Zusammenfassung

  • IX.br unterscheidet in seinen Anschlussbeschreibungen zwischen einem physischen Port für ein autonomes System am PIX und dem Zugang über einen CIX. Das Glossar beschreibt den CIX als Möglichkeit, eine Verbindung mit mehreren autonomen Systemen zu teilen.
  • Diese Angaben beschreiben den Zugang, belegen aber nicht die Wiederherstellungsfähigkeit eines bestimmten Teilnehmers. Dafür müssen Ausfallszenario, gemeinsame Abhängigkeiten, verfügbare Ersatzkapazität und Zuständigkeiten zusammen betrachtet werden.

Erst den Ausfall benennen, dann die Anschlüsse zählen

Ein zweiter Anschluss hilft gegen einen Ausfall nur dann, wenn er unter genau diesen Bedingungen noch nutzbar ist. Zwei Ports könnten beispielsweise verschiedene Geräte erreichen und dennoch von demselben Transportabschnitt abhängen. Umgekehrt sagt eine gemeinsam genutzte Verbindung allein nichts darüber aus, welche zusätzlichen Wege ein einzelner Teilnehmer bereithält. Das sind mögliche Konstellationen, keine Feststellungen über eine bestimmte Installation von IX.br.

Für die Bewertung eines Zugangs zum Internetknoten ist deshalb eine Trennung nötig: Die Anschlussbeschreibung beantwortet, wie ein Netz die Austausch-Infrastruktur erreicht. Ein Wiederanlaufplan muss erklären, welche Leistung nach dem Verlust eines bestimmten Elements erhalten bleibt oder wiederhergestellt werden kann. Die erste Antwort ersetzt die zweite nicht.

Nach einer Darstellung von NIC.br ist IX.br eine Initiative von CGI.br und NIC.br, die Internet-Austauschpunkte installiert und betreibt sowie Infrastruktur für die direkte Zusammenschaltung autonomer Systeme bereitstellt. Diese institutionelle Einordnung erklärt den Zweck des Angebots. Sie weist jedoch keinem Akteur automatisch die Verantwortung für sämtliche Leitungen, Geräte oder Wiederherstellungsschritte eines Teilnehmers zu.

Was PIX und CIX in den Anschlussbeschreibungen bedeuten

Die CIX-Anschlussinformationen von IX.br beschreiben zwei Zugangsformen: ein autonomes System mit einem physischen Port an einem PIX oder den Zugang über einen CIX, der als Anbieter eines gemeinsam genutzten Ports bezeichnet wird. Damit wird eine Unterscheidung an der Zugangsebene getroffen. Ein Vergleich von Preisen, Verfügbarkeit oder zugesagten Wiederherstellungszeiten folgt daraus nicht.

Das Glossar von IX.br erläutert den PIX als einen Zusammenschaltungspunkt, an dem Rechenzentren oder Telekommunikationsbetreiber eine Umgebung für IX.br-Geräte und die zugehörige Konnektivität bereitstellen. Dazu gehören Verbindungen wie Leitungen oder Cross-Connects, über die Teilnehmer die Austausch-Infrastruktur erreichen. Einen CIX beschreibt das Glossar als Möglichkeit für mehrere autonome Systeme, eine einzelne Verbindung zu IX.br gemeinsam zu nutzen.

Diese Definitionen sind ein Ausgangspunkt für die technische Prüfung. Beim PIX lenken sie den Blick auf den Standort und die Verbindungen bis zur Austausch-Infrastruktur. Beim CIX machen sie die gemeinsam genutzte Verbindung sichtbar. Sie liefern aber weder den vollständigen Leitungsplan eines Teilnehmers noch eine Aufteilung aller vertraglichen und betrieblichen Verantwortlichkeiten.

Insbesondere darf aus dem Wort „gemeinsam“ keine pauschale Zuverlässigkeitsbewertung entstehen. Wenn mehrere Teilnehmer eine Verbindung benötigen und diese ausfällt, hängt die Fortführung ihres jeweiligen Betriebs davon ab, welche verwendbaren Alternativen ihnen bleiben. Das ist der bedingte Wirkungszusammenhang. Ob ein konkreter CIX zusätzliche Wege besitzt, wie diese aufgebaut sind und ob ein Teilnehmer sie nutzen kann, ist damit nicht beantwortet.

