Zusammenfassung

  • In den ersten sechs Monaten nach ARIN-2025-2 mussten 72 von 490 Organisationen mit einem abgeschlossenen Transfer nach Abschnitt 8.3 oder 8.4 keine neue RSA unterschreiben.
  • Die feste Versionsgrenze ist gestrichen. Ob eine vorhandene Vereinbarung noch gilt, richtet sich nun nach ARINs Geschäftspraxis.

Die Unterschrift, die ausblieb

Ein Vertrag ist kein Joghurt. Trotzdem musste ein Transferempfänger früher eine neue RSA unterschreiben, wenn seine vorhandene Vereinbarung älter war als die letzten beiden Versionen. Die Versionszahl machte aus einer Frage nach dem Vertragsinhalt einen kleinen Kalender-Test.

Seit dem 3. März 2026 steht diese Grenze nicht mehr in der Transferregel. ARIN hat sie mit ARIN-2025-2 entfernt. Die Pflicht zur RSA blieb: Sie muss die übertragenen Ressourcen abdecken, sofern der Empfänger nicht bereits eine aktuelle Vereinbarung hat. Nur der feste Zähler ist weg. ARIN entscheidet nach seiner Geschäftspraxis, was als aktuell zählt.

Die erste Zahl dazu kam bei ARIN 58 auf den Tisch. In den ersten sechs Monaten nach der Änderung schlossen 490 Organisationen Transfers nach Abschnitt 8.3 oder 8.4 ab. Bei 72 davon war keine neue RSA nötig. Das sind 14,7 Prozent. ARIN sagte, die Änderung habe die Bearbeitungszeit deutlich verkürzt.

Die Unterschrift ist damit nicht mehr automatisch der Preis für ein älteres Vertragsdokument. Eine Richtlinie setzt die äußere Bedingung; ARINs tägliche Praxis prüft nun, ob die vorhandene RSA genügt. Das spart Papier und verschiebt zugleich die Stelle, an der ein Empfänger erfährt, ob sein Transfer weitergeht.

Die veröffentlichte Bilanz zeigt, wie oft die neue Möglichkeit genutzt wurde. Sie nennt weder die Versionen der 72 Vereinbarungen noch die Zeitersparnis pro Transfer oder den konkreten Test, mit dem ARIN eine RSA als aktuell einstuft. Ohne diese Details lässt sich die 14,7-Prozent-Quote nachrechnen, aber nicht erklären, welche Vertragsgeneration den größten Vorteil hatte.

Der Verwaltungsrat verabschiedete den Entwurf am 15. Dezember 2025 mit sieben Ja-Stimmen, keiner Gegenstimme und einer Enthaltung. Die Regel trat am 3. März 2026 in Kraft. Der nächste nützliche Eintrag in ARINs Bilanz wäre der Gültigkeitstest selbst: ein Satz dazu, wann ein altes Dokument den nächsten Transfer passieren darf.

Quellen