Zusammenfassung

  • AFRINIC eröffnete am 4. August eine zweite Konsultation zu einer geänderten Verfassung. Stellungnahmen sind bis 21. August, 23:59 Uhr UTC, möglich; der Entwurf gilt noch nicht.
  • Die veröffentlichte Verfassung von 2020 enthält bereits den Auffangtatbestand, nach dem das Board eine Resource Membership wegen eines von ihm bestimmten weiteren Ereignisses oder Grundes beenden kann. Auch die Rückgabe von Ressourcen bei Beendigung steht schon im geltenden Text.
  • Neu ist Artikel 8.6: Das Board könnte die Suspendierung oder Beendigung von Resource Members und Associate Members schriftlich an den CEO oder einen anderen Officer delegieren. Die Beendigung eines Registered Member ist davon ausgenommen.
  • Der Entwurf verlangt Board-Verantwortung, ein veröffentlichtes Verfahren, einen fairen, unparteiischen und zeitnahen Rechtsbehelf sowie ein öffentliches Entscheidungsregister. Seine Erläuterung sagt zugleich, dass eine unabhängige externe Rechtsmeinung zur Beendigungsbefugnis des Boards noch aussteht.
  • Das veröffentlichte RSA verbindet die Vertragsbeendigung mit sofortigem Ressourcenentzug und Dienstende. Seine allgemeine Haftungsformel ist der höhere Betrag aus sechs Monatszahlungen oder 100 US-Dollar. Eine widerrufliche Delegation ersetzt deshalb keine unabhängige, aufschiebende Kontrolle, Betriebskontinuität und finanzierte Wiedergutmachung.

Widerruflich ist zunächst nur die Vollmacht

Artikel 8.6(b) gibt dem Board weitreichende Gestaltungsmöglichkeiten. Eine Delegation muss schriftlich erfolgen. Das Board kann Grenzen, Bedingungen, Verfahren, Berichtspflichten und Aufsicht festlegen, sie ändern und die Delegation jederzeit zurücknehmen.

Das klingt nach Rückholbarkeit. Der Text holt aber nur die Vollmacht zum Board zurück. Er sagt nicht, dass eine bereits ausgesprochene Suspendierung oder Beendigung automatisch ausgesetzt, aufgehoben oder rückabgewickelt wird. Er verpflichtet AFRINIC nicht, eine zuvor entzogene Nummernressource, RPKI-Zustände, Reverse DNS, WHOIS/RDAP-Daten oder andere Registry-Dienste während eines Rechtsbehelfs unverändert zu erhalten.

Genau dort liegt die operative Macht. Wer die Delegation kontrolliert, kontrolliert die künftige Entscheidungskompetenz. Wer eine konkrete Entscheidung stoppen und ihre Folgen rückgängig machen kann, kontrolliert die laufende Netzwerkwirklichkeit. Der Entwurf beschreibt das erste Verhältnis genauer als das zweite.

Für das Board gelten dabei echte Pflichten. Die Delegation entbindet es nicht von der abschließenden Verantwortung und Rechenschaft für eine rechtmäßige, faire und ordnungsgemäße Ausübung. Der CEO oder andere beauftragte Officer muss sämtliche Entscheidungen in den vom Board bestimmten Abständen melden. AFRINIC muss außerdem Gründe, Verfahrensschritte, Entscheidungszuständigkeit und einen zugänglichen Rechtsbehelf veröffentlichen.

Diese Vorkehrungen sind substanzieller als eine ungebundene mündliche Ermächtigung. Sie sind aber innerhalb derselben Befehlskette angeordnet. Der Entwurf nennt keine unabhängige Stelle, die Beweise prüft, Interessenkonflikte ausschließt, eine einstweilige Aussetzung anordnet und Wiederherstellung oder Ersatz verbindlich durchsetzt.

Der Entwurf wartet noch auf die vorgelagerte Antwort

Die artikelweise Erläuterung verspricht mit der Neufassung von Artikel 8 mehr Klarheit, Fairness, Transparenz und Rechtssicherheit. Das sind Ziele des Vorschlags, keine bereits eingetretenen Ergebnisse.

