Zusammenfassung

  • Der Supreme Court of Mauritius erlaubte ICANN am 14. Mai 2026, dem von Cloud Innovation betriebenen Abwicklungsantrag gegen AFRINIC als Partei beizutreten.
  • Im Beschluss ist ICANN Antragstellerin, Cloud Innovation Antragsgegnerin und AFRINIC Drittpartei. Cloud Innovation erhob keinen Einwand gegen den Beitritt und behielt sich seine Rechte im Hauptverfahren vor.
  • Der Richter stützte die Zulassung auf den weggefallenen Widerspruch. Die zwei Seiten entscheiden weder die Abwicklung noch Boardvollmacht, Receiverstatus, Rechtsnatur der Ressourcen oder Vertretungsmacht ICANNs.
  • ICANN kann nun Beweise und Argumente zur RIR-Kontinuität einbringen. Das ist wirklicher Verfahrenseinfluss, aber kein Mandat afrikanischer Netzbetreiber und kein Obsiegen in der Sache.
  • Beim Einfrieren des Faktenpakets am 10. August führte AFRINIC das Abwicklungsverfahren weiterhin als laufend.

Das Rubrum begrenzt die Schlagzeile

AFRINIC teilte am 15. Mai mit, ICANN sei im seit Juli 2025 anhängigen Abwicklungsverfahren formal als Partei zugelassen worden. Das Ergebnis stimmt. Der verlinkte Scan erklärt jedoch, weshalb es zustande kam und was es nicht bedeutet.

Das Beitrittsverfahren trägt das Aktenzeichen SC/COM/JICA/000555/2025. ICANN ist Antragstellerin. Cloud Innovation Limited ist Antragsgegnerin. AFRINIC wird als Drittpartei geführt. Das zugrunde liegende Abwicklungsverfahren heißt SC/COM/PET/000508/2025.

Der Anwalt von Cloud Innovation erklärte, gegen den Antrag auf Zulassung ICANNs keinen Einwand zu erheben. Zugleich behielt das Unternehmen alle Rechte vor, nach dem Beitritt ICANNs jede ihm angemessen erscheinende Position im Abwicklungsverfahren einzunehmen.

Diese Kombination ist entscheidend. Kein Widerspruch bedeutet hier keinen Streit über die Eintrittstür. Sie bedeutet keine Zustimmung zu ICANNs Ressourcenlehre, keine Rücknahme des Abwicklungsantrags und keine Anerkennung der AFRINIC-Governance.

Der Gerichtssaal nahm einen Akteur auf, keine Doktrin

Die zweite Seite nennt nur den tragenden Grund: Da die Antragsgegnerin nicht länger widerspreche, werde der Beitritt zugelassen. Der Beschluss untersucht weder eine Abwicklungsreife noch die Rechtmäßigkeit des heutigen Boards. Er enthält keine Aussage zur Entlassung des receivers und keine Definition von IP-Adressen als Eigentum oder Nicht-Eigentum.

ICANNs Position findet sich außerhalb dieses Beschlusses. In einem Schreiben vom Juli 2025 bezeichnete die Organisation Nummernressourcen nicht als Vermögen eines RIR. Gegenüber The Register erklärte ein Sprecher, das Gericht solle AFRINICs besondere Funktion verstehen und zugeteilte Nummern nicht als bei einer Abwicklung verteilbare Gesellschaftsaktiva behandeln.

Als Partei kann ICANN diese Sicht nun mit Erklärungen, technischen Unterlagen und Rechtsargumenten in die Akte tragen. Das verändert, welche institutionellen Folgen der Richter prüft, und stärkt AFRINICs Verteidigung gegen die Abwicklung.

Ein zugelassenes Argument ist aber noch kein angenommenes Argument. Der Beschluss bestätigt weder ICANNs rechtliche Einordnung noch eine Pflicht, AFRINIC in genau seiner bestehenden Gesellschaftsform zu erhalten. Er verleiht ICANN auch keine Vertretungsvollmacht für Mitglieder oder Betreiber.

