Ein IPv4-Block- oder ASN-Transfer ist für Netzbetreiber kein reiner Registereintrag. Der eigentliche Aufwand liegt in der Übergabe. ARIN bestätigt den Halterwechsel, doch bei 8.3- und 8.4-Transfers trägt die Quelle ausdrücklich die Verantwortung für einen sauberen Übergang zwischen den Ressourceninhabern.

Die administrative Spannung beginnt bei 8.3 vor dem ersten Antrag – und nur dort reichen Quelle und Empfänger getrennte Anträge ein: ARIN verknüpft zwei Ticketed Requests, die Parteien müssen ihren Fortschritt selbst koordinieren, weil ARIN keine Auskunft zu fremden Tickets gibt. Wer Registry-Vorgang, Routing-Pflege, Reverse DNS und Gebührenlogik nicht auseinanderhält, trägt den Koordinationsaufwand in den laufenden Betrieb. Gebührenzuordnung und Fristen folgen der Transferart und Rolle; die operative Übergabe ist davon getrennt zu koordinieren.

Zusammenfassung

  • Die drei Wege 8.2, 8.3 und 8.4 sind unterschiedliche Verfahren: 8.2 knüpft an M&A-Nachweise an, 8.3 verlangt zwei getrennte Anträge innerhalb der ARIN-Region, 8.4 hängt von der Politik der empfangenden RIR ab.
  • Gebühren werden nach Transferart und Rolle zugeordnet; bei 8.3/8.4 richtet sich die Empfängergebühr nach der IPv4-Blockgröße.
  • Quellenbedingungen (12 Monate), Wartelistenfolgen (36 Monate) und Empfängertauglichkeit (NRPM 8.5) sind getrennt zu prüfen.
  • Routing-Sicherheit ist Teil der Übergabe: RPKI/IRR und Reverse DNS müssen vor bzw. nach dem Halterwechsel koordiniert werden.
  • Die 2027er Staffel ist vom ARIN Board beschlossen und angekündigt; die genauen Beträge sind vor einem Antrag bei ARIN zu prüfen.

Die drei Transferwege

ARIN oder Vorgängerorganisationen zugewiesene IP-Adressen und ASNs unterliegen den ARIN-Transferregeln.

Ein Transfer ist nach der ARIN-Übersicht nur zulässig, wenn eine Organisation die Vermögenswerte erwirbt, die die IP-Adressen oder ASNs in einem laufenden Netz nutzen, oder das Netz und die Organisation als Ganzes über eine Fusion, Übernahme, Reorganisation oder ähnliche Transaktion erwirbt; wenn eine Organisation ungenutzten IPv4-Adressraum oder ein ASN an einen qualifizierten Empfänger innerhalb der ARIN-Region abgibt; oder wenn sie ungenutzten IPv4-Adressraum und/oder ASNs an einen qualifizierten Empfänger außerhalb der ARIN-Region abgibt, der die Regeln seiner empfangenden RIR erfüllt.

Für 8.3- und 8.4-IPv4-Transfers gilt eine Mindestgröße von /24. Bei 8.3 und 8.4 sind Adressressourcen aus einem reservierten Pool, einschließlich der in NRPM 4.4 und 4.10 bezeichneten, nicht transferfähig.

8.2 Mergers, Acquisitions and Reorganizations

Bei einem 8.2-Transfer hat die neue Organisation nachzuweisen, dass sie die Vermögenswerte erworben hat, die die zu übertragenden Ressourcen nutzen. ARIN nennt als mögliche Nachweise unter anderem eine beglaubigte Kopie der Übertragungsurkunde, etwa ein Asset Purchase Agreement and Bill of Sale, eine finalisierte Fusions- oder Verschmelzungsvereinbarung mit staatlicher Registrierung, eine finalisierte Gerichtsanordnung oder SEC- bzw. andere öffentliche Dokumente, die den Vermögensübergang belegen.

Auch eine beglaubigte Namensänderungsdokumentation kann erforderlich sein, etwa geänderte Articles of Incorporation oder eine staatliche Bestätigung der Namensänderung. War eine juristische Namensänderung nicht Teil einer Fusion, Übernahme oder Reorganisation, kann die Organisation nach ARIN einen Name Change Request nutzen.

