Zusammenfassung

  • Der Vorschlag umfasst projektgebundene Anlagen bis zum bestehenden Übertragungsnetz; gemeinsame Verstärkungen bleiben ausgeschlossen.
  • Selbstbau verkürzt den Anschluss nur, wenn die Kundenanlage den Termin bestimmt. Einsparungswerte sind Szenarien.

Am 7. Oktober eröffnete Ofgem eine Konsultation zu Selbstbau und Übertragung von Anschlussanlagen und lehnte CMP330/374 ab. Die frühere Code-Änderung sollte längere Kundenanschlüsse ermöglichen. Das ist ein Wechsel des Regulierungswegs, keine bereits geltende Regel. CMP330/374 setzte laut Ofgem den umfassenderen Rechts- und Betriebsrahmen CMP414 voraus, den NESO im Juni zurückzog. Ohne diese Grundlage war das verbleibende Paket nicht kohärent und praktikabel. Die neue Konsultation schlägt Änderungen an Lizenzen, CUSC und STC auf Basis des Planning and Infrastructure Act 2025 vor. Stellungnahmen sind bis zum 13. November möglich.

Kunden aus Nachfrage, Erzeugung und Speicher könnten Anlagen bauen, die ausschließlich ihrem Projekt dienen, vom Anschlusspunkt bis zum bestehenden Übertragungsnetz, und sie an den Transmission Owner (TO) übertragen. Ofgem nennt Freileitungen und Projektsubstationen. Bei Unterzeichnung des Übernahmevertrags müsste die Anlage weiterhin allein diesem Projekt dienen. Gemeinsame Netzausbauten bleiben außerhalb des Vorschlags: Sie betreffen das Gesamtsystem und können komplex und teuer sein.

Damit ist das Versprechen schnellerer Anschlüsse begrenzt. Marktteilnehmer nannten Einsparungen um 20 Prozent und ein bis zwei Jahre Zeitgewinn in bestimmten Fällen, vor allem ohne nötige Verstärkung. Ofgem warnt: Bestimmen gemeinsame Arbeiten den Termin, bringt ein früher fertiger Kundenanschluss ihn nicht voran. Gestaffelte oder nicht feste Anschlüsse können die Reihenfolge ändern, garantieren aber keine frühere Inbetriebnahme. 25 bis 64 Millionen Pfund mögliche Einsparung in den Ofgem-Szenarien sind Modellwerte, keine Zusagen.

Das Verfahren umfasst Übernahmevertrag, PASE-Prüfung, Bau und Inbetriebnahme, TO-Inspektion und fünf Jahre Mängelanzeige. Genehmigungs- und Baurisiken lägen zunächst beim Kunden; bei Nichterfüllung der Übernahmebedingungen könnten Ausgaben verloren sein. Die technische Freigabe bleibt beim TO. Ofgem unterscheidet Kundenanschlüsse zudem von Infrastruktur, die andere nutzen könnten, und schlägt getrennte Kosten- und Zahlungsregeln vor. Die Unterlagen belegen keine bereits erfolgte Nutzung des Vorschlags.

Quellen