Zusammenfassung

  • e& hat angekündigt, die internationale Verbindungskapazität von derzeit nach Unternehmensangabe 20 Tbit/s bis 2030 auf mehr als 500 Tbit/s auszubauen. Eine reproduzierbare Messgrenze legte das Unternehmen nicht offen.
  • Ohne Stichtag, Kapazitätsstufe, geografischen Umfang, Eigentumsbasis und Zählmethode lässt sich nicht beurteilen, ob spätere Zahlen vergleichbar und für Kunden tatsächlich verfügbar sind.

Bei e&’s Ziel von 500 Tbit/s ist zunächst nicht entscheidend, wie groß die Zahl klingt. Entscheidend ist, was eine externe Prüfung zählen müsste, um sie zu reproduzieren. In einer Mitteilung vom 5. Oktober 2026 kündigte das Unternehmen an, seine internationale Verbindungskapazität bis 2030 auf mehr als 500 Tbit/s steigern zu wollen. Das entspreche nach eigener Darstellung mehr als dem 25-Fachen der heutigen Kapazität. Eine zitierte Aussage nennt 20 Tbit/s als Ausgangspunkt. Damit ist belegt, dass e& dieses Ziel angekündigt hat.

Die Mitteilung nennt jedoch weder einen Stichtag für den Ausgangswert noch den technischen Umfang oder Zählregeln, anhand derer sich Fortschritte prüfen ließen.

„Kapazität“ kann mehrere Zustände bezeichnen: die geplante Auslegung, installierte Technik, bereits aktivierte Kapazität, für einen Dienst bereitgestellte Kapazität oder das, was Kunden unter festgelegten Bedingungen tatsächlich bestellen können. Diese Größen sind nicht austauschbar. Geplante oder installierte Kapazität kann vorhanden sein, bevor ein Dienst genutzt werden kann; die verfügbare Dienstkapazität kann umgekehrt von Vereinbarungen abhängen, die auf einer physischen Kabelkarte nicht zu erkennen sind. e& hat für den Ausgangswert von 20 Tbit/s und das Ziel von 500 Tbit/s nicht angegeben, welche Stufe gemeint ist.

Eine Zuordnung wäre durch die vorliegenden Informationen nicht gedeckt.

Auch Geografie und Messpunkte beeinflussen das Ergebnis. „International“ könnte den Übergang über die Grenze der Vereinigten Arabischen Emirate, bestimmte Landestationen, festgelegte Netzendpunkte oder weitere Märkte umfassen. Ebenso kann es einen Unterschied machen, ob am Kabel, an einem Gateway, im Backbone oder an der Grenze eines Kundendienstes gemessen wird. Eine reproduzierbare Kennzahl braucht daher einen festen Umfang: die berücksichtigten Orte und Verbindungen, die Messpunkte und die Aggregationsmethode. Ohne diese Grundlage könnte eine spätere Aktualisierung denselben Namen tragen und doch ein anderes Netz erfassen.

Die Capacity-Hub-Seite von e& zeigt, warum eine Routenliste keine Kennzahl definiert. Sie beschreibt mehr als 20 terrestrische und submarine Kabelsysteme sowie Großhandelszugang über Systeme, die nicht zwingend an eigenen Kabelstationen von e& anlanden. Das gibt Einblick in das kommerzielle Angebot, verknüpft aber keines der Systeme mit dem Ausgangswert von 20 oder dem Ziel von 500 Tbit/s. Die Seite nennt weder den je System angerechneten Umfang noch den Messpunkt. Aus der Produktseite lässt sich die Zusammensetzung des Ziels nicht ableiten.

Nutzungsrechte werfen eine weitere Rechnungslegungsfrage auf. Der integrierte Jahresbericht 2025 von e& beschreibt ein IRU als zeitlich begrenztes vertragliches Recht zur Nutzung von Kapazität auf einem Übertragungskabel. Das erklärt eine Zugangsform, aber nicht, ob sie in das Ziel einfließt. Eine prüfbare Offenlegung sollte direkt gehaltene Kapazität von Kapazität aus IRU, Miete, Konsortium oder sonstiger Partnerschaft unterscheiden. Alle Varianten können Dienste ermöglichen, unterscheiden sich aber in Laufzeit, Kontrolle und Verlängerungsrisiko.

Sie in einer Kennzahl für diensteverfügbare Kapazität zusammenzufassen, kann sinnvoll sein, wenn die Grundlage offengelegt und beibehalten wird. Ohne Erklärung würden jedoch eigene Kontrolle und zeitweiliger Zugang gleichgesetzt.

Auch Richtung und Doppelzählung brauchen Regeln. Die Kapazität einer Verbindung kann je Richtung oder als Summe beider Richtungen angegeben werden. Ein gemeinsames System könnte in Berechnungen für mehrere Märkte oder Endpunkte auftauchen. Partnerkapazität könnte zudem in einer systemweiten Zahl enthalten sein. Nichts davon belegt, dass e& doppelt gezählt hat. Es zeigt, warum das Aggregationsverfahren veröffentlicht und auf Ausgangswert wie Folgewerte gleich angewendet werden sollte.

Die Regulierung schließt diese Lücke der Unternehmensberichterstattung nicht. Die internationalen Kabelregeln der Telekommunikations- und Digitalbehörde der VAE (TDRA) aus dem Jahr 2022 unterscheiden Transit, Landung, Verbindung und Abschluss und regeln Genehmigungen und Lizenzen. Sie erläutern den aufsichtsrechtlichen Rahmen für Kabelarbeiten. Die geprüften Regeln legen jedoch keine Methode zur Messung des Unternehmensziels von e& fest und belegen nicht, dass ein bestimmter Teil genehmigt oder geliefert wurde. Eine konkrete Einreichung könnte einen Meilenstein stützen, wenn sie dasselbe Asset und dieselbe Ausbaustufe beträfe.

Die Regeln selbst bestätigen die Schlagzeilenzahl nicht.

Cloudflares eigene 500-Tbit/s-Angabe bietet einen begrenzten methodischen Vergleich. Cloudflare bezeichnet sie als bereitgestellte externe Interconnection-Kapazität und grenzt sie vom Spitzenverkehr ab. Das zeigt, wie ein Unternehmen den Gegenstand einer Zahl definieren kann; die Definition lässt sich nicht auf e& übertragen, denn Netze, Dienstgrenzen und Zwecke unterscheiden sich. Kapazität ist außerdem kein Verkehr. Die Fähigkeit, Daten zu übertragen, sagt nicht aus, wie viel Kunden zu einem bestimmten Zeitpunkt nutzen.

Damit e&’s Ziel zu einer glaubwürdigen öffentlichen Zusage wird, sollte das Unternehmen einen datierten Ausgangswert von 20 Tbit/s veröffentlichen, den Umfang konstant halten und Messschicht sowie berücksichtigte Kapazitätsstufen festlegen. Offenlegen sollte es außerdem den Umgang mit eigener, per IRU, Miete und Partner bezogener Kapazität, die Zählung je Richtung oder kombiniert, die Bereinigung geteilter Kapazität sowie Belege für Kundenverfügbarkeit an jährlichen Zwischenzielen. Eine unabhängige Prüfung macht das Ziel nicht automatisch erreichbar, aber sie könnte gemeldete Fortschritte reproduzierbar machen.

Bis die Regeln öffentlich sind, bleibt die Zahl für 2030 ein Unternehmensziel und kein überprüfbarer Liefernachweis.

Quellen