Zusammenfassung
Ein vollständiger Ausstieg, der Wechsel einzelner Dienste und eine dauerhaft parallele Multicloud-Architektur sind wirtschaftlich wie vertraglich verschiedene Vorgänge. AWS, Microsoft Azure und Google Cloud knüpfen Preisvorteile inzwischen an unterschiedliche Kombinationen aus Geografie, Ziel, Netzweg, Dienst und Verfahren. Selbst beim selben Hyperscaler kann deshalb derselbe Datenstrom einmal kostenlos, einmal zum Selbstkostenpreis und einmal zum regulären Tarif abgerechnet werden.
Großbritannien und die EU haben diese Unterschiede sichtbarer gemacht. Die britische Competition and Markets Authority drängte AWS und Microsoft zu längeren Wechselzeiträumen, Einzeldienstwechseln, günstigeren laufenden Multicloud-Transfers und stärkeren Vertragsrechten. Der EU Data Act macht den Anbieterwechsel seit September 2025 zu einer ausdrücklichen Vertragsfrage und beseitigt ab 12. Januar 2027 Wechselentgelte; laufende Parallelnutzung bleibt jedoch kostenfähig, soweit tatsächlich entstandene Egress-Kosten weitergegeben werden.
Das ist keine Geschichte darüber, dass Egress plötzlich die universell größte Cloud-Barriere wäre. Die CMA fand ein gemischtes Bild: Für datenintensive Synchronisierung kann Egress erheblich sein, während bei anderen Kunden technische Differenzierung, proprietäre Plattformdienste, Migrationsarbeit, Bindungen durch Abnahmevereinbarungen und der Umbau von Anwendungen mindestens ebenso wichtig sein können. Entscheidend ist deshalb nicht ein globaler Nullpreis, sondern ein lesbares und vergleichbares System von Portabilitätsrechten.
Die Adresse bestimmt das Angebot
Ein Unternehmen kann heute bei demselben Cloud-Anbieter zwei wirtschaftlich verschiedene Portabilitätsrechte besitzen, obwohl die Daten technisch im gleichen Netz liegen. Ein britisches Rechnungskonto kann andere Fristen und andere Transferbedingungen erhalten als ein ansonsten vergleichbares Konto außerhalb Großbritanniens. Eine britische Azure-Rechnungsadresse allein reicht wiederum nicht immer: Für bestimmte Vorteile müssen die Daten zusätzlich aus britischen Rechenzentren kommen. Bei AWS stellt das britische Addendum auf ein zahlendes Konto mit Vereinigtem Königreich als Account Country ab.
„Rechnungsadresse“ ist deshalb keine Behauptung, ein Postcode entscheide allein über den Preis. Sie steht für ein Bündel vertraglicher Geografie. Der ökonomisch relevante Standort eines Transfers kann aus dem Land des Vertrages, der Quellregion, dem physischen oder logischen Netzpfad und der Identität des Empfängers zusammengesetzt sein.
Das verändert die Beschaffungsfrage. Früher konnte ein CIO Portabilität noch als technische Eigenschaft behandeln: Welche Datenformate gibt es, welche APIs sind exportierbar, wie viel Umbau ist nötig? Heute gehört eine zweite Matrix daneben: Welche Rechte gelten für genau dieses Konto, diese Region, diesen Dienst und diesen Zielpfad?
Drei Bewegungen, drei Märkte
Die wichtigste Trennung ist die zwischen drei Arten des Weggehens.
Ein vollständiger Wechsel beendet die Nutzung des bisherigen Anbieters oder eines abgegrenzten Vertragsumfangs. Hier liegen die großzügigsten Egress-Regeln, weil der Transfer zeitlich begrenzt und sein Zweck leicht überprüfbar ist.
Ein Dienstwechsel ist enger. Ein Unternehmen kann etwa einen Datenbank- oder Compute-Dienst verlassen und den Rest der Plattform weiter nutzen. Ökonomisch ist das wichtiger, als es klingt: Wettbewerb entsteht nicht nur dann, wenn ein Kunde den ganzen Hyperscaler verlässt. Er entsteht auch dann, wenn ein einzelner Produktbereich seine Stellung verteidigen muss.
