Zusammenfassung

  • APNIC veröffentlicht eine Rotation der Prüfungsgesellschaft von mindestens fünf Jahren.
  • Das Protokoll vom Dezember 2025 enthält die Empfehlung einer zweijährigen EY-Verlängerung und eines Partnerwechsels nach 2025.
  • Die Quellen belegen weder Beschluss noch Verlängerung noch ein Unabhängigkeitsproblem.
  • Ein datierter Vermerk könnte Regel, Vorschlag, Ergebnis und nächste Prüfung verknüpfen.

Zwei Sicherungen, nicht eine

Der Wechsel einer Gesellschaft und der Wechsel eines Partners behandeln unterschiedliche Kontinuitäten. Die Partnerrotation ersetzt die Firmenrotation nicht. Ebenso zeigt die Erwähnung eines möglichen Steuerberaters eine Auswahlbeschränkung, nicht einen nachgewiesenen Konflikt. Wer diese Unterscheidungen zusammenzieht, liest mehr in das Protokoll hinein, als es hergibt.

Eine Fünfjahrespraxis ist auch kein automatischer Auslöser. Eine begrenzte Übergangszeit kann vertretbar sein, während ein besseres Verfahren erarbeitet wird. Doch die Ermessensentscheidung sollte eine sichtbare Spur hinterlassen. Ein Mitglied sollte nicht aus späteren Berichten oder aus Schweigen erschließen müssen, ob ein Vorschlag angenommen, verändert, abgelehnt oder vertagt wurde.

Der fehlende Beleg kann klein sein

Ein kurzer, datierter öffentlicher Vermerk genügt: geltende Regel, beantragte Dauer, zuständiges Entscheidungsgremium, Entscheidung oder Nichtentscheidung, getrennte Behandlung von Gesellschaft und Partner sowie ein nächster Prüftermin. Die steuerliche Nebenbedingung kann allgemein beschrieben werden. Weder Geschäftsdetails noch eine unbelegte Beanstandung sind erforderlich.

Damit wird Transparenz nicht zur Fremdsteuerung. Die Entscheidung bleibt bei APNIC. Sichtbar wird nur, wie eine angekündigte Schutzvorkehrung behandelt wurde, als eine Abweichung vorgeschlagen war. Das schützt den Zusammenhang zwischen Regel und Ergebnis.

Quellen

  1. APNIC Transparency
  2. APNIC EC Minutes, December 2025