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Signal-Briefing / Globale Cloud-Dienste-Trends

iPadOS zur EU-Regulierungsliste hinzugefügt

Die Europäische Kommission hat das iPad-Betriebssystem in die Sonderregelungen des Digital Markets Act (DMA) aufgenommen. Die EU hat sechs Unternehmen – darunter Apple, Alphabet, Amazon, ByteDance, Meta und Microsoft – als Gatekeeper benannt, wobei 22 Dienste dieser Unternehmen als zentrale Regulierungsziele identifiziert wurden. Die Europäische Union hat die gleichen Regelungen auf das iPad-Betriebssystem angewendet, die zuvor für das iPhone-Betriebssystem von Apple galten.

iPadOS zur EU-Regulierungsliste hinzugefügt

iPadOS zur EU-Regulierungsliste hinzugefügt ist ein öffentlicher Datensatz, der auf Artikelnachweisen, Objektkontext, Ereignislinks und Beziehungskontext basiert.

Die Europäische Kommission hat das iPad-Betriebssystem (OS) in die Sonderregelungen des Digital Markets Act (DMA) aufgenommen. Die EU hat sechs Unternehmen – darunter Apple, Alphabet, Amazon, ByteDance, Meta und Microsoft – als Gatekeeper benannt, wobei 22 Dienste dieser Unternehmen als zentrale Regulierungsziele identifiziert wurden. Die Europäische Union hat die gleichen Regelungen auf das iPad-Betriebssystem angewendet, die zuvor für das iPhone-Betriebssystem von Apple galten. Umsetzung der Regelungen: Die EU hat Apples iPhone in die Liste der DMA-Gatekeeper aufgenommen, die letzten Monat in Kraft getreten ist.

Das Problem besteht darin, dass iOS, Safari (ein Webbrowser) und der App Store ein geschlossenes Ökosystem bilden, das App-Entwickler daran hindert, Dienste auf iPhones anzubieten, ohne Apple einzubeziehen. Daher ist Apple verpflichtet, innerhalb von sechs Monaten Maßnahmen zu ergreifen, die es iPad-Nutzern ermöglichen, Apps außerhalb des Apple-Ökosystems herunterzuladen oder vorinstallierte Apps von den Geräten zu entfernen. Auch lesen: Der ultimative Leitfaden für iPhone-Ladegeräte in der EU Ausweitung des Regulierungsbereichs: Das iPad war zuvor nicht unter Sonderregelungen gefallen.

Im vergangenen Jahr hatte die EU 22 Dienste von Unternehmen wie Apple, Alphabet, Amazon, ByteDance, Meta und Microsoft benannt. Allerdings waren iPadOS, Microsofts Edge-Browser, die Suchmaschine Bing sowie seine Online-Werbedienste ausgeschlossen worden, da sie die quantitativen Anforderungen nicht erfüllten. Auch lesen: EU droht mit Verbot von TikTok Lite wegen Nutzung der Belohnungs-Videofunktion Darüber hinaus hat die EU eine Untersuchung eingeleitet, um zu prüfen, ob der DMA die Verpflichtungen von Alphabet, Apple und Meta angemessen schützt.

Bei Verstößen gegen die Verpflichtungen drohen den Plattformunternehmen Geldbußen von bis zu 10 % ihres gesamten Jahresumsatzes. Bei Wiederholungsfällen können die Geldbußen auf bis zu 20 % erhöht werden.

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