Zusammenfassung
- AFRINIC schrieb am 8. Mai zwei konsensbasiert zu besetzende PDP-Co-Vorsitze aus: einen Übergangssitz für ein Jahr und einen Sitz für zwei Jahre.
- Laut Protokoll vom 24. Juni erhielt NomCom zwei Einreichungen von zwei Personen; auf der endgültigen Liste galt nur Haitham El-Nakhal als zugelassen.
- Die Sitzung bat Befürworter und Gegner um Handzeichen und vermerkte die Annahme des Kandidaten, veröffentlichte aber weder Teilnehmerregister noch Zahlen zu Zustimmung, Ablehnung und Enthaltung.
- El-Nakhal erhielt die zweijährige Amtszeit. Die zweite Besetzung wurde auf November verschoben; eine vorübergehende Unterstützung durch einen ausscheidenden Vorsitz blieb im festen Paket ohne benannte Person, Befugnisse und Enddatum.
- Das ist kein Beweis für Rechtswidrigkeit oder persönliches Fehlverhalten. Es zeigt eine nicht vollständig prüfbare Kette zwischen Eignungsfilter, teilnahmeberechtigtem Gremium und dem von AFRINIC behaupteten Konsens.
Das neue Protokoll macht den vorgeschalteten Filter sichtbar
AFRINICs Ergebnisbekanntmachung vom 30. Juni enthält nur die Schlussformel: Haitham El-Nakhal sei „via consensus“ zum neuen PDWG-Co-Vorsitzenden gewählt worden. Das ausführliche Protokoll der Public Policy Meeting vom 24. Juni zeigt, dass der entscheidende Engpass früher lag.
Ausgeschrieben waren zwei Positionen. Die nach AFRINIC-Angaben am 4. Februar vom Board genehmigten Wahlrichtlinien sahen eine einmalige Staffelung vor: eine Person für ein Jahr, eine für zwei Jahre. So sollte nach der institutionellen Unterbrechung wieder ein überlappender Zyklus entstehen. Tatsächlich gingen zwei Bewerbungen von zwei unterschiedlichen Personen ein.
NomCom erklärte nur eine davon für zulässig. Als die Teilnehmer in Nairobi und online um Handzeichen gebeten wurden, gab es keine Auswahl mehr zwischen zwei Bewerbern. Zur Entscheidung stand die Annahme oder Ablehnung der einzigen Person, die den Filter passiert hatte.
Das Protokoll nennt den zweiten Bewerber nicht und ordnet ihm keinen Ablehnungsgrund zu. Deshalb wäre es unseriös, fehlende Unterlagen, mangelnde Erfahrung, einen Interessenkonflikt, einen Rückzug oder irgendeinen anderen Grund zu behaupten.
Ebenso wenig darf El-Nakhals Lebenslauf als Vorwurf verwendet werden. Die Kandidatenseite nennt seine Tätigkeit bei der ägyptischen NTRA und seine Zeit im AFRINIC-Board von 2013 bis 2018, darunter als stellvertretender Vorsitzender. Das sind biografische Angaben, kein Nachweis für Begünstigung, Absprache oder einen ausschließenden Konflikt.
Die nachprüfbare Frage richtet sich an die Institution: Welcher begründete Akt machte aus zwei Bewerbungen eine einzige öffentliche Option?
Ein umfangreicher Kriterienkatalog endet in einem Satz
Die Richtlinien verlangen für einen PDWG-Co-Vorsitz unter anderem Wohnsitz in der Service-Region, Kenntnis des Policy Development Process und von RFC 7282, mindestens drei Jahre substanzielle RPD-Beteiligung, zwei AFRINIC-Veranstaltungen in fünf Jahren, dauerhafte Verfügbarkeit für die Policy-Arbeit, keine Urheberschaft an einem aktuell diskutierten Vorschlag und Unterstützung durch zwei Resource Members in gutem Stand.
Das Sitzungsprotokoll führt eine kürzere Prüfliste auf: regionaler Wohnsitz, vollständige Unterlagen, ein vorschlagendes und ein unterstützendes Mitglied in gutem Stand, AFRINIC-Engagement sowie kein Interessenkonflikt. Es sagt, dass zwei Einreichungen geprüft wurden. Es sagt nicht, welches Kriterium bei der anderen Einreichung nicht erfüllt war.
