Zusammenfassung
- Ein Blocked Name ist eine Ausschlussgrenze, kein konkurrierender Antrag und kein Gewinner eines Contention Set.
- Ein überprüfbares Ergebnis muss Vergleichspaar, Variantenbezug, Panel-Begründung und Anfechtungsfrist offenlegen.
Ein Antrag in der ICANN-Runde 2026 kann scheitern, obwohl es keinen konkurrierenden Antrag gibt. Das Hindernis kann ein Blocked Name sein: eine Bezeichnung, die in dieser Runde nicht beantragt werden darf und deren Schutzbereich sich bei der Prüfung auch auf visuell ähnliche Strings und Varianten erstreckt.
Das ist etwas anderes als String Contention. Ein konkurrierender Antrag beansprucht denselben oder einen verwechslungsfähigen Platz in der Root Zone. Ein Blocked Name stellt keinen Antrag, bietet nicht mit, zieht sich nicht zurück und schließt keinen Registry-Vertrag. Dennoch bestimmt der Applicant Guidebook: Wird ein beantragter String oder eine seiner Varianten als visuell ähnlich zu einem Blocked Name oder dessen Variante bewertet, darf der Antrag nicht weitergehen.
Das Ergebnis kann wie ein Wettstreit gegen einen unsichtbaren Gegner erscheinen. Präziser ist es, von einer Ausschlussentscheidung zu sprechen – nicht vom Sieg eines anderen Antragstellers.
Zwei Wege zu einem geschlossenen Tor
Die derzeit maßgebliche englische Fassung des Applicant Guidebook ist V2-2026.04.24 vom 24. April 2026. Abschnitt 7.2.1 beschreibt Blocked Names als Bezeichnungen, die in der Runde nicht zur Antragstellung verfügbar sind. Dahinter stehen unterschiedliche Schutz- und Reservierungskategorien. „Blocked“ bezeichnet deshalb nicht bei jedem Namen denselben politischen Grund.
Tabelle 7-5 unterscheidet zwei Folgen. Ist der beantragte String identisch mit einem Blocked Name oder dessen Variante, wird der Antrag nicht angenommen. Ergibt dagegen die spätere String Similarity Evaluation eine visuelle Ähnlichkeit mit einem Blocked Name oder einer Variante, kann der Antrag nicht fortgesetzt werden.
„Nicht angenommen“ und „kann nicht fortgesetzt werden“ sind keine austauschbaren Statusangaben. Die erste Folge betrifft eine bereits bei der Antragsbehandlung festgestellte Beziehung, die zweite ein Ergebnis eines Vergleichsverfahrens. Eine verständliche Veröffentlichung muss erkennen lassen, welcher Weg ausschlaggebend war.
Eine Grenze ist kein Mitbewerber
Abschnitt 7.10.3.5 behandelt Contention Sets zwischen beantragten gTLD-Strings und ihren Varianten. Die Folge eines Blocked Name steht getrennt in Abschnitt 7.10.3.6. Daraus folgt in begrenzter, aber wichtiger Weise: Ein Blocked Name wirkt als Ausschlussgrenze und nicht als weiterer Antrag in einem Contention Set.
Diese Unterscheidung verhindert falsche Schlussfolgerungen. Der geschützte Name hat keinen Qualitätswettbewerb gewonnen. Der Antragsteller ist nicht zwingend einem besseren Vorschlag unterlegen. Weder Auktion noch private Einigung werden vorausgesetzt. Auch beweist visuelle Ähnlichkeit weder Bösgläubigkeit noch Markenverletzung oder Fehlverhalten. Die Bewertung beantwortet nur die engere Frage nach dem Erscheinungsbild der Strings nach den Regeln des Guidebook.
Wer von „Contention“ spricht, erfindet einen Gegner. Wer einen Blocked Name als delegierte gTLD darstellt, kann einen Status erfinden. Richtig ist: Der Antrag wird wegen seiner regelgebundenen Beziehung zu einer geschützten oder reservierten Bezeichnung gestoppt.
Varianten erweitern die Vergleichsgrenze
Verglichen werden nicht nur der beantragte Basis-String und der Blocked Name. Varianten auf beiden Seiten sind einbezogen. Auslöser kann der beantragte String oder eine seiner Varianten sein; auf der Gegenseite kann der Blocked Name selbst oder eine blockierte Variante stehen.
Eine einzeilige Meldung „wegen Blocked Name gestoppt“ reicht deshalb nicht aus. Welche zwei Bezeichnungen wurden verglichen? War es Identität, eine Variantenbeziehung oder visuelle Ähnlichkeit? Ohne diese Kante bleibt „blocked“ eine undurchsichtige Schlussfolgerung. Mit ihr wird die Entscheidung rekonstruierbar: Kategorie, Vergleichspaar, Beziehung, Panel-Feststellung und Folge.
Begründung und Anfechtungsfrist
Der Guidebook beschreibt die String Similarity Evaluation als manuellen Vergleich durch ein unabhängiges Panel. Nach Abschnitt 7.10.2.4 dokumentiert das Panel Analyse und Ergebnis samt Begründung. Auch die aktuelle ICANN-Seite beschreibt eine manuelle Prüfung, nicht eine automatische Entscheidung anhand eines Ähnlichkeitsscores.
Abschnitt 7.10.4 eröffnet außerdem eine Anfechtung wegen behaupteter Tatsachen- oder Verfahrensfehler nach dem Maßstab „clearly erroneous“ innerhalb der genannten Frist von 21 Tagen. Das ist keine neue politische Debatte und keine automatische Wiederholung der Prüfung. Eine Frist ist jedoch nur nutzbar, wenn die Entscheidung das maßgebliche Vergleichspaar und die Gründe erkennen lässt.
Was ICANN veröffentlichen sollte
Die Primärquellen belegen Regel, Panel-Verfahren, Ergebniskategorien und Anfechtungsweg. Sie belegen nicht, dass ICANN den hier vorgeschlagenen vollständigen Datensatz bereits veröffentlicht. Die folgende Forderung ist daher Heng-Lu-Doktrin, keine Beschreibung der gegenwärtigen Praxis.
Für jeden Ausschluss sollte ICANN ein kompaktes Register veröffentlichen: Kategorie des Blocked Name, beantragter String oder Variante, Blocked Name oder dessen Variante als Gegenpunkt, Art der Beziehung, begründete Panel-Feststellung, Ergebnis und Beginn der Anfechtungsfrist.
Ein Blocked Name kann das Tor schließen, ohne auf der anderen Seite als Konkurrent zu stehen. Wenn ein Antrag nicht weitergehen darf, sollte die Öffentlichkeit erkennen können, was ihn gestoppt hat – ohne einen Gegner erfinden zu müssen, den es nie gab.
Primärquellen
ICANN, New gTLD Program: 2026 Round Applicant Guidebook, V2-2026.04.24, Abschnitte 7.2.1, 7.10.2.4, 7.10.3.5, 7.10.3.6 und 7.10.4 sowie Tabelle 7-5.
ICANN, String Similarity Evaluation.
https://newgtldprogram.icann.org/en/application-rounds/round2/agb
https://www.icann.org/resources/pages/string-similarity-evaluation-2026-07-22-en
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