Die dritte Kategorie ist dauerhafte parallele Multicloud-Nutzung. Daten bewegen sich dann nicht einmalig, sondern regelmäßig zwischen verschiedenen Plattformen. Das kann Synchronisierung, Verarbeitung, Replikation oder arbeitsteilige Anwendungen betreffen. Genau hier wird aus Portabilität laufende Infrastruktur. Der Anbieter trägt wiederkehrende Netz- und Betriebsaufwendungen, während der Kunde den konkurrierenden Dienst dauerhaft neben dem bestehenden nutzt.
Diese drei Bewegungen gleich zu behandeln würde die Marktmechanik verwischen. Der EU Data Act macht diesen Unterschied ausdrücklich: Die Abschaffung von Wechselentgelten ab 2027 betrifft den Wechselprozess. Bei paralleler Nutzung dürfen Anbieter nach Artikel 34 weiterhin Egress-Kosten weitergeben, sofern die verlangten Beträge die entstandenen Kosten nicht überschreiten.
AWS: Das Kontoland wird Vertragskriterium
Das globale AWS-Programm für kostenlose Datenübertragung beim Wegzug arbeitet mit Support und einer zeitlichen Exit-Logik. Die öffentliche Beschreibung nennt für berechtigte Kunden grundsätzlich 90 Tage für den Umzug; wer mehr Zeit benötigt, soll AWS Support informieren.
Für britische Kunden ist daraus inzwischen ein detaillierteres Vertragsrecht geworden. Das UK Customer Switching and Portability Addendum definiert ein „Eligible Account“ als zahlendes AWS-Konto in gutem Stand mit dem Vereinigten Königreich als Account Country, einschließlich konsolidierter verknüpfter Konten. Ein Wechselantrag muss mindestens zwei Monate vor dem geplanten Start über AWS Customer Support eingereicht werden. Die Übergangsperiode beträgt grundsätzlich 180 Tage.
Wichtiger als die bloße Verdopplung der Frist ist die Struktur. AWS unterscheidet einen vollständigen Wechsel von einem „Service Switch“. Beim Dienstwechsel werden alle Switching-Daten der ausgewählten berechtigten Dienste herausbewegt, während andere AWS-Dienste weiterlaufen dürfen. Beim vollständigen Wechsel muss der Kunde am Ende entweder die entsprechenden Konten schließen oder die Switching-Daten löschen und die betreffenden Dienste nicht weiter nutzen. Beim Dienstwechsel muss die Nutzung der gewechselten Dienste enden.
Daneben existiert ein anderes Recht für Multicloud ohne Wechsel. Das britische Addendum sieht reduzierte Transferpreise vor, die AWS’ eigene Kosten nicht überschreiten sollen, wenn ein Kunde AWS-Dienste parallel mit berechtigten Diensten eines Zielanbieters nutzt. Die Daten müssen der internen Nutzung des Kunden dienen. Transfers an Endkunden, eigene Kunden oder sonstige Dritte fallen nicht darunter. Auch dieser Vorteil verlangt eine vorherige Anfrage beim Support.
Damit liegt der Unterschied nicht im Bit, sondern im Zweck. Derselbe technische Datenverkehr kann anders bepreist werden, je nachdem, ob er einen Wechsel vollzieht, einen parallelen internen Dienst speist oder einen Dritten beliefert.
AWS Interconnect – multicloud fügt eine weitere Dimension hinzu. Für den Dienst fallen nach AWS-Angaben keine Gebühren pro übertragenem Gigabyte an; stattdessen wird der Interconnect stündlich nach Bandbreite und geographischem Pfad bepreist. Pro Cloud-Anbieter und Region kann ein kostenloser 500-Mbit/s-Interconnect eingerichtet werden. Die Gegenseite bestimmt ihre eigenen Preise unabhängig. Die AWS-Tarifstufe hängt außerdem davon ab, aus welcher AWS-Region der Verkehr stammt und wo der Interconnect lokalisiert ist.
„Keine AWS-GB-Gebühr“ bedeutet also nicht „kostenloses Multicloud“. Es bedeutet, dass die Preisbasis von der übertragenen Datenmenge auf Verbindung, Bandbreite und Pfad verschoben wird und dass die Gegenpartei ihre Seite weiterhin abrechnen kann.