ARIN bearbeitet 8.2-Anträge auch dann, wenn die Ressourcen der kombinierten Organisationen das nach der aktuellen ARIN-Politik, insbesondere NRPM 8.5, rechtfertigbare Maß überschreiten. In diesem Fall arbeitet ARIN mit den Ressourceninhabern daran, die überschüssigen Ressourcen an andere Organisationen zu übertragen oder eine freiwillige Rückgabe an ARIN zu akzeptieren. Die übertragenen Ressourcen unterliegen während des 8.2-Transfers keiner Bedarfsprüfung.

Bei mehreren verbundenen Transaktionen verlangt ARIN Dokumentation für jede Transaktion; sensible Finanzdaten können geschwärzt werden, und ARIN stellt bei Bedarf eine Standard-Nichtoffenlegungsvereinbarung bereit. Für die Quelle eines 8.2-IPv4-Transfers gilt die 36-Monats-Sperre für die ARIN-Warteliste.

8.3 Specified Recipient innerhalb der ARIN-Region

Ein 8.3 Specified Recipient Transfer innerhalb der ARIN-Region verlangt, dass Quelle und Empfänger getrennte Anträge einreichen. ARIN verknüpft die beiden Ticketed Requests nach der Prüfung; die Organisationen müssen ihren Antrag vor der ARIN-Genehmigung mit der Gegenseite koordinieren. ARIN gibt keine Informationen zu Tickets anderer Organisationen weiter. Auch nach einer Vorabgenehmigung müssen beide Seiten einen 8.3-Antrag stellen. Wer noch keine Gegenseite identifiziert hat, kann eine Transfer-Preapproval beantragen.

Die Quelle muss der aktuelle registrierte Halter der Ressourcen sein. Existiert der aktuelle Registrant nicht mehr, kann vor dem 8.3-Transfer ein 8.2-Transfer erforderlich sein. Die Quelle darf nicht in einen Streit über den Status der Ressourcen verwickelt sein und muss ein unterzeichnetes und notariell beglaubigtes Officer Acknowledgement Letter vorlegen. Für die Quelle gelten die 12-Monats-Regel und die 36-Monats-Sperre.

Der Empfänger muss die Transferanforderungen nach NRPM 8.5 erfüllen. Die übertragenen Ressourcen unterliegen den aktuellen ARIN-Regeln. Für den Empfänger gilt die 90-Tage-Sperre.

8.4 Inter-RIR-Transfers

8.4-Transfers erlauben Organisationen in der ARIN-Region, ungenutzten IPv4-Adressraum oder ASNs an einen qualifizierten Empfänger in einer anderen RIR-Region zu übertragen. Umgekehrt können Organisationen aus einer anderen RIR-Region IPv4-Adressen oder ASNs an eine Organisation in der ARIN-Region übertragen. In beiden Fällen ist ein 8.4-Transfer nur zwischen RIRs zulässig, die eine reziproke, kompatible, bedarfsbasierte Politik teilen. Inter-RIR-Transfers mit ARIN dürfen keine IPv6-Adressen umfassen.

ARIN nennt APNIC, RIPE NCC und LACNIC als derzeit einzige RIRs mit ARIN-kompatibler Inter-RIR-Transferpolitik. APNIC und RIPE NCC akzeptieren IPv4-Adressen und ASNs; LACNIC derzeit nur IPv4-Adressen. AFRINIC ist für Transfers nicht freigegeben. Wegen der Abstimmung zwischen mehreren RIRs und Organisationen kann die Zeit bis zum Abschluss eines 8.4-Transfers variieren. ARIN kann zusätzliche Dokumentation verlangen, um die Vereinbarkeit mit der kompatiblen Bedarfsprüfung zu belegen, einschließlich des Nachweises eines gültigen Bedarfs beim Empfänger.

