Zusammenfassung

  • ARIN-2026-2 würde die bisherigen Kriterien für weitere LIR-Zuteilungen durch eine 75-Prozent-Schwelle im Zweijahresplan ersetzen.
  • Der Entwurf verlangt typische Präfixgrößen, erklärt aber nicht, wie /48, /56 und /64 in dieser Schwelle zählen.

Analyse

Die 75 bleibt. Gemessen wird etwas anderes.

Nach dem heutigen NRPM kann ein LIR eine weitere IPv6-Zuteilung über drei Wege begründen: mindestens 75 Prozent des gesamten Adressraums nutzen; an einem einzelnen versorgten Standort über 90 Prozent erreichen; oder mehr als 90 Prozent des Gesamtbestands versorgten Standorten zuweisen und deren Blöcke nach den Regeln für die Erstzuteilung begründen. ARIN-2026-2 würde diese Alternativen durch eine Prüfung anhand eines Netzplans ersetzen. ARIN führt den Entwurf weiterhin als „Under Discussion“.

Der Plan müsste typische Zuteilungsgrößen nennen – /48, /56 und /64 sind Beispiele –, die Hierarchie beschreiben und den Bedarf nach etwa einem, zwei und fünf Jahren prognostizieren. Für eine weitere Zuteilung müsste der LIR nachweisen, dass mindestens 75 Prozent der „Präfixeinheiten“ im aktuellen Zweijahresplan zugeteilt oder weitergegeben wurden. Dazu kämen ein Beleg für die Umsetzung der eingereichten Hierarchie oder eine technische Begründung für Änderungen sowie ein neuer Plan mit Fünfjahreshorizont. Wo möglich, soll ARIN den bestehenden Block zusammenhängend erweitern.

Die Messlatte verschiebt sich. Die heutigen 75 Prozent beziehen sich auf den gesamten Adressraum; im Entwurf beziehen sie sich auf eine Prognose, die der Antragsteller selbst zwei Jahre zuvor festgelegt hat. Ein Plan kann die Struktur eines Netzes besser abbilden als eine pauschale Gesamtquote. Gleichzeitig wird er zum Prüfpfad: Was war angekündigt, was wurde umgesetzt, und welcher Teil der geplanten Kapazität ist verbraucht?

Bei der Rechnung bleibt eine Zeile leer. Der Entwurf fragt nach typischen Präfixgrößen, erklärt aber nicht, wie verschieden große Präfixe zu „Einheiten“ werden. Ein /48 umfasst 256 /56; ein /56 umfasst 256 /64. Zählt jede Zuweisung unabhängig von ihrer Größe als eine Einheit, oder wird die Adresskapazität vereinheitlicht? Der Text legt keine Umrechnung fest. Zwei Betreiber mit gleich vielen Kunden könnten die Schwelle deshalb zu unterschiedlichen Zeitpunkten erreichen.

Der Einwand richtet sich nicht gegen Netzplanung. Auch ARINs IPv6-Leitfaden betont Hierarchie, Aggregation und Wachstumsprognosen. Die Vergleichbarkeit hängt jedoch daran, dass alle dasselbe zählen. „75 Prozent des Plans“ wirkt präzise, bis ein Plan Kunden und ein anderer Präfixe verschiedener Länge zählt.

Der Entwurf verlangt außerdem Belege für die Umsetzung der eingereichten Hierarchie oder eine technische Erklärung für deren Änderung. Die Prüfung schaut damit auf Verbrauch und darauf, ob das Netz dem eigenen Entwurf gefolgt ist. Der neue Fünfjahresplan soll zeigen, was nach dem Zweijahresmaßstab kommt. Der Plan begründet die erste Größe und wird zum Beweisstück für die nächste Zuteilung.

ARIN diskutierte den Entwurf am 22. Oktober in einer öffentlichen Policy-Sitzung; der veröffentlichte Status lautet weiter „Under Discussion“. Die nächste Fassung sollte den Planungsansatz behalten und zugleich die Einheit definieren. Sonst sieht die neue Prozentzahl sauber aus, während jeder Antragsteller den Nenner selbst erraten muss.

Quellen