Azure: Rechnungsland plus Datenpfad
Microsoft zeigt noch deutlicher, warum Geografie mehr als das Land auf der Rechnung ist. Global bietet Azure beim Verlassen der Plattform Egress-Gutschriften für Transfers über das Internet an. Der Kunde meldet den geplanten Ausstieg beim Support, nennt Startdatum und geschätzte Datenmenge und hat grundsätzlich 60 Tage Zeit. Nach dem Transfer müssen die mit dem Konto verbundenen Abonnements beendet werden, bevor die Gutschrift beansprucht wird. ExpressRoute, ExpressRoute Direct, VPN, Azure Front Door und CDN-Verkehr sind von diesem allgemeinen Angebot ausgeschlossen.
Für Kunden mit britischer Rechnungsadresse, die Daten aus britischen Rechenzentren übertragen, gelten andere Regeln. Die Frist beträgt 180 Tage. Der kostenlose Transfer kann auch beim Verlassen einzelner Azure-Dienste genutzt werden, ohne alle übrigen Dienste zu beenden. Und der britische Pfad kann neben dem Internet auch das Microsoft Premium Global Network umfassen.
Die CMA hatte genau diese Erweiterungen im März 2026 als Teil der von Microsoft zugesagten Maßnahmen beschrieben: 180 Tage statt 60, Einbeziehung einzelner Dienste und kostenlose Wechseltransfers über das Premium-Netz für entsprechende britische Fälle. Sie verlangte außerdem, die kostenlosen Wechselregeln und die Selbstkostenregel für Multicloud auf eine vertragliche Grundlage zu stellen.
Noch feinmaschiger wird die Geografie bei dauerhaftem Multicloud. Azure bietet Kunden und Cloud-Partnern mit Rechnungsadresse im EWR, in der EFTA oder im Vereinigten Königreich Transfers zu Selbstkosten an, wenn Daten zwischen Azure und einem anderen Datenverarbeitungsanbieter für parallele, interoperable Nutzung bewegt werden. Dazu muss der Kunde Support einschalten, Subscription ID, ASN des externen Endpunkts und eine Schätzung des Transferanteils melden.
Auch hier entscheidet der Pfad. Normalerweise gilt die Selbstkostenregel für Internet-Egress über den unterstützten ISP-Pfad. Für britische Rechnungskunden kann sie bei Transfers aus britischen Rechenzentren auch über das MGN gelten. Ziel und Quelle müssen zur gleichen Organisation gehören; CDN-Verteilung und Transfers zwischen unterschiedlichen Kunden fallen heraus. Ein nicht regelkonformer Prozess kann die Gutschrift verhindern.
Das ist Vertragsgeografie in Reinform: Rechnungsland, Datenspeicherort, Netzweg, Ziel-ASN, Eigentümer des Ziels und administrativer Antrag bestimmen gemeinsam den wirtschaftlichen Status eines Datenstroms.
Google: Der Zweck wird zur Konfiguration
Google trennt Exit und laufende Multicloud besonders deutlich.
Beim Exit-Cloud-Programm reicht es nicht, Daten einfach herauszukopieren. Der Kunde meldet den Exit an, wartet den vorgesehenen Startzeitpunkt ab, beginnt die Migration innerhalb der Initiierungsphase, führt sie während der Migrationsphase aus und übermittelt danach eine Abschlussmitteilung. Die Gutschrift für berechtigte Transfers erscheint auf der Schlussrechnung des verlassenen Dienstes.
Entscheidend ist, dass der Kunde den betreffenden Google-Cloud-Dienst tatsächlich verlassen muss. Ein bloßer Teiltransfer innerhalb desselben Dienstes qualifiziert nicht. Andere Google-Cloud-Dienste können dagegen weiterlaufen. Google beschreibt damit nicht nur einen Netzpreis, sondern eine Gegenleistung für ein bestimmtes Marktverhalten: den Exit aus einem Dienst.
Für europäische Parallel- und Teilnutzung gibt es stattdessen Data Transfer Essentials. Das Produkt ist für Dienste derselben Organisation auf verschiedenen Cloud-Plattformen gedacht und verwendet externe IP-Verbindungen über das öffentliche Internet. Es gilt nur für unterstützte Dienste, Netz-Tiers und Regionen.