ARIN darf einen Transfer ablehnen, der die gemeinschaftlich entwickelten Regeln des ARIN Number Resource Policy Manual nicht erfüllt, etwa die Anforderung einer reziproken Bedarfsbegründung. Wer noch keine Gegenseite identifiziert hat, kann auch bei 8.4 eine Transfer-Preapproval beantragen.

Von ARIN in eine andere RIR

Für einen Transfer von ARIN in eine andere RIR muss die Quellorganisation der aktuelle registrierte Halter der IPv4-Ressourcen sein. Existiert der aktuelle Registrant nicht mehr, kann vor dem 8.4-Transfer ein 8.2-Transfer erforderlich sein. Die Quelle darf nicht in einen Streit über den Status der Ressourcen verwickelt sein und muss ein unterzeichnetes und notariell beglaubigtes Officer Acknowledgement Letter vorlegen. Für die Quelle gelten die 12-Monats-Regel und die 36-Monats-Sperre.

Die Bedingungen für einen Empfänger außerhalb der ARIN-Region ergeben sich aus der Politik der empfangenden RIR. Diese Politik muss reziprok und kompatibel mit der von der ARIN-Community entwickelten Politik sein. ARIN kann von der empfangenden RIR eine Bescheinigung verlangen, dass der Empfängerantrag mit den ARIN-Bedarfsregeln vereinbar ist. Wird diese Bescheinigung nicht vorgelegt, kann ARIN den Antrag möglicherweise nicht genehmigen. Nach Abschluss wandert der Netzwerkdatensatz zur anderen RIR, wird aus dem ARIN-Whois entfernt und durch einen Platzhalter ersetzt, der auf die neue RIR verweist.

Von einer anderen RIR nach ARIN

Quellorganisationen außerhalb der ARIN-Region müssen die Anforderungen der RIR erfüllen, bei der sie registriert sind. Empfänger in der ARIN-Region unterliegen den aktuellen ARIN-Regeln. Specified Recipients in der ARIN-Region müssen die Transferanforderungen nach NRPM 8.5 erfüllen. Empfänger benötigen ein aktualisiertes und unterzeichnetes RSA und müssen alle weiteren anwendbaren Gebühren zahlen. Für Empfänger gelten zusätzlich die Mindestgröße, die 90-Tage-Sperre und der 24-Monats-Bedarf.

Empfängertauglichkeit nach NRPM 8.5

Die Mindestgröße für IPv4-Transfers beträgt ein /24. Empfängerorganisationen ohne Allokationen können sich für ein initiales /24 qualifizieren. Für einen größeren initialen oder einen zusätzlichen IPv4-Block kann der Empfänger Dokumentation vorlegen, die belegt, dass 50 Prozent der beantragten IPv4-Adressen innerhalb von 24 Monaten genutzt werden. Organisationen mit einer IPv4-Allokation von ARIN müssen zusätzlich nach 8.5.6 mindestens 50 Prozent ihrer kumulierten IPv4-Blöcke effizient genutzt haben.

Alternativ können Empfänger mit Allokationen, die eine 80-prozentige effiziente Nutzung der Summe aller bisherigen Allokationen nachweisen, einen Transfer in Höhe ihrer gesamten aktuellen IPv4-Bestände bis zu einem /16 erhalten. Diese Qualifikation ist nur einmal in sechs Monaten möglich. Organisationen mit größeren direkten Allokationen als benötigt können einen kleineren Block für die Renummerierung erhalten, wenn sie den gesamten größeren Block innerhalb eines Jahres nach Erhalt des kleineren Blocks an einen qualifizierten Empfänger nach Abschnitt 8 übertragen.

Fristen und Warteliste: 12 Monate, 36 Monate, 90 Tage

Die 12-Monats-Regel ist eine Quellenbedingung. Bei 8.3 darf die Quelle in den 12 Monaten vor der Genehmigung keinen Transfer, keine Allokation und kein Assignment von IPv4-Ressourcen von ARIN erhalten haben. Ausgenommen sind M&A-Transfers nach Abschnitt 8.2 sowie Transfers an eine Mutter- oder Tochtergesellschaft der Quelle oder Fälle, in denen die Quelle eine Tochtergesellschaft des Empfängers ist.

