Summary

  • Die FCC-Bekanntmachung DA 26-904 nennt den 3. November 2026 als frühesten Termin zur Einstellung alter Sprachdienste in sieben Anträgen von Consolidated Communications. Zusammen umfassen die Einträge 137 Vermittlungsbereiche in acht Bundesstaaten.
  • Die Einträge gelten nur für Standorte innerhalb dieser Bereiche, an denen Glasfaser vorbeiführt. Eine Zahl der betroffenen Haushalte oder der tatsächlich umgestellten Anschlüsse veröffentlicht die Bekanntmachung nicht.

Eine saubere Summe mit einem unsauberen Nenner

48 Bereiche in Maine, 36 in New Hampshire, 24 in Vermont, elf in Texas, sieben in Minnesota, sechs in Illinois, vier in Pennsylvania und einer in New York: 137. Ein weiterer Antrag für drei Bereiche in Minnesota hat bereits den 30. September als frühesten Termin und gehört nicht in diese November-Summe.

Die Liste sieht aus wie ein Fortschrittsbericht, beschreibt aber zunächst nur den möglichen Geltungsbereich einer Erlaubnis. Die FCC begrenzt ihn in jedem Fall auf glasfasererschlossene Standorte, wie sie der jeweilige Antrag beschreibt. Innerhalb eines genannten Vermittlungsbereichs können damit Anschlüsse liegen, die gar nicht unter diese konkrete Einstellung fallen. Die öffentlich sichtbare Tabelle zählt weder solche Adressen noch die Nutzer alter Sprachleitungen oder erfolgreich getestete Ersatzanschlüsse.

Erst die Genehmigungsuhr, dann die Abschaltuhr

Am 27. August veröffentlichte die FCC die Bekanntmachung; Stellungnahmen waren bis 11. September möglich. Für den 27. September stellte sie eine automatische Genehmigung in Aussicht, sofern die Kommission dem Antragsteller nicht mitteilte, dass diese nicht wirksam werde. Das ist eine andere Uhr als der 3. November: Erst ab diesem Datum dürfen die sieben Antragsteller die bezeichneten Dienste gemäß ihren eingereichten Angaben einstellen. Ob ein bestimmter Haushalt heute umgestellt wurde, lässt sich aus keiner der beiden Daten ablesen.

Hinzu kommt die FCC-Anordnung DA 25-248 vom März 2025. Sie setzt für zwei Jahre die Pflicht aus, eine eigenständig angebotene Sprachtelefonie-Alternative bereitzustellen, und lockert gesondert die Vorgabe, dass ein einziger Ersatzdienst alle drei Teile des Angemessenheitstests erfüllt. Der Zugang zum beschleunigten Verfahren wird breiter. Die technische Übergabe an der Haustür bleibt ein eigener Vorgang.

Was die Lücke schließen würde, ist konkret: endgültiger Stand jedes Verfahrens, Zahl glasfasererschlossener Adressen, Benachrichtigungen, geprüfte Ersatzdienste und tatsächliche Abschaltungen. Ohne diese Verbindung ist 137 eine präzise Zahl für die falsche Ebene.

Quellen