Summary

  • ARINs geltende Richtlinie, Abschnitt 3.7, verlangt für detaillierte Weiterzuweisungen und Weiterverteilungen eine bereits in der Datenbank geführte Empfängerorganisation mit mindestens einem bestätigten Point of Contact. Ohne bestätigten Kontakt muss ARIN den Antrag ablehnen. Einfache Weiterzuweisungen haben keine solche Verbindung zu Organisation und Kontakt.
  • Laut ARINs Anleitung zur Datensatzverwaltung trägt der direkte Inhaber den Kundennamen bei einer einfachen Weiterzuweisung ungeprüft als Freitext ein und kann den Eintrag ändern oder löschen. Detaillierte Einträge und Weiterverteilungen erfordern Organisationskennung und Dienstleistungsvertrag; sie geben dem Empfänger abgestufte Verwaltungsrechte.
  • Eine amtliche Vorlage für die Ablehnung weist den Kunden an, einen Kontakt zu bestätigen und dann den vorgelagerten Betreiber um erneute Einreichung zu bitten. Sie dokumentiert einen abgelehnten Registrierungsantrag ohne Messdaten zum Netzbetrieb.

ARIN beschreibt die einfache Weiterzuweisung erstaunlich deutlich. In ihrer Anleitung steht der Kundenname als „free text“: Der direkte Ressourceninhaber tippt ihn ein, ARIN prüft ihn nicht. Damit lässt sich anzeigen, wer einen Teil des Adressraums nutzt. Der Kunde kann den Datensatz aber nicht selbst verwalten. Der direkte Inhaber darf ihn jederzeit ändern oder entfernen. Der Kunde steht im Register; die Hand am Datensatz bleibt beim Provider.

Die detaillierte Weiterzuweisung verschiebt diese Hand. Der Empfänger braucht eine eigene Organisationskennung, die Org ID, und einen Registration Services Agreement mit ARIN. Danach kann er Kontakte hinzufügen und seine weiterzugewiesenen Adressen in ARIN Online verwalten. Beide Seiten dürfen an Internet-Routing-Registry-Objekten und Reverse DNS arbeiten. Der direkte Inhaber behält dennoch das Recht, die Weiterzuweisung zurückzuholen. Die neue Handlungsfähigkeit ist konkret und widerruflich.

Eine Weiterverteilung geht weiter. Sie dient einem Empfänger, der Adressen an eigene Kunden verteilt. Auch er benötigt Org ID und Vertrag. Er darf nachgelagerte Weiterverteilungen und Weiterzuweisungen eintragen. Der direkte Inhaber kann laut ARIN auch diese Weiterverteilung zurückholen. Das Register bietet damit drei Stufen: einen vom Provider notierten Kundennamen, einen Kunden mit eigener Datensatzverwaltung und einen Kunden, der seinerseits andere Empfänger registriert. Je mehr ein Empfänger tun darf, desto belastbarer muss seine Identität sein.

Abschnitt 3.7 des Nummernressourcen-Handbuchs macht daraus eine Zugangssperre. Bei einem Antrag auf detaillierte Weiterzuweisung oder Weiterverteilung muss der Empfänger schon in ARINs Datenbank stehen und mindestens einen bestätigten Ansprechpartner haben. Wenn keiner vorhanden ist, muss ARIN ablehnen. Der Abschnitt nennt die einfache Weiterzuweisung ausdrücklich als Fall ohne Organisations- oder Kontaktverknüpfung. Zwei Datensätze können die Nutzung desselben Adressbestands durch denselben Kunden zeigen und dennoch völlig unterschiedliche Rechte schaffen.

Die Wahl ist technisch relevant. Laut ARINs Anleitung zum Melden von Weiterzuweisungen benötigt ein Kunde eine detaillierte Form, wenn er die eigene Reverse-DNS-Delegation verwalten oder eigene Kontakte anzeigen will. Soll er Adressen an weitere Kunden vergeben, kommt die Weiterverteilung infrage. Eine einfache Meldung kann den Gebrauch belegen, stellt diese Funktionen aber nicht bereit. Wer aus Bequemlichkeit die leichtere Form wählt, lässt die vom Kunden verlangte Kontrolle beim Provider.

Wie die Sperre greift, zeigt ARIN in ihren Statusvorlagen. Eine Nachricht meldet, dass die Org ID des Empfängers keinen bestätigten Point of Contact hat und der Antrag nicht bearbeitet wurde. Der Kunde soll sich bei ARIN Online anmelden, den Kontakt bestätigen und den Provider informieren. Der Provider soll den Kunden zur Bestätigung auffordern und danach neu einreichen. Der Provider eröffnet den Vorgang, der Kunde repariert seine Kontaktlage, der Provider startet erneut. Das Rückspiel steht bereits im Formulartext.

Die Kontaktbestätigung folgt einer eigenen Uhr. Abschnitt 3.6 sieht eine jährliche Nachricht vor und gibt Kontakten bis zu sechzig Tage, ihre Whois-Daten zu bestätigen oder zu berichtigen. ARIN-Mitarbeiter können nach sorgfältiger Prüfung einen vollständig und dauerhaft aufgegebenen oder sonst illegitimen Kontakt als ungültig markieren. Der Ablauf der sechzig Tage allein ist im Text kein automatischer Ungültigkeitsbescheid. Ein ungültiger POC darf in ARIN Online nur noch Zahlungen und Kontaktaktualisierungen erledigen. Hat eine Organisation überhaupt keinen gültigen POC, bleiben weitere Kontofunktionen gesperrt, bis ein administrativer oder technischer Kontakt bestätigt oder korrigiert wird.

Der Provider kann die fehlende Empfängerorganisation auch nicht nach Belieben selbst anlegen. Abschnitt 3.8 erlaubt einen Organisationsdatensatz auf direkte Anfrage eines bevollmächtigten Vertreters einer prüfbaren Einheit, nicht auf Antrag Dritter. Die Regel schützt vor erfundenen Kunden und verlangt Mitwirkung des echten Kunden. Ein unterschriebener Netzvertrag kann die technische Übergabe einleiten; für den eigenständigen Registereintrag muss die nachgelagerte Organisation selbst auftreten.

Die geprüften amtlichen Seiten enthalten keinen datierten Einzelfall, an dem sich eine Verzögerung durch diese Kontaktsperre messen ließe. Ein Ablehnungsbescheid mit anschließendem erneuten Antrag würde sie für einen Kunden zeigen. Die Machtverteilung steht schon fest: Solange der Provider den Eintrag hält, genügt der Kundenname als Freitext. Für einen eigenen Griff an den Datensatz verlangt ARIN eine nachgewiesene Organisation und einen bestätigten Kontakt.