Bei 8.4 gilt die 12-Monats-Regel für Quellorganisationen in der ARIN-Region, sofern nicht Quelle oder Empfänger die jeweils andere Organisation besitzen oder kontrollieren oder beide unter gemeinsamer Eigentümerschaft oder Kontrolle stehen. Die 12-Monats-Beschränkung gilt außerdem nicht für Ressourcen, die über 8.2-Transfers erworben wurden; diese Ausnahme von der 12-Monats-Beschränkung ist von der gemeinsamen Eigentümerschaft oder Kontrolle zu unterscheiden. Quellen außerhalb der ARIN-Region müssen die Anforderungen ihrer RIR erfüllen.

Die 36-Monats-Sperre betrifft die ARIN-Warteliste. Eine Quelle eines 8.2-IPv4-Transfers ist 36 Monate lang nicht berechtigt, nach Abschnitt 4.1.8 einen Antrag auf IPv4-Adressraum zu stellen, es sei denn, der Empfänger ist Tochter- oder Muttergesellschaft der Quelle oder beide stehen unter gemeinsamer Eigentümerschaft. Bei 8.3 und bei 8.4 mit Quelle in der ARIN-Region ist die Quelle nach dem Transfer 36 Monate lang nicht berechtigt, nach Abschnitt 4.1.8 einen Antrag auf IPv4-Adressraum zu stellen.

Zusätzlich entfernt ARIN nach NRPM 8.6 eine Organisation von der Warteliste, wenn sie auf der Warteliste steht und einen Antrag als Quelle unter einer Vorschrift von Abschnitt 8 stellt.

Die 90-Tage-Sperre betrifft Empfänger. Soweit anwendbar, wird ein Empfänger von der ARIN-Warteliste entfernt und darf 90 Tage lang nicht erneut nach Abschnitt 4.1.8 einen Antrag stellen.

Der 24-Monats-Bedarf ist keine Quellenfrist. Empfänger in der ARIN-Region, die Ressourcen aus einer anderen RIR erhalten, müssen nach den ARIN-Regeln einen Bedarf für bis zu 24 Monate IPv4-Adressen nachweisen. Für Empfänger außerhalb der ARIN-Region gelten die Regeln der empfangenden RIR. Die 24-Monats-Projektionen nach NRPM 8.5.5 sind davon zu unterscheiden: Sie beziehen sich auf die Nutzung des beantragten Blocks.

Gebühren: Quellgebühr, Empfängergebühr und 8.2

Die ARIN-Gebührentabelle weist die 500-US-Dollar-Position einmal pro Transferantrag aus, ordnet sie aber nach Transferart und Rolle zu. Bei 8.2 steht sie als Transfer Fee für die anfragende Organisation; der 8.2-Antrag ist nach ARIN vom Empfänger zu stellen. Bei 8.3 und bei 8.4 mit Quelle in der ARIN-Region steht sie als Source Transfer Request Fee (source only) der Quelle zu. Nur der ARIN-Empfänger bei 8.3/8.4 zahlt separat die Recipient Transfer Processing Fee; die Tabelle bezeichnet sie als NRPM 8.3/8.4 Recipient Transfer Processing Fee und knüpft die Zahlung an den ARIN-Empfänger.

Bei 8.2 fällt keine separate Recipient Transfer Processing Fee an.

Für ARIN Transfergebühren ist die IPv4-Blockgröße nur in der Empfängerstaffel maßgeblich; die Quellgebühr bleibt eine Pauschale. Für die Budgetierung ist die Abgrenzung wichtig: Die 500-Dollar-Position ist keine Marktpreisbildung; sie sagt nichts über den Preis aus, den Quelle und Empfänger privat für die Ressource vereinbaren. Die ARIN-Gebühr und ein privater Preis sind getrennt zu behandeln.

Bei einem 8.4-Transfer von ARIN in eine andere RIR gelten für den Empfänger die Regeln der empfangenden RIR.