Zwei Beschlüsse blieben zwei Verfahren

In derselben Mitteilung behandelte AFRINIC außerdem eine gesonderte einstweilige Anordnung zu Veröffentlichungen über eine angebliche gerichtliche Billigung von IPv4-Vermietung oder Kommerzialisierung. Die Mitteilung verweist auf zwei verschiedene PDF-Dateien.

Die Veröffentlichungsanordnung verleiht ICANN keinen Parteistatus. Der ICANN-Beschluss entscheidet nicht über die Zulässigkeit von Leasing, wirtschaftliche Rechte an Adressen oder die Registerstellung von Cloud Innovation. Eine gemeinsame Pressemitteilung darf die Reichweite beider Dokumente nicht addieren.

AFRINIC nennt die seit 2021 von Cloud Innovation betriebenen Verfahren leichtfertig und schikanös. Das ist die Wertung der betroffenen Institution. Im Beitrittsbeschluss findet sich keine solche Feststellung.

Der neue Einfluss liegt im Rahmen, den ICANN anbietet

Ein mauritisches Abwicklungsgericht muss zwischen Gesellschaft, technischer Registerfunktion und internationalem Anerkennungsnetz unterscheiden. ICANN kann IANA, ICP-2 und die RIR-Koordination erklären. Damit kann sie den Blick des Gerichts von einer gewöhnlichen Gesellschaftsabwicklung auf globale Betriebsfolgen lenken.

Gerade dabei gilt Lu Hengs Frage, wer für einen Kontinent sprechen darf. Institutionelles Wissen ist nicht dasselbe wie Repräsentation. Eine Servicegeografie ist keine Vollmacht aller Unternehmen, Staaten und Nutzer, die in ihr liegen.

Netzbetreiber finanzieren Infrastruktur, beschäftigen Ingenieure, schließen Kundenverträge und tragen Ausfallverluste. Der Beitritt ICANNs beweist nicht, dass diese Akteure ihr die Entscheidung über die künftige Registerstruktur übertragen haben.

LARUS beschreibt Änderungen an ICP-2, Anerkennung und Governance als betriebliches Kontinuitätsrisiko. NRS unterstützt öffentlich einen geordneten Abwicklungs- und Übergangspfad, der nach eigener Darstellung Mitgliederrechte und laufende Dienste schützt. Beide Quellen sprechen aus interessierten Positionen und ersetzen kein Urteil.

Der eigentliche Gegensatz lautet daher nicht Stabilität oder Zerstörung. Zu klären ist, ob RDAP, WHOIS, Reverse DNS, RPKI und gültige Registereinträge nur mit der heutigen Gesellschaft fortbestehen können oder auch in einer kontrollierten Reform- oder Übergangsstruktur. Der Mai-Beschluss beantwortet das nicht.

Zur Transparenz gehört der vollständige Beitrittsantrag

Öffentlich ist das zweiseitige Ergebnis. Nicht gemeinsam veröffentlicht sind ICANNs vollständiger Antrag, die stützenden Affidavits, der volle Wortlaut eines weiteren im Beschluss erwähnten Begehrens und spätere Eingaben ICANNs.

AFRINIC und ICANN könnten eine chronologische Akte bereitstellen: Antrag, ursprünglicher Einwand, Ende des Widerspruchs, freiwillig erfüllte Punkte, Kostenentscheidung und nächste Termine. Dann ließen sich Teilnahmeerlaubnis, vorgelegter Beweis, akzeptierte Rechtsauffassung und endgültige Abhilfe trennen.

Cloud Innovation hätte am Einwand festhalten und eine streitige Schwellenentscheidung erzwingen können. Es verzichtete darauf, reservierte aber die Hauptsache. Dadurch kam ICANN schneller in das Verfahren; der Ausgang wurde nicht vorweggenommen.

Die belastbare Nachricht ist scharf genug. ICANN erhielt eine formale Rolle und unterstützt AFRINIC nun innerhalb des Verfahrens. Der Supreme Court ließ dies zu, weil der Gegner den Eintritt nicht mehr bekämpfte. Er bestätigte damit weder das derzeitige Board noch den receiver, das Selbstbild des RIR-Systems oder ein kontinentales Mandat ICANNs.

Den breiteren Streit über Legitimität und Bindungsmacht untersucht BTW Research: Der Legitimitätstest bei AFRINIC-Boardwahlen.

Quellen