Zusammenfassung
- Ein Wertpapiergeschäft ist nicht dasselbe Ereignis wie die Abwicklung. Zwischen Vereinbarung und endgültigem Bucheintrag liegen Zuordnung, Abgleich, Validierung, Ressourcenverfügbarkeit, Abwicklungsanweisungen und ein definierter Zeitpunkt der Unwiderruflichkeit.
- Die europäische Richtlinie über die Endgültigkeit der Abwicklung schützt Übertragungsaufträge und Netting vor späteren Auswirkungen einer Insolvenz, sobald sie in ein unter ihre Regeln fallendes benanntes System eingehen, und verhindert den Widerruf durch den Teilnehmer nach dem festgelegten Zeitpunkt des Systems.
- Lieferung gegen Zahlung erfordert nicht, dass jede technische Handlung gleichzeitig erfolgt. Sie erfordert, dass die endgültige Abwicklung einer verbundenen Verpflichtung nur dann erfolgt, wenn die andere endgültig wird, sodass keine Seite das volle Hauptrisiko trägt.
- Fehlgeschlagene Abwicklung und endgültige Abwicklung erfordern eine gegensätzliche Behandlung. Vor der Bindung kann eine unvollständige Transaktion ausstehend bleiben, bilateral storniert oder in einen sauberen vorherigen Zustand zurückversetzt werden. Nach der Bindung sollte eine Korrektur durch ein neues, zurechenbares Ereignis erfolgen und nicht durch Löschung oder einseitige Rückgängigmachung.
- Eine IPv4-Endgültigkeitsregel sollte die authentifizierte Berechtigung des Verkäufers, die Annahme des Käufers, die Anerkennung durch die Registrierungsstelle, etwaige abteilungsübergreifende Abstimmung und die Zahlungsfreigabe zu einer erklärten Abwicklungsbedingung zusammenführen, während Routing-Bereitstellung und private Rechtsansprüche in ihren jeweiligen Institutionen verbleiben.
- Die NRS kann Endgültigkeit als Advocacy-Disziplin nutzen, indem sie Forschung zu Teilnehmerpflichten, Fehlerzuständen, Ausfallregeln, Korrekturbefugnissen und Prüfnachweisen veröffentlicht. RIRs, autorisierte Übertragungsdienste, Schiedsstellen und Gerichte behalten die Verantwortung für die Ausführung oder Durchsetzung der Endgültigkeit.
Ein Handel ist ein Versprechen; die Abwicklung ändert den autoritativen Zustand
Die Finanzmärkte unterscheiden zwischen Ausführung und Abwicklung, da eine Vereinbarung an sich nicht das Vermögen und Bargeld auf die endgültigen Konten bewegt. Nach einem Geschäft ordnen die Parteien die Transaktion zu, bestätigen die Bedingungen, gleichen Anweisungen ab, stellen Wertpapiere und Liquidität bereit, übermitteln sie an die relevanten Infrastrukturen und warten auf den Abwicklungstermin. Ein Handel kann gültig sein, während die Abwicklung fehlschlägt. Eine Abwicklung kann verzögert werden, ohne die zugrunde liegende vertragliche Verpflichtung aufzuheben.
Die Unterscheidung wurde deutlicher, als die Vereinigten Staaten am 28. Mai 2024 die meisten Makler-Händler-Transaktionen von T+2 auf T+1 umstellten. DieSecurities and Exchange Commissionsagte nicht, dass Geschäfte plötzlich einen Tag später stattfanden. Sie verkürzte das Standardintervall zwischen Handels- und Abwicklungsdatum und führte Anforderungen ein, die eine zeitgleiche Zuweisung, Bestätigungen, Affirmationen und eine durchgängige Verarbeitung verbessern sollten. Die Änderung erkannte an, dass die Zeit zwischen Vereinbarung und Abschluss Kredit-, Markt-, Liquiditäts- und operationelle Risiken enthält.