Unmittelbar danach hält das Dokument fest, dass derzeit eine unabhängige externe Rechtsmeinung zur Befugnis des Boards, eine Mitgliedschaft zu beenden, aussteht. Die Begründung solle nach Eingang und Prüfung dieser Stellungnahme aktualisiert werden.

Diese Passage entscheidet die Rechtsfrage weder zugunsten noch zulasten des Boards. Sie ist kein Gerichtsurteil. Sie legt aber offen, dass AFRINIC einen Delegationsweg entwirft, bevor die eigene Begründung die vorgelagerte Befugnisfrage abschließend behandelt.

Zugleich darf die Änderung nicht größer dargestellt werden, als sie ist. Artikel 8.2 der geltenden Verfassung von 2020 erlaubt dem Board bereits, bei vernünftigem und gutgläubigem Handeln die Resource Membership aus benannten Gründen und wegen eines anderen, von ihm jeweils bestimmten Ereignisses oder Grundes zu beenden. Artikel 8.5 verlangt bereits die Rückgabe der Ressourcen.

Der Entwurf behält den Auffangtatbestand und die Rückgabe bei und verweist für Letztere nun auf das RSA. Die Nachricht ist daher nicht die Erfindung aller Beendigungsmacht im Jahr 2026. Neu ist die exekutive Delegationsroute, während die Erläuterung die Rechtsmeinung zur Ausgangsbefugnis noch erwartet.

Transparenz nach dem Vollzug macht den Vollzug nicht reversibel

Der Entwurf verpflichtet AFRINIC, so bald wie vernünftigerweise möglich nach jeder Suspendierungs- oder Beendigungsentscheidung ein öffentliches Register zu führen. Es soll Mitglied, Wirksamkeitsdatum, angewandte Regel und knappe Gründe nennen, soweit Recht, Gerichtsanordnungen, Vertraulichkeit und Datenschutz das zulassen.

Das ist ein Gewinn für spätere Kontrolle. Es ist jedoch eine Veröffentlichung nach der Entscheidung. Ein öffentlich sichtbarer Schaden ist nicht dasselbe wie ein verhinderter oder behobener Schaden.

Auch der vorgesehene faire, unparteiische und zeitnahe Rechtsbehelf wird nicht als unabhängig oder extern beschrieben. Der Entwurf benennt weder Prüfer noch Auswahlweg, Konfliktregeln, Akteneinsicht, Frist, vorläufige Befugnisse, automatische Aussetzung, Aufhebung, Wiederherstellung oder Entschädigung. Bei Mitteilung und Gelegenheit zur Stellungnahme steht zudem der Zusatz „where applicable“, ohne dass der Entwurf die Ausnahmen definiert.

Das veröffentlichte Registration Services Agreement zeigt die mögliche Geschwindigkeit der Folgen. Die Dienste umfassen Zuteilung, Zuweisung, Transfer, Reverse Delegation und Pflege der Nummernressourcen-Daten. Klausel 11 sieht Mitteilung, Gelegenheit zur Erklärung oder Abhilfe und 30 Tage für eine Antwort vor; anschließend beurteilt AFRINIC, ob die Reaktion ausreicht. Der vertragliche Beschwerdeweg endet mit einer endgültigen Entscheidung des AFRINIC Board.

Bei Vertragsbeendigung oder Ablauf ordnet Klausel 11(e) den sofortigen Entzug der Nummernressourcen, die Beendigung der Dienste ohne Haftungsübernahme sowie das sofortige Ende der Mitgliedschaftsrechte an. Klausel 10 schließt – vorbehaltlich ihrer genannten Ausnahme – die Haftung für Unterbrechungen, Fehler, Mängel und Schäden weitgehend aus und setzt die Haftung beider Seiten auf den höheren Betrag aus den Zahlungen der vorangegangenen sechs Monate oder 100 US-Dollar.

Die 100 US-Dollar sind weder ein gerichtlicher Schadensersatz noch zwingend das Ergebnis jedes Einzelfalls. Maßgeblich bleiben das tatsächlich unterzeichnete RSA und das anwendbare Recht. Der veröffentlichte Vertrag belegt aber, warum die spätere Rücknahme einer Delegation zu wenig ist: Der Ressourcenentzug kann sofort wirken, während die Rückabwicklung weder automatisch noch unabhängig noch angemessen finanziert ist.

Quellen

Weiterführende Lektüre