Persönliche Bewerbungsunterlagen müssen nicht öffentlich sein. Datenschutz kann es gebieten, Identitäten und Einzeldokumente zurückzuhalten. Er verlangt aber keine unbegründete Entscheidung.
NomCom könnte eine datensparsame Matrix veröffentlichen: anonymisierte Kennungen, jedes Kriterium, bestanden/nicht bestanden/nicht anwendbar, Art des geprüften Nachweises, Datum, Befangenheitsvermerke, ein knapper Grundcode sowie eine Berichtigungs- oder Beschwerdemöglichkeit. Damit ließe sich Gleichbehandlung prüfen, ohne private Dokumente preiszugeben.
Das ist besonders nötig, wenn ein Filter aus einem Zwei-Personen-Feld eine Einzelkandidatur macht. Die Öffentlichkeit der späteren Sitzung ersetzt nicht die Nachvollziehbarkeit des früheren Ausschlusses.
Ohne registriertes Gremium bleibt das Handzeichen unvollständig
Die Richtlinien definieren teilnahmeberechtigte Personen als Angehörige der afrikanischen Internet-Community, die sich für die PPM registriert haben. Abschnitt 12.8 verpflichtet AFRINIC, eine Registrierung und Due-Diligence-Prüfung einzurichten und eine Liste der registrierten Personen zu veröffentlichen, die vor Ort oder online Zugang erhalten.
Diese Liste bestimmt, wessen Äußerung dem PDWG zugerechnet werden darf. Ohne sie ist nicht feststellbar, wie groß das berechtigte Gremium war, wie viele Personen teilnahmen, ob Online- und Präsenzteilnehmer gleich einbezogen wurden und ob die gezählten Hände aus dem registrierten Kreis stammten.
Das Protokoll beschreibt den Ablauf. Die Versammlung wurde um Annahme gebeten. Befürworter sollten die Hand heben, danach Gegner. Anschließend wurde der Vorschlag als angenommen vermerkt. Zahlen zu Berechtigten, Anwesenden, Zustimmung, Ablehnung oder Enthaltung enthält das feste Paket nicht.
Konsens ist nicht zwingend eine Mehrheitsabstimmung. Im Internet-Policy-Prozess kann ein sachlich begründeter Einwand schwerer wiegen als viele unbegründete Zustimmungen. Gerade deshalb reicht die Formel „nicht zählen, sondern Einwände bewerten“ nicht aus. Ein belastbarer Vermerk muss das Gremium, die wesentlichen Einwände, ihre Behandlung und die Gründe des Moderators für die Konsensfeststellung nennen.
Die Anzahl der Hände allein hätte Konsens nicht bewiesen. Ohne Teilnehmerabgrenzung, Zahlen und Begründung lässt er sich aber überhaupt nicht unabhängig testen.
Akklamation und Handzeichen werden nicht zusammen erklärt
Abschnitt 14.3 der Wahlrichtlinien enthält eine weitere Besonderheit. Bei nur einem unangefochtenen Kandidaten soll keine Wahl oder Auswahlhandlung stattfinden; die Person soll per Akklamation als gewählt oder ausgewählt erklärt werden. Das Protokoll beschreibt dagegen eine ausdrückliche Abfrage von Annahme und Widerspruch per Handzeichen.
Beides kann möglicherweise zusammenpassen. Das Handzeichen könnte als sichtbare Form der Akklamation gemeint gewesen sein. Das PDWG könnte seine Konsenstradition beibehalten und Einwände ausdrücklich zugelassen haben. Daraus folgt nicht automatisch, dass die Ernennung unwirksam war.
Was fehlt, ist die institutionelle Erklärung. Eine kurze Entscheidungsnotiz könnte die angewandte Regel, die gestellte Frage, das berechtigte Gremium, die Behandlung eines möglichen Widerspruchs und die Begründung für das Konsensergebnis benennen.
Das feste Material enthält keine abschließende Entscheidung einer zuständigen Instanz, die die Ernennung für nichtig erklärt. Diese Berichterstattung tut es daher ebenfalls nicht. Sie stellt eine Textspannung fest, die durch veröffentlichte Gründe statt durch Vermutungen aufgelöst werden sollte.
Verfahrensflexibilität kann notwendig sein. Ohne Begründung kann sie aber zu einer Befugnis werden, die nur der Sitzungsleitung zur Verfügung steht.