Der Kunde muss Ziele konfigurieren. Zulässig sind bestimmte externe IP-Adressen und anerkannte autonome Systemnummern. Das System ist ausdrücklich für organisationsinternen Datenverkehr gedacht, nicht für die Belieferung externer Kunden. Werden konfigurierte Endpunkte als ungültig bewertet, wird der Verkehr wieder zum normalen Internettarif abgerechnet. Data Transfer Essentials wird derzeit zunächst ohne Gebühr angeboten; ein eigenes SLA gibt es nicht.
Auch die Produktgrenze ist explizit: Ein Dienst, der bereits für Googles kostenloses Exit-Transferprogramm registriert ist, ist nicht gleichzeitig für Data Transfer Essentials berechtigt.
Das ist mehr als Preisdifferenzierung. Der Anbieter verlangt eine deklarierte Architektur: Dieser Dienst, diese Region, diese externe Adresse, dieser ASN, diese Organisation, dieser Zweck. Portabilität wird administrativ adressierbar.
Der Data Act macht Exit zum Vertragsgegenstand
Der EU Data Act verschiebt die Debatte von freiwilligen Programmen zu Mindestpflichten. Seit dem 12. September 2025 gilt die Verordnung grundsätzlich. Artikel 25 verlangt, dass die Rechte des Kunden und die Pflichten des Datenverarbeitungsanbieters beim Wechsel eindeutig in einem schriftlichen Vertrag festgehalten werden.
Artikel 29 setzt eine separate Preislogik. Bis zum 12. Januar 2027 dürfen reduzierte Wechselentgelte noch erhoben werden, aber nicht oberhalb der Kosten, die unmittelbar mit dem jeweiligen Wechsel verbunden sind. Ab diesem Datum dürfen für den Wechselprozess keine Wechselentgelte mehr verlangt werden.
Das sollte nicht als allgemeines Verbot von Datenübertragungspreisen gelesen werden. Artikel 34 erlaubt bei paralleler Nutzung verschiedener Datenverarbeitungsdienste weiterhin Egress-Gebühren, wenn damit nur die tatsächlich entstandenen Egress-Kosten weitergegeben werden.
2027 macht deshalb nicht „Multicloud kostenlos“. Es verändert vielmehr die Grenze zwischen Exit und Dauerbetrieb. Für den einmaligen Anbieterwechsel soll der Preis als Hindernis verschwinden. Für eine Architektur, die fortlaufend mehrere Anbieter verbindet, bleibt eine kostenbasierte Netzlogik zulässig.
Egress ist nicht die ganze Portabilität
Gerade weil die neuen Regeln sichtbar auf Datenübertragung zielen, besteht die Gefahr, Portabilität auf Egress zu reduzieren. Die Evidenz der CMA spricht dagegen.
In ihrer Marktuntersuchung stellte die Behörde technische und kommerzielle Wechselbarrieren fest, dokumentierte bei Egress aber heterogene Kundenerfahrungen. Manche Unternehmen sahen Egress als relevante Hürde, andere nicht. Besonders plausibel wurde die Belastung dort, wo große Datenbestände regelmäßig über Anbietergrenzen hinweg synchronisiert werden müssen.
Dagegen kann ein einmaliger Transfer von Rohdaten relativ wenig helfen, wenn die Anwendung tief an proprietäre Datenbanken, Identitätsmodelle, serverlose Funktionen, verwaltete Plattformdienste oder Betriebswerkzeuge gebunden ist. Eine exportierbare Datei ist noch keine portable Anwendung.
Hinzu kommen Abnahmeverpflichtungen und Migrationsarbeit. Ein Unternehmen kann technisch wechseln können und wirtschaftlich trotzdem wenig Anreiz dazu haben, wenn bereits zugesagte Ausgaben bei einem Anbieter erfüllt werden müssen oder der Umbau der Anwendung mehr kostet als die erwartete Preisdifferenz. Portabilität ist deshalb ein Bündel aus Netz-, Vertrags-, Architektur- und Organisationskosten.