Auch ein eigener Port ist kein allgemeines Unabhängigkeitszertifikat. Er beschreibt eine Anschlussoption, nicht sämtliche physischen Abhängigkeiten auf dem Weg dorthin. Die sinnvolle Vergleichseinheit ist deshalb nicht das Etikett des Anschlusses, sondern der Dienst, der unter einem festgelegten Fehlerzustand noch erbracht werden soll.

Drei Prüfungen für einen wirklich nutzbaren Ersatzweg

Erstens: Unabhängigkeit wovon? Ein Ersatzweg muss gegen das betrachtete Ereignis geprüft werden. Geht es um den Verlust eines Teilnehmergeräts, einer Transportverbindung oder eines Standorts? Ein Aufbau kann für eines dieser Szenarien geeignet sein und für ein anderes nicht. Allein die Zahl der Ports oder die Namen verschiedener Lieferanten beantworten nicht, ob Leitungsführung, Stromversorgung oder andere relevante Elemente gemeinsam genutzt werden.

Zweitens: Welche Leistung bleibt übrig? Eine vorhandene Verbindung ist nicht automatisch groß genug für den Verkehr, der im Fehlerfall auf sie wechseln soll. Für eine belastbare Entscheidung muss der Teilnehmer festlegen, welche Dienste weiterlaufen sollen und welche Einschränkungen er akzeptieren würde. Erst dann lässt sich die unter dem gewählten Szenario verbleibende Kapazität mit dem Bedarf vergleichen. Die hier betrachteten Zugangsdefinitionen enthalten keine entsprechenden Messwerte für einzelne Teilnehmer.

Drittens: Wer kann handeln? Die Reparatur eines ausgefallenen Elements und die Aktivierung eines anderen Weges sind unterschiedliche Aufgaben. Ebenso ist die technische Fähigkeit, Verkehr zu verlagern, nicht mit der Befugnis dazu gleichzusetzen. Ein Plan sollte daher getrennt benennen, wer reparieren kann, wer eine Umschaltung genehmigt und wer sie ausführt. Aus den Definitionen lässt sich diese Rollenverteilung weder pauschal NIC.br noch einem PIX-Betreiber, einem CIX-Anbieter oder dem Teilnehmer zuschreiben.

Ein hypothetischer Fall verdeutlicht den Unterschied: Ein Teilnehmer hält einen weiteren Anschluss vor. Fällt der primäre Weg aus, bleibt der zweite physisch erreichbar. Damit ist erst eine Bedingung erfüllt. Es bleibt zu klären, ob der Anschluss für den vorgesehenen Verkehr verfügbar ist, genug Kapazität besitzt und rechtzeitig aktiviert werden kann. Fehlt eine dieser Voraussetzungen, ist die bloße Existenz des Ports kein ausreichender Nachweis für das angestrebte Betriebsziel.

Die Grenze der Aussagekraft

Die herangezogenen Beschreibungen tragen eine Erklärung der Zugangsmodelle. Sie belegen keine gemessene Verfügbarkeit, keine unabhängige Leitungsführung, keine nutzbare Reservekapazität und keine Umschaltzeit für einen bestimmten Teilnehmer. Ebenso erlauben sie keine Aussage darüber, welche Wiederherstellungsgarantien oder Service-Level-Vereinbarungen in einem konkreten Verhältnis gelten.

Das ist keine Feststellung, dass solche Fähigkeiten, Vereinbarungen oder Unterlagen fehlen. Es bedeutet, dass aus Anschlussdefinitionen allein keine entsprechenden Schlussfolgerungen gezogen werden können. Eine belastbare Bewertung würde zusätzliche, auf den Teilnehmer und das Szenario bezogene Nachweise benötigen.

Für Netze, die IX.br nutzen oder einen Zugang prüfen, folgt daraus eine begrenzte, aber praktische Konsequenz: Eigener Port und gemeinsame Verbindung sollten nicht ohne weitere Prüfung als Rangfolge der Ausfallsicherheit behandelt werden. Die Anschlusswahl beschreibt den Weg hinein. Ob es im Fehlerfall einen tragfähigen Weg weiter gibt, muss separat gezeigt werden.

Verzeichniseintrag: NIC.br.