IPv4-Transaktionen benötigen dieselbe Terminologie. Ein unterzeichneter Kaufvertrag begründet private Verpflichtungen. Hinterlegte Gelder zeigen, dass eine Gegenleistung verfügbar sein kann. Die Anfrage eines Verkäufers zeigt eine Anweisung. Die Genehmigung durch die Registrierungsstelle zeigt eine institutionelle Entscheidung. Die Veröffentlichung eines neuen Datensatzes zeigt eine Zustandsänderung. Eine Route vom Käufer zeigt die betriebliche Nutzung. Diese Ereignisse können in unterschiedlicher Reihenfolge auftreten, und keines sollte in der Lage sein, alle anderen vorzutäuschen.
Der Zweck des Abwicklungsdesigns ist es, zu definieren, welche Kombination die Übertragung für Registrierungszwecke abschließt. Bis zu diesem Zeitpunkt wissen die Parteien, dass die Transaktion aussteht und welche Verpflichtungen bestehen. Zu diesem Zeitpunkt ändert sich die anerkannte Registrierung einmal. Nach diesem Zeitpunkt kann der vorherige Zustand nicht zurückkehren, weil ein Teilnehmer seine Meinung geändert hat oder eine Institution die Datei informell wieder geöffnet hat.
Dies ist eine engere und wertvollere Nutzung der Wertpapieranalogie, als zu sagen, dass Adressen Vermögenswerte sind. Sie verwandelt eine mehrdeutige administrative Abfolge in einen Zustandsübergang, auf den Verträge und Betreiber vertrauen können.
Die Richtlinie von 1998 wurde gegen die Gefahr der Rückabwicklung geschrieben
DieRichtlinie über die Endgültigkeit der Abwicklungder Europäischen Union befasste sich mit einem spezifischen systemischen Problem. Wenn das Insolvenzrecht bereits in einem Zahlungs- oder Wertpapierabwicklungssystem verarbeitete Übertragungsaufträge oder Netting rückwirkend aufheben könnte, könnte der Ausfall eines Teilnehmers Verpflichtungen im gesamten System wieder aufleben lassen. Andere Teilnehmer müssten feststellen, dass Salden, die sie als endgültig behandelt hatten, doch bedingt waren.
Artikel 3 macht qualifizierende Übertragungsaufträge und Netting rechtlich durchsetzbar und bindend für Dritte, selbst wenn ein Insolvenzverfahren gegen einen Teilnehmer eröffnet wird, sofern die Aufträge vor dem rechtlich definierten Zeitpunkt in das System eingegangen sind. Er verhindert, dass gewöhnliche Regeln für die Anfechtung früherer Transaktionen geschütztes Netting aufheben. Artikel 5 besagt, dass ein Übertragungsauftrag von einem Teilnehmer oder Dritten ab dem in den Systemregeln festgelegten Zeitpunkt nicht widerrufen werden kann.
Die Richtlinie schreibt keinen einheitlichen technischen Zeitstempel für jedes System vor. Der Zeitpunkt des Eingangs wird durch die Regeln jedes benannten Systems festgelegt, vorbehaltlich des anwendbaren Rechts. Das ist eine entscheidende Gestaltungsentscheidung. Endgültigkeit braucht eine gemeinsame rechtliche Wirkung, aber die Infrastruktur muss genau festlegen, wann ihr eigener Zustand den geschützten Punkt erreicht.
Die Erwägungsgründe bewahren eine ebenso wichtige Grenze. Betrug, technischer Fehler oder ein anderer Mangel des zugrunde liegenden Geschäfts können immer noch einen rechtlichen Anspruch auf Rückforderung oder Herausgabe stützen, sofern die Abhilfe nicht das Netting aufhebt oder den Übertragungsauftrag innerhalb des Systems widerruft. Die Endgültigkeit schützt den abgewickelten Zustand. Sie erklärt nicht jede Ursache, Darstellung oder jeden Vertrag hinter diesem Zustand für rechtmäßig.