Für den zweiten Sitz entstand eine unvollständig definierte Brücke
El-Nakhal wurde die zweijährige Amtszeit zugewiesen. Das Protokoll sagt, ein zweiter Co-Vorsitzender könne auf der nächsten PPM im November gewählt werden. Ob dann weiterhin die ursprünglich vorgesehene einjährige Übergangszeit gilt, bleibt offen.
Die Versammlung diskutierte zugleich die unmittelbare Arbeitsfähigkeit. Ein Teilnehmer schlug vor, einer der ausscheidenden Co-Vorsitzenden solle den neuen Amtsinhaber vorübergehend unterstützen. Vincent Ngundi fragte Darwin da Costa nach seiner Verfügbarkeit. Da Costa erklärte, sein beruflicher Schwerpunkt habe sich vom Kontinent weg verlagert; er könne noch nicht verbindlich zu- oder absagen und werde seine Zeit prüfen. Später protokollierte AFRINIC einen Konsens per Handzeichen dafür, dass ein ausscheidender Co-Vorsitzender Unterstützung leiste.
Das Quellenpaket nennt keine Person, die die Funktion förmlich angenommen hätte. Es enthält keine schriftliche Delegation, keinen Beginn, kein automatisches Ende, keinen Befugnisumfang und keine Konfliktregel. „Unterstützung“ kann Wissenstransfer bedeuten; sie könnte aber auch als Mitwirkung an eigentlichen Vorsitzentscheidungen verstanden werden.
Darum wäre die Behauptung falsch, der zweite Sitz sei endgültig aufgegeben. November ist als weiterer Termin dokumentiert. Ebenso unbelegt wäre der Vorwurf, ein ausscheidender Vorsitzender habe sich rechtswidrig im Amt gehalten. Belegt ist nur: Die Versammlung wollte eine Kontinuitätsbrücke, dokumentierte aber nicht abschließend, wer sie mit welchen Befugnissen und bis wann tragen sollte.
Ein Übergang kann sachlich nötig sein. Notwendigkeit allein ist keine Rechtsgrundlage.
Ein neutraler Verfahrenshüter kontrolliert dennoch den Durchgang
AFRINIC beschreibt Co-Vorsitzende als neutrale Hüter des Prozesses, nicht als Entscheider über den politischen Inhalt. Ihre Aufgaben umfassen jedoch die Feststellung von Rough Consensus, die Steuerung von Vorschlägen durch die Verfahrensstufen, Beginn und Ende des Last Call, die Dokumentation von Entscheidungen und die Weiterleitung angenommener Regeln an das Board zur Ratifizierung.
Das ist reale Durchgangsmacht. Ein Vorschlag über Vergabe, Nutzung, Übertragung oder Compliance von Nummernressourcen kann weiterkommen oder in die Diskussion zurückgeschickt werden. Die wirtschaftlichen und betrieblichen Folgen tragen Netzbetreiber, Mitglieder und ihre Kunden. Derjenige, der einen Konsens falsch deutet, trägt nicht automatisch denselben Schaden.
Heng Lu doctrine verlangt deshalb eine Analyse tatsächlicher Kontrolle statt institutioneller Selbstbeschreibung. Das Board genehmigt Regeln, NomCom filtert Bewerber, AFRINIC definiert den registrierten Teilnehmerkreis, die Sitzungsleitung deutet die Hände, und der ausgewählte Co-Vorsitzende wird künftige Policy-Konsense deuten.
Diese Agenten handeln im Namen eines weit gefassten Prinzipals, während ein Fehler konkrete Abhängige trifft. Wenn Macht und Verlust auseinanderfallen, ist die öffentliche Akte keine Kür, sondern eine Mindestkontrolle gegen das Agency-Problem.
Der Streit um das Board erhöht den Belegstandard
AFRINIC bezeichnet die Richtlinien als im Februar vom Board genehmigt. Die Organisation hatte das Board nach ihrer Wahl im September 2025 bekanntgegeben und später erklärt, ein Interim Management Committee sei mit Zustimmung des Receiver geschaffen worden und berichte gemeinsam an Board und Receiver.
NRS bestreitet die rechtliche Endgültigkeit der Wahl von 2025 und verlangt für konkrete Handlungen Boardbeschlüsse, Delegationen, Receiver-Anweisungen und gerichtliche Grundlagen. Das sind NRS-Positionen und Forderungen, kein rechtskräftiges Urteil über die PDWG-Auswahl. Das Paket zeigt auch nicht, dass der Receiver die Auswahl beaufsichtigte oder billigte.