Die 500-Dollar-Position wird vor der Prüfung des jeweiligen Transferantrags fällig. Bei 8.3/8.4 wird die Recipient Transfer Processing Fee nach Genehmigung des Transfers in Rechnung gestellt und ist vor der Zuteilung der Ressourcen zu zahlen. Sie ist nicht erstattungsfähig, nicht anteilig berechenbar und nicht übertragbar; ARIN akzeptiert Zahlungen in US-Dollar.

Die Recipient Transfer Processing Fee für 8.3/8.4 folgt einer Staffel nach Größenbändern. Die veröffentlichte Tabelle beginnt bei 187,50 US-Dollar für ein /24 oder kleiner, soweit die Politik dies zulässt, und staffelt sich dann so:

  • größer als /24 bis einschließlich /22: 375 US-Dollar.
  • größer als /22 bis einschließlich /20: 750 US-Dollar.
  • größer als /20 bis einschließlich /18: 1.500 US-Dollar.
  • größer als /18 bis einschließlich /16: 3.000 US-Dollar.
  • größer als /16 bis einschließlich /14: 6.000 US-Dollar.
  • größer als /14 bis einschließlich /12: 12.000 US-Dollar.
  • größer als /12 bis einschließlich /10: 24.000 US-Dollar.
  • größer als /10 bis einschließlich /8: 48.000 US-Dollar.
  • größer als /8 bis einschließlich /6: 96.000 US-Dollar.
  • größer als /6: 192.000 US-Dollar.

Diese Staffel gilt seit 1. Januar 2026. Der ARIN Board of Trustees hat eine neue Staffel zum 1. Januar 2027 beschlossen und angekündigt. Die genauen Beträge der 2027er Staffel sollten vor einem Antrag direkt bei ARIN geprüft werden.

Die ARIN-Gebührenübersicht nennt außerdem den Premier Support Plan für XL und kleinere Kunden mit 5.000 US-Dollar jährlich und die Qualified Facilitator Fee mit 10.000 US-Dollar jährlich. Diese Positionen sind keine Transfergebühren im engeren Sinn; sie treten nicht an die Stelle der 8.2-, 8.3- oder 8.4-Gebühren.

Fallbeispiel /20: Prüf- und Übergabepflichten

Im /20-Fall überträgt eine Quelle im 8.3-Verfahren einen /20-Block an einen Empfänger in der ARIN-Region. Das ist keine reale Transaktion, Organisation oder Genehmigung. Die Quelle muss getrennt einreichen, den aktuellen registrierten Halterstatus belegen, die 12-Monats-Regel beachten und nach dem Transfer die 36-Monats-Folge für die ARIN-Warteliste tragen.

Für den Empfänger beginnt die Prüfung nicht erst bei der Rechnung: Er muss die 8.5-Anforderungen erfüllen; für einen größeren Block ist nach 8.5.5 zu dokumentieren, dass mindestens 50 Prozent des beantragten Blocks innerhalb von 24 Monaten genutzt werden, und bei vorhandenen ARIN-Allokationen die kumulative Nutzung nach 8.5.6 darzulegen. Vor dem Wechsel stimmt die Quelle die technische Übergabe der zu transferierenden Präfixe mit dem Empfänger ab; nach dem Transfer übernimmt der Empfänger die eigenen RPKI- und IRR-Einträge und aktualisiert Reverse DNS.

Vor dem Antrag muss deshalb geklärt sein, wer beim Empfänger die 8.5-Dokumentation erstellt, wer die technische Übergabe der Präfixe bestätigt und wer nach dem Wechsel RPKI, IRR und Reverse DNS pflegt.

Qualified Facilitator Program

Das Qualified Facilitator Program ist ein optionaler ARIN-Dienst. Es verbindet Organisationen, die IPv4-Adressraum oder ASNs erwerben möchten, mit von ARIN anerkannten Qualified Facilitators, die den Transferprozess begleiten. Die Teilnahme ist freiwillig; sie ersetzt weder die ARIN-Prüfung noch die Pflicht, einen Transferantrag nach den geltenden Regeln zu stellen. Die jährliche Qualified Facilitator Fee beträgt 10.000 US-Dollar.

