebnis mit „unentscheidbar“ versieht, klingt das oft nach einer Eigenschaft des Problems. Es kann aber ebenso eine Eigenschaft der Akte sein. Vielleicht wurde das entscheidende Dokument nie aufgenommen; vielleicht durfte es nach den gewählten Regeln nicht aufgenommen werden. Eine formal makellose Prüfung kann die Einhaltung dieser Regeln bezeugen, ohne die Angemessenheit der Regeln zu bestätigen. Für Betroffene ist dieser Unterschied nicht akademisch: Von ihm kann abhängen, ob ein Eingriff, eine Freigabe oder eine weitere Untersuchung folgt.

Ivan Nestorovs P10 Underdetermination Profile nimmt genau diese Unterscheidung auf. Die Fassung -00 ist vom 28. September 2026 und als individueller Informational Internet-Draft veröffentlicht. Im IETF Datatracker steht I-D Exists. Das ist weder ein RFC noch eine Übernahme durch die SCITT-Arbeitsgruppe oder der Bericht eines Produktivsystems. Der Entwurf beschreibt, wie ein Dritter einen Befund NotDemonstrated(reason=underdetermined) prüfen könnte, der in einer SCITT Transparent Statement getragen wird. Aus der Veröffentlichung lässt sich kein konkreter Missbrauchsfall ableiten.

Die Konstruktion legt zuerst eine Behauptung fest. Ein vorab gebundenes Profil bestimmt die zulässigen Welten, die Regeln für Beweisaufnahme und Abschluss, die Vereinbarkeit einer Welt mit den Belegen sowie die Auswertung der Behauptung. Im Beleg stehen zwei unterschiedlich bewertende Zeugenwelten in kanonischer Darstellung. Der eingefrorene Prüfer muss feststellen, dass beide mit demselben geschlossenen Beweissatz vereinbar sind und für die eine Behauptung verschiedene Werte liefern. Das Ergebnis wird als in-toto Statement v1-Predicate in eine SCITT Transparent Statement gebunden. RFC 9942 beschreibt veröffentlichte COSE-Belege, RFC 9943 die veröffentlichte SCITT-Architektur; daraus folgt keine Standardisierung von P10. Der Autor nennt die mathematische Folgerung aus zwei vereinbaren Welten ausdrücklich nicht neu. Die vorgeschlagene Leistung ist die überprüfbare Bindung von Profil, Material und Prüfroutine.

Damit eine Partei die Regeln nicht erst nach Einsicht in ein missliebiges Ergebnis festlegt, muss die Bindung vor der ersten Beweisaufnahme für die bezeichnete Instanz erfolgen. Eingefroren werden nach dem Text unter anderem die Semantik der Behauptung, der Weltraum, die Zulassung und Reichweite von Belegen, die Log-Identität, berechtigte Aufnehmer, Kodierung und die konkreten Artefakte des Prüfers. Anschließend beziehen EvidenceClosure und CoverageProof alle gültigen, registrierten und einschlägigen Aufnahmen dieser berechtigten Stellen bis zu einem signierten Checkpoint ein. Der erforderliche Log-Präfix muss vollständig nachgespielt werden. Fehlen Abschluss oder Pflichtartefakte, ist HALT ohne epistemisches Urteil vorgesehen; widersprüchliche Bindungen oder mangelhafte Abdeckung können REJECT ergeben. Beides darf nicht mit einem erfolgreich geprüften Unbestimmtheitsbefund verwechselt werden.

Die Reichweite dieses Abschlusses ist absichtlich begrenzt. Er umfasst ein bezeichnetes Log, einen identifizierten Antrag, festgelegte Aufnehmer und einschlägige registrierte Belege nur bis zum Checkpoint. Er belegt nicht, dass außerhalb der Zulassungsregeln keine weiteren Hinweise existieren; auch ein zweites Log, ein anderer Antrag für dieselbe Sachfrage und später registrierte Einträge bleiben möglich. Aus einem Beleg folgt zudem nicht, dass der Aussteller keine Schwesterinstanzen derselben Behauptung unter anderen Profilen eröffnet und nur die günstigste vorgelegt hat.

Der Entwurf verlangt, diese Grenzen als verstandene Einschränkungen im Ergebnis mitzuführen. Eine vollständige Akte unter ihren eigenen Regeln ist keine vollständige Beschreibung der Welt.

Besonders wichtig ist die im Sicherheitsabschnitt benannte Lücke zwischen formaler und praktischer Entscheidbarkeit. Ein Profil kann eine Art entscheidenden Belegs theoretisch zulassen, obwohl die beteiligten Stellen ihn im realen Erhebungsprozess kaum beschaffen können. Der formale Vortest belegt weder praktische Erreichbarkeit noch Repräsentativität oder Wahrscheinlichkeit dieses Belegs. Ein formal zulässiges Profil kann im Betrieb deshalb zur Enthaltung tendieren. Ebenso garantiert eine korrekt geprüfte formale Semantik nicht, dass sie die in natürlicher Sprache gestellte Frage zutreffend abbildet.

Das sind ausdrücklich genannte Grenzen des Vorschlags, keine Beobachtungen über ein benanntes Unternehmen.

Wer später eine P10-artige Bescheinigung bewerten soll, braucht die vor der Aufnahme fixierte Behauptung und das Profil, Log und Checkpoint, Abschluss und Abdeckung, beide Zeugenwelten sowie sämtliche Einschränkungen. Sichtbare Schwesterinstanzen und die Zuständigkeit für den Beweiszugang gehören ebenfalls zur Prüfung. Diese zusätzlichen Fragen sind Daniel Kades redaktionelle Governance-Folgerung, keine neu beschlossene IETF-Pflicht. Ein präzise belegtes „unter diesen Regeln nicht entscheidbar“ ist wertvoll, solange die Worte „unter diesen Regeln“ nicht wegfallen.

Quellen