Für IPv4-Übertragungen besteht die Lehre nicht darin, Betrug zu immunisieren. Es geht darum, die Integrität des gemeinsamen Registers von den Rechtsbehelfen zwischen den Parteien zu trennen. Wenn ein endgültiger Datensatz stillschweigend gelöscht werden kann, sobald ein späterer Anspruch auftaucht, weiß niemand, ob der Zustand endgültig ist. Wenn ein endgültiger Datensatz unter keinem Verfahren jemals korrigiert werden kann, wird Betrug verfestigt. Die Antwort ist ein neues korrigierendes Ereignis unter einer veröffentlichten Autorität, nicht ein rückwirkendes Verschwinden.
... (Weiterer Text aus Gründen der Länge gekürzt)
Quellen
- Richtlinie 98/26/EG über die Endgültigkeit der Abwicklung in Zahlungs- und Wertpapierabwicklungssystemen- Durchsetzbarkeit, Eingang, Unwiderruflichkeit, Insolvenzschutz und die Grenze zwischen Systemendgültigkeit und zugrunde liegenden Rechtsansprüchen.
- CPMI-IOSCO, Grundsätze für Finanzmarktinfrastrukturen- Grundsätze 8, 11, 12 und 13 zu Abwicklungsendgültigkeit, zentralen Wertpapierverwahrern, verbundenen Verpflichtungen und Teilnehmerausfall.
- CPMI-IOSCO, Offenlegungsrahmen und Bewertungsmethodik- Fragen zur Prüfung von Endgültigkeit, Widerruf, Wertstellung, systemübergreifenden Verbindungen und unerledigten Anweisungen.
- Verordnung der Europäischen Union über Zentralverwahrer, Artikel 39- Pflichten der Zentralverwahrer zur Definition von Eingang und Unwiderruflichkeit, Offenlegung von Endgültigkeitsregeln und Nutzung von Lieferung gegen Zahlung.
- CSDR Artikel 7undArtikel 41- Überwachung von Abwicklungsfehlern, zurechenbare Sanktionen, Verfahren bei wiederholten Fehlern und geprüfte Teilnehmerausfallregeln.
- Europäische Zentralbank, Was ist TARGET2-Securities?- Abgleich, Wertpapier- und Zentralbankgeldkonten, Lieferung gegen Zahlung, Teilabwicklung und Abwicklungsoptimierung.
- BIS, Lieferung gegen Zahlung in Wertpapierabwicklungssystemen- Ursprünge, Modelle und Risikoauswirkungen der Verknüpfung von Wertpapierlieferung und Zahlung, einschließlich der Gefahr der Rückabwicklung von Netting nach einem Teilnehmerausfall.
- US-Börsenaufsicht SEC, Erklärung zur T+1-Umsetzungundendgültige Regelung- Die Unterscheidung zwischen Handel und Abwicklung, die Umstellung auf T+1 im Mai 2024 und unterstützende Pflichten zur Bestätigung, Affirmation und durchgängigen Verarbeitung.
- RFC 7020, Das System der Internet-Nummernregister- Globale Eindeutigkeit, Registrierungsgenauigkeit und die Trennung von Registrierung und Routenbetrieb.
- ARIN, Kurzanleitung zu Übertragungen von Internet-Nummernressourcen- Ein aktuelles Beispiel für Quellenautorisierung, Empfängerbedingungen, Vereinbarung und abteilungsübergreifende Koordination vor dem Abschluss.
- Number Resource Society, Charta- Das erklärte Bekenntnis der NRS zu genauer Registrierung, Betreiberautonomie und einem global einheitlichen Internet, verwendet als institutionelle Selbstbeschreibung.
- Lu Heng, Portabilität von Nummernressourcen und die ICP-2-Revision- Das politische Argument für portable Registrierung, das die Endgültigkeit ergänzt, indem es definiert, wann ein Umzug abgeschlossen ist.

