Zusammenfassung
- Building Digital UK (BDUK) erfasst bestehende Versorgung und Ausbaupläne für die kommenden drei Jahre auf UPRN-Ebene, um Maßnahmen von Project Gigabit zu steuern.
- White, Grey, Black und Under Review stehen für unterschiedliche Versorgungs- und Prüfstände. Nur White-Adressen können in dieser Phase gefördert werden; das ist weder ein Bauauftrag noch ein Nachweis eines verfügbaren Anschlusses.
- Die September-Prüfung endete am 1. Oktober. BDUK kündigte die Bewertung der Einreichungen und eine spätere Veröffentlichung auf Postleitzahl- und UPRN-Ebene an. Die Abschlussmitteilung enthält keine September-Summen.
Was ein Adressregister leisten kann
Öffentliche Förderung soll dort ansetzen, wo privatwirtschaftlicher Ausbau voraussichtlich nicht ausreicht. Dafür muss die Verwaltung unterscheiden können, wo ein Netz bereits verfügbar ist, wo ein Anbieter einen Ausbau plant und wo noch Belege fehlen. BDUK fragt deshalb bestehende und geplante Versorgung für einen Zeitraum von drei Jahren ab. Die Prüfung läuft im Januar, Mai und September; ihre Daten fließen unter anderem in Project Gigabit, GigaHubs und den Gigabit Voucher ein.
Erfasst wird die Unique Property Reference Number (UPRN), eine Kennung für einzelne Immobilien. Damit lässt sich eine pauschale Aussage über einen Ort in adressgenaue Einträge zerlegen. Eine genaue Kennung macht eine unbestätigte Anbieterangabe aber nicht belastbar. Der Eintrag kann ein bestehendes Netz, eine künftige Ausbauabsicht oder einen noch zu prüfenden Anspruch beschreiben. Die Prüfung ist ein Instrument für die Förderentscheidung, kein Verfügbarkeitstest für jeden Haushalt.
White bedeutet, dass keine geeignete gigabitfähige Infrastruktur vorhanden ist und innerhalb von drei Jahren erwartet wird. Grey bezeichnet einen Anbieter mit verfügbarem oder geplantem Netz, Black mindestens zwei Anbieter. Under Review umfasst Fälle, in denen etwa vorhandene Versorgung noch nicht bestätigt oder ein geplanter Ausbau wegen Risiken und fehlender Nachweise weiter zu prüfen ist. BDUK kann Fortschritte beobachten und zusätzliche Belege anfordern.
Nur White-Adressen sind in diesem Stadium förderfähig. Diese Grenze soll verhindern, dass Steuergeld plausible private Investitionen verdrängt oder parallele Netze finanziert. Doch „nicht förderfähig“ heißt nicht „bereits versorgt“. Scheitert der kommerzielle Plan, kann eine Adresse später wieder für eine Maßnahme infrage kommen. Bis dahin sagt die Einstufung nichts über einen Bautermin, ein verfügbares Produkt, den Preis oder die tatsächliche Leistung aus.
Zwischen Plan und Anschluss liegen Entscheidungen
Auf die Meldung folgen Belegprüfung und Förderentscheidung, gegebenenfalls ein Public Review, die Abgrenzung eines Interventionsgebiets, eine Ausschreibung und schließlich der Bau. Das endgültige Gebiet kann kleiner sein als die ursprüngliche Menge der White-Adressen. Eine eingezeichnete Ausbauabsicht ist daher kein Zuschlag. Ein Vertrag ist noch kein fertiges Netz; ein Netz in der Nähe belegt nicht, dass ein bestimmtes Haus einen nutzbaren Anschluss bestellen kann.
Ofcoms separate Prognosen zeigen, warum der Reifegrad von Plänen sichtbar sein sollte. Sie sind jedoch keine BDUK-Regel. Auf Grundlage der Anbieterpläne vom Januar 2025 schätzte Ofcom, dass Glasfaser bis in die Wohnung bis Januar 2028 95 Prozent der Wohnimmobilien erreichen könnte, falls sämtliche Pläne umgesetzt würden. Bei ausschließlich hochsicheren Plänen – detaillierte Planung abgeschlossen und Finanzierung zugesagt – lag die Schätzung bei 86 Prozent. Die Differenz zeigt die Wirkung eines Reifefilters, nicht ein nachgewiesenes Versäumnis der Anbieter.
Der Bericht Connected Nations 2025 von Ofcom schätzte anhand von Daten aus Juli 2025 eine Gigabit-Abdeckung von 87 Prozent und Glasfaser bis in die Wohnung von 78 Prozent der britischen Wohnimmobilien. Diese landesweiten Zahlen beruhen auf einem anderen Stichtag und einer anderen Methode. Sie klassifizieren keine einzelne UPRN der BDUK-Prüfung von September 2026 und messen weder Vertragsabschlüsse noch Preise oder die Qualität im einzelnen Haushalt.
Die Prüfung endete am 1. Oktober. BDUK teilte mit, eine Reihe von Anbietereinreichungen erhalten zu haben und nun mit der Bewertung zu beginnen. Ergebnisse auf Postleitzahl- und UPRN-Ebene sollen danach folgen; die formale Bewertung betrifft England und Wales. Ohne diese Dateien ist unbekannt, wie viele Adressen neu eingestuft wurden, welche Pläne akzeptiert werden und wo öffentliche Ausschreibungen anstehen. Die Ergebnisse der vorigen Prüfung von Mai 2026 erschienen erst am 17. September. Zwischen Meldung, Bewertung, Veröffentlichung und Bau bleibt somit ein Zeitversatz.
Die September-Unterlagen weisen zudem auf ein mögliches Datenproblem hin: Die neue Ausgabe von AddressBase und die zugehörigen Daten des britischen Statistikamts könnten zeitlich auseinanderfallen und Basisdateien verzögern. Das ist ein Risiko bei der Datenbereitstellung, kein Beleg für das Scheitern der Prüfung. Ein brauchbares öffentliches Register sollte Version und Stichtag der Adressbasis angeben, gebaute Netze von Vorhaben trennen und Prüfstand sowie Statusänderungen festhalten. Geschäftsgeheimnisse können geschützt bleiben, während Entscheidungsgründe und die Dauer offener Fälle nachvollziehbar sind.
Quellen
- Nationale Prüfung September 2026
- Informationsersuchen für September
- Abschlussmitteilung vom 1. Oktober
- Leitfaden zur OMR- und Public-Review-Einstufung
- Ofcom: Connected Nations 2025
- Ofcom: geplante Netzausbauten 2025
- Connected Nations 2025, Bericht für das Vereinigte Königreich
- Veröffentlichte OMR-Entscheidungen und BDUK-Pläne
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