Zusammenfassung

  • Projektankündigungen verdichten mehrere Zustände zum Wort „Strom“. Beantragte Leistung wird zu gesicherter Leistung, ein Bauziel zum Versorgungsjahr. Die britische Anschlussreform macht diese Verkürzung prüfbar, weil Gate 1 und Gate 2 unterschiedliche Nachweise darstellen.

  • NESO erklärt, dass Gate-1-Projekte keinen bestätigten Anschlusstermin erhalten. Nach einem späteren Nachweis ihrer Reife können sie in künftigen Fenstern weiterkommen. Ein Projekt, das Gate 2 erfüllt, kann einen bestätigten Termin, Anschlusspunkt und Rang in der Warteschlange erhalten.

Eine Anschlussanfrage ist kein Lieferkalender

Diese Grenze beruht auf Regulierung. Ofgem genehmigte im April 2025 das Reformpaket TM04+ einschließlich Codeänderungen sowie Methoden für Gate-2-Kriterien und Netzplanung. Nicht allein das Alter eines Antrags, sondern Bereitschaft und strategische Einordnung bestimmen die Fortschrittsfähigkeit.

Für ein Rechenzentrum folgt daraus eine einfache Regel. In Gate 1 darf ein Eröffnungsjahr als Ziel unter Bauannahmen genannt werden. Es ist jedoch kein vertraglich bestätigter Netztermin. Genau diese Zeitbestätigung fehlt in Gate 1.

Auch Gate 2 ist noch kein Betriebsnachweis. Netzverstärkung, Schaltanlagen, Inbetriebnahme und tatsächlich nutzbare Last liegen dahinter. Der bestätigte Termin macht den Anschluss planbar; erst spätere Bau- und Messnachweise machen die Leistung physisch verfügbar.

Primärquellen