Routing-Sicherheit vor dem Transfer

ARIN veröffentlicht für Quellorganisationen eine eigene Routing-Sicherheits-Checkliste. Sie gilt für 8.3- und 8.4-Transfers. Die Quelle ist dafür verantwortlich, die notwendigen Schritte für einen sauberen Übergang zwischen den Ressourceninhabern zu unternehmen.

Die Checkliste umfasst: zu transferierende Präfixe aus den Quell-ROAs entfernen oder bearbeiten; maxLength-Werte prüfen und bei Bedarf aktualisieren; IRR-Objekte aktualisieren oder entfernen, die nach dem Transfer nicht mehr gelten; einen Reverse-DNS-Delegationsplan mit dem Empfänger abstimmen; sicherstellen, dass der Empfänger versteht, dass er nach dem Transfer für die Erstellung seiner RPKI-Objekte und IRR-Einträge sowie für die Aktualisierung von Reverse DNS verantwortlich ist.

Die FAQ ergänzt die RPKI-Behandlung: Ressourcen, die auf eine andere Organisation übertragen werden, werden vom aktuellen ARIN-RPKI-Zertifikat der Quelle zusammen mit den zugehörigen ROAs entfernt. Verbleibende Internetnummernressourcen auf dem Quellzertifikat werden automatisch erneuert, und ihre zugehörigen ROAs werden beibehalten. Ist der Empfänger eines Transfers Inhaber eines ARIN-RPKI-Zertifikats, wird dieses automatisch erneuert, um die neu übertragenen Ressourcen einzuschließen. Diese RPKI-Schritte sind von der bloßen Änderung des registrierten Halters zu unterscheiden.

Antrag, Tickets und Bearbeitung

Ein Transferantrag setzt ein ARIN-Online-Konto voraus, das mit einem Admin- oder Tech-Point-of-Contact-Datensatz verknüpft ist, der für eine gültige Organization Identifier, Org ID, zur Beantragung von Ressourcen berechtigt ist. Der Antrag wird über Transfer Resources im Navigationsmenü gestellt; ARIN führt durch die Schritte. Die 500-Dollar-Position wird vor der Prüfung des Antrags fällig; nach Genehmigung werden weitere anwendbare Gebühren in Rechnung gestellt. Ein unterzeichnetes Registration Services Agreement (RSA) ist innerhalb von 90 Tagen einzureichen.

Sobald ARIN ein unterzeichnetes RSA und alle anwendbaren Gebühren erhalten hat, werden die Ressourcen innerhalb von zwei Geschäftstagen übertragen. Für Statusfragen zum Transferantrag nennt ARIN Registration Services unter +1.703.227.0660; für Gebühren- oder RSA-Fragen Financial Services unter +1.703.227.9886.

Bei 8.3 reichen Quelle und Empfänger getrennte Anträge über ARIN Online ein. Beide Organisationen erhalten jeweils eine eigene Ticketnummer. ARIN verknüpft die beiden Tickets nach der Prüfung, nachdem Quelle und Empfänger identifiziert und bestätigt sind. ARIN stellt der zuständigen Organisation die nicht erstattungsfähige Bearbeitungsgebühr in Rechnung. Nach Eingang der Gebühr beginnt ein ARIN Customer Service Resource Analyst, jeden Antrag unabhängig zu bearbeiten. ARIN respektiert die Vertraulichkeit jeder Organisation; die Parteien sollen daher direkt miteinander koordinieren, um den Fortschritt ihrer jeweiligen Anträge zu verfolgen.

Die Verknüpfung der Tickets bedeutet nicht, dass die Anträge gemeinsam bearbeitet werden.

Nach Genehmigung beider Transferanträge sendet ARIN eine Rechnung für weitere Gebühren an die zuständige Organisation, zusammen mit einem Registration Services Agreement, soweit anwendbar. Nach Eingang aller Gebühren und eines unterzeichneten RSA schließt ARIN den Transfer ab. Bei 8.4 ist der Antrag von einem POC der Organisation in der ARIN-Region zu stellen, unabhängig davon, ob diese Organisation Quelle oder Empfänger ist.