Der Kontext erlaubt daher weder eine automatische Anerkennung noch eine automatische Illegalitätserklärung. Er macht konkrete Belege wichtiger. Eine „Board-genehmigte“ Regel braucht den zugehörigen Kompetenz- und Beschlussnachweis. Eine Eignungsentscheidung braucht einen prüfbaren Grund. Ein Community-Konsens braucht Gremium und Erwägungen. Eine Übergangsunterstützung braucht Person, Befugnisse und Ende.
Das von LARUS veröffentlichte Rechtsgutachten befasst sich hauptsächlich mit APNIC, formuliert aber den strukturellen Prüfstein: Maßgeblich ist die tatsächliche rechtliche Verteilung der Unternehmensgewalt, nicht der bloße Anschein gewählter Organe. Es ist analytischer Kontext und kein mauritisches Urteil zu AFRINIC-37.
Wenige Dokumente würden die Lücke schließen
AFRINIC muss weder die Auswahl wiederholen noch private Akten veröffentlichen. Eine geschützte Eignungsmatrix kann die beiden Einreichungen erklären. Eine Teilnehmerliste oder ein datenschutzkonformer, überprüfbarer Nachweis kann die Funktion von Abschnitt 12.8 erfüllen. Getrennte Angaben zu Berechtigten und Anwesenden vor Ort und online definieren die Versammlung.
Eine Konsensnotiz kann Zustimmung, Ablehnung, Enthaltung, wesentliche Einwände und die Begründung der Sitzungsleitung dokumentieren. Eine Sitznotiz kann El-Nakhals zweijährige Amtszeit, den rechtlichen Status des anderen Sitzes, den November-Fahrplan und die dort anzuwendende Dauer klären. Für jede Übergangsunterstützung gehören Name, Einverständnis, Aufgaben, Aufsicht, Konfliktregeln und Ablaufdatum in die Akte.
Das würde nicht jeden Rechtsstreit beenden. Es würde das von AFRINIC behauptete „consensus“-Ergebnis in eine prüfbare Entscheidungskette verwandeln.
Die Tatsachengrenze am 11. August ist klar. Zwei Menschen bewarben sich, einer wurde zugelassen, per Handzeichen akzeptiert und für zwei Jahre benannt; der andere Sitz wurde vertagt. Das Paket enthält weder einen zuständigen Befund von Rechtswidrigkeit noch eine Grundlage für persönliche Angriffe. Es zeigt aber drei ausgeübte Kontrollakte—Eignung, Zugang und Konsensdeutung—ohne die vollständige öffentliche Akte, die ihre unabhängige Prüfung ermöglichen würde.
Für eine breitere Analyse der Wahllegitimität steht die unten verlinkte BTW-Langform zur Verfügung. Sie ist weiterführende Lektüre; dieser Beitrag berichtet eigenständig über die PDWG-Co-Vorsitz-Auswahl 2026.
Quellen
- Heng Lu: Wer für einen Kontinent, eine Community oder den Endnutzer sprechen darf
- Heng Lu: Wenn Registry-Macht sich von Haftung löst
- Heng Lu: Macht, Legitimität und der AFRINIC-Lock-in
- Heng Lu: Das Agency-Problem im Kern der Internet-Governance
- AFRINIC-Wahlrichtlinien 2026
- Berufung des Nominierungskomitees 2026
- AFRINIC-Aufruf zur Nominierung 2026
- Verlängerung der Nominierungsfrist
- Endgültige Kandidatenlisten
- Kandidatenseite für den PDP-Co-Vorsitz
- Index der PPM-Protokolle
- Protokoll der Public Policy Meeting AFRINIC-37
- Bekanntgabe der Ergebnisse 2026
- AFRINIC Policy Development Working Group
- AFRINIC-Verfahren zur PDWG-Vorsitz-Auswahl 2022
- Entwurf der PDWG-Richtlinien und Verfahren 2026
- AFRINIC Board Updates vom 19. November 2025
- NRS-Mitgliederaktion zur AFRINIC-Autoritätskette
- Von LARUS veröffentlichtes Rechtsgutachten zu RIR-Governance-Strukturen
- BTW-Recherche: Der Legitimitätstest bei AFRINIC-Boardwahlen

