Zusammenfassung

  • Der europäische Entwurf zu Resolution 184 sieht eine sinnvolle Beteiligung Indigener Völker an ITU-Initiativen, Programmen und Konsultationen zur digitalen Teilhabe vor.
  • Schon die Fassung von 2022 verlangte angepasste Stipendienregeln für Workshops. Der neue Wortlaut bindet die Unterstützung an geltende Regeln und verfügbare Mittel.

Ein Konferenzticket ist schnell gezählt. Schwieriger ist die Frage, wessen Vorschlag in der nächsten Fassung des Programms steht. Europäische Staaten haben für die ITU-Konferenz von 2026 eine Änderung der Resolution 184 eingereicht. Addendum 35 nennt ausdrücklich Initiativen, Programme und Konsultationen zur digitalen Teilhabe, an denen Indigene Völker mitwirken sollen. Es geht um erschwingliche, tatsächlich nutzbare Verbindungen, Barrierefreiheit, digitale Fähigkeiten sowie sprachlich und kulturell passende Inhalte und Dienste.

Die 2022 verabschiedete Resolution hatte bereits ein Zugangsproblem erkannt. Die ITU sollte ihre Stipendienregeln anpassen, die Förderung auf Indigene Völker ausdehnen und eine ausgewogene geografische Verteilung beachten. Verwaltungen und einschlägige Organisationen sollten mögliche Empfänger identifizieren. Der Wortlaut führte Workshops, Seminare, Foren und Schulungen auf. Europas Entwurf führt die Beteiligung nun in die Beratung über die Programme selbst.

Dabei beginnt die Arbeit nicht bei null. Resolution 46 der Entwicklungskonferenz von 2025 behandelt bereits lokal betriebene Netze, indigenes Wissen und Hürden bei der Mitgestaltung von Projekten. Die Vorlage für 2026 würde eine Konsultationspflicht in die Resolution der ITU-Vollversammlung aufnehmen. Danach lässt sich prüfen, ob eine konkrete Empfehlung zu Sprache, Netzkosten oder Betrieb in einem Programm wieder auftaucht.

Ein zweiter Vergleich steckt in einem Satz über Geld. 2022 sollte die ITU ihre Stipendienregeln ändern; für diesen Zweck wurde die besondere Lage Indigener Völker mit der der am wenigsten entwickelten Länder verglichen. Der neue Entwurf spricht von Förderung innerhalb geltender Regeln, Verfahren und verfügbarer Ressourcen. Über diese Formulierung entscheidet die Konferenz. Sie beeinflusst, wer den neu eröffneten Beratungsweg praktisch nutzen kann.

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