Auch aus Sicht der Marktmacht ist die Grenze klar, ohne Cloud-Dienste mit Nummernregistern gleichzusetzen. Eine Telefonnummer ist ein standardisiertes Identifikationsobjekt; ein Cloud-Workload besteht aus Daten, Softwarezustand, Abhängigkeiten und Betriebslogik. Die übertragbare Marktlogik ist schmaler: Wenn Weggehen praktisch nicht nutzbar ist, wird die Kontrolle über den bestehenden Dienst zu Marktmacht. Gute Anbieter sollten Kunden durch Qualität, Preis und Innovation halten können, nicht durch Angst vor dem Ausgang.
Rechte gibt es, Wirkung noch nicht
Die britische CMA beschrieb am 31. März 2026 eine Reihe von Maßnahmen von AWS und Microsoft: längere Wechselzeiträume, Dienstwechsel, Selbstkostenregeln für parallele Multicloud, stärkere Vertragsrechte und direkte Interconnect-Produkte. Gleichzeitig sagte die Behörde ausdrücklich, dass erst noch zu sehen sei, ob die Änderungen tatsächlich mehr Auswahl erzeugen. Sie kündigte eine eigene Mannschaft an, die die Umsetzung bis zu einer Fortschrittsprüfung nach sechs Monaten verfolgen sollte.
Am 22. August lässt sich deshalb zweierlei sagen. Erstens sind wichtige Teile der Rechte inzwischen konkret genug, um sie in Beschaffung und Architekturplanung einzubauen: das AWS-UK-Addendum, die dokumentierten Azure-Regeln und Googles inzwischen detaillierte Data-Transfer-Essentials-Konfigurationen existieren öffentlich. Zweitens gibt es noch keine belastbare Grundlage für die Behauptung, diese Änderungen hätten den Wettbewerb bereits messbar verändert.
Die entscheidende Verschiebung ist vorerst institutionell. Ein Kunde muss nicht mehr nur fragen: „Kann ich meine Daten herausbekommen?“ Er muss fragen: „Unter welchem Recht, aus welcher Region, über welchen Pfad, zu welchem Ziel und für welchen Zweck?“ Genau dort sitzt heute ein Teil der Cloud-Marktmacht.
Quellen
Competition and Markets Authority — Cloud services branche & märkte investigation https://www.gov.uk/cma-cases/cloud-services-market-investigation
Competition and Markets Authority — Final decision report https://assets.publishing.service.gov.uk/media/688b8891fdde2b8f73469544/final_decision_report.pdf
Competition and Markets Authority — Actions on cloud and business software through the UK digital markets competition regime https://assets.publishing.service.gov.uk/media/69cbb8d52d120d9d5ec0f311/Actions_on_cloud_and_business_software_through_the_UK_digital_markets_competition_regime.pdf
Amazon Web Services — Free data transfer out to internet when moving out of AWS https://aws.amazon.com/blogs/aws/free-data-transfer-out-to-internet-when-moving-out-of-aws/
Amazon Web Services — UK Customer Switching and Portability Addendum https://d1.awsstatic.com/onedam/marketing-channels/website/aws/en_US/legal/approved/aws-uk-customer-switching-addendum.pdf
Amazon Web Services — AWS Interconnect – multicloud Pricing https://aws.amazon.com/interconnect/multicloud/pricing/
Microsoft — Cancel and delete your Azure subscription https://learn.microsoft.com/en-us/azure/cost-management-billing/manage/cancel-azure-subscription
Microsoft — Azure data transfer fees https://learn.microsoft.com/en-us/azure/cost-management-billing/manage/data-transfer-fees
Google Cloud — Exit Cloud https://cloud.google.com/exit-cloud
Google Cloud — Data Transfer Essentials overview https://docs.cloud.google.com/data-transfer-essentials/docs/overview
Google Cloud — Data Transfer Essentials: Supported services and regions https://docs.cloud.google.com/data-transfer-essentials/docs/services
Europäische Union — Verordnung (EU) 2023/2854, Data Act https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=CELEX:32023R2854
- https://assets.publishing.service.gov.uk/media/688b8169fc784fa12a089071/Appendix_N_-_Egress_fees___free_switching_programmes.pdf
- https://assets.publishing.service.gov.uk/media/688b817cfc784fa12a089072/Appendix_O_-_Customer_views_on_egress_fees.pdf
- https://cloud.google.com/terms/data-portability
- https://digital-strategy.ec.europa.eu/en/factpages/data-act-explained
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