Zusammenfassung

  • Die Fassung vom 28. September ergänzt eine Warnung für IPFIX-Collectors und Zwischenstationen: Ohne den Bereich, in dem ein PSID unterscheidbar ist, kann die Zuordnung von Flow Records falsch sein.
  • Ein Verfahren zur Bekanntgabe dieses Bereichs legt der Entwurf nicht fest. Sein IESG-Status lautet I-D Exists; er ist kein RFC.

Zwei Exporter liefern denselben Pfadsegment-Identifier. Ein Analysewerkzeug könnte daraus einen gemeinsamen Pfad machen und die Datensätze zusammenführen. Ob das zulässig ist, hängt jedoch davon ab, wer den PSID vergeben hat und in welchem Bereich die Unterscheidbarkeit zugesichert wurde. Der Wert allein beantwortet diese Frage nicht.

Die neue Fassung draft-ietf-opsawg-ipfix-path-segment-07 rückt diese Grenze zum Empfänger. Schon Version 06 schlug psidMplsLabelStackSection für MPLS und srhPsidIPv6 für SRv6 als IPFIX-Informationselemente vor. Auch die möglichen Zuordnungen zu Pfaden und die fehlende Korrelationsbedeutung einer Wiederverwendung außerhalb des vorgesehenen Bereichs standen bereits dort. Die beiden Elementnummern bleiben in Version 07 mit TBD1 und TBD2 offen. Weder ist eine neue Registrierung belegt noch eine Einführung im Netz.

Der neue Absatz in Abschnitt 4.1.3 erklärt, dass ein Collector oder anderer Verarbeiter der IPFIX-Flow-Records den Bereich kennen muss, in dem der PSID unterscheidbar ist. Andernfalls können Datensätze mehrdeutig oder fehlerhaft korreliert werden. Wie diese Bereichsinformation zum Empfänger gelangt und dort beachtet wird, bleibt ausdrücklich Sache der jeweiligen Implementierung. Das Dokument benennt damit eine notwendige Interpretation, ohne ein vollständiges Verfahren für ihren Transport zu liefern.

Ein PSID ist zudem nicht immer ein Eins-zu-eins-Name für eine Segmentliste. Er kann mehrere Listen oder Kandidatenpfade unter einer SR Policy zusammenfassen. Das Analysesystem braucht die aktuelle Zuordnung zwischen exportiertem Wert und Pfadkontext. Als denkbare Quellen nennt der Entwurf Controller-Abfragen und BGP-LS, während Beschaffung und Pflege der Zuordnung außerhalb seines Regelungsbereichs liegen. Alte Zuordnungen und fremde Namensräume können die gleiche Art falscher Gewissheit erzeugen.

Identität und Zustand sind ebenfalls zu trennen. Ein unveränderter PSID ist kein Nachweis guter Pfadqualität: Degradation kann ohne Kennungswechsel eintreten, lokale Schutzmechanismen ebenfalls. Verlust und Verzögerung müssen eigenständig gemessen werden. Für SRv6 gilt weiterhin die schon zuvor beschriebene G-Flag-Bedingung bei der Interpretation des letzten Header-Eintrags.

Der Entwurf weist zusätzlich darauf hin, dass PSID-Exporte mehr über Topologie und Verkehrsverteilung verraten können als herkömmliche Fünf-Tupel-Flow-Records. Diese Möglichkeit begründet eine Zugriffskontrolle, aber keine Behauptung über einen konkreten Vorfall oder Betreiber.

Quellen