Zusammenfassung

  • RFC 3409 empfahl, ein Paket mit fehlerhaftem komprimiertem Header samt Fehleranzeige an den Dekompressor weiterzugeben, obwohl das Paket verworfen werden musste.
  • Ungleiche Fehlererkennung konnte einen intakten Header von beschädigter Nutzlast trennen und die Medienentscheidung einer toleranten Anwendung überlassen.

Gemeinsamer Kompressionskontext vergrößert die Reichweite eines Fehlers. Ein beschädigter komprimierter Header kann nicht nur das aktuelle Paket zerstören, sondern als falsches Update spätere Rekonstruktionen beeinflussen. Darum verlangte RFC 3409 von unteren Schichten eine Erkennung, die verbleibende Headerfehler am Dekompressor nahezu ausschließt.

Eine erkannte Abweichung sollte dennoch nicht unsichtbar werden. Der Leitfaden empfahl, das Paket mit einer eindeutigen Fehleranzeige an den Dekompressor zu geben. Für die Anwendung blieb es gesperrt; für die Zustandsmaschine konnte das Scheitern nützlich sein. Gültigkeit wurde damit an den Zweck gebunden.

Ohne Kennzeichnung könnten beschädigte Bits wie ein gültiges Update wirken. Ohne Objekt würde ROHC eine Beobachtung verlieren. Paket und Fehlerlabel zusammen bewahrten Information, ohne ihr Zustell- oder Aktualisierungsautorität zu verleihen.

Die Sicherungsschicht lieferte ohnehin Teile des rekonstruierten Headers. Aus einer Länge pro Paket konnten IPv4-Gesamtlänge, IPv6-Nutzlastlänge und UDP-Länge abgeleitet werden. Der Dekompressor verband empfangene Kurzfelder mit Tatsachen aus einer anderen Schicht.

Ein gemeinsamer Check über Header und Nutzlast ließ den Fehlerort offen. Jeder Bitfehler konnte im Header liegen; korrekte Dekompression war nicht mehr sicher, also musste das ganze Paket weg. Eine beschädigte Sprachprobe, die der Codec möglicherweise toleriert hätte, wurde wegen der unaufgelösten Headersorge mitverworfen.

Ungleiche Fehlererkennung teilte den Entscheidungsweg. War der Header nachweislich intakt und nur die Nutzlast beschädigt, konnte die Rekonstruktion korrekt bleiben und die Anwendung den Medieninhalt beurteilen. Das war keine Qualitätszusage, sondern eine dokumentierte Verlagerung des Urteils an die fachlich zuständige Stelle.

Ungleicher Fehlerschutz war davon getrennt. Mehr Schutz für Header konnte helfen, doch erst getrennte Erkennung zeigte, welcher Bereich versagt hatte. Ohne UED lieferte UEP keine belastbare Klassifikation. Der Nettoeffekt hing außerdem von Funkkosten und Anwendungstoleranz ab.

Auch Duplikation und Umordnung waren ortsabhängig. Vor dem Kompressor waren Duplikate handhabbar, wenn auch ineffizient. Zwischen Kompressor und Dekompressor durfte die untere Schicht keine erzeugen. Umordnung vor dem Kompressionspunkt war nicht dasselbe wie Umordnung zwischen den gekoppelten Zuständen.

Beim Handover konnte der Kontext übertragen oder nach einer Meldung mit vollständigen Headern neu initialisiert werden. Ein längerer Verlust ohne Transfer- oder Refresh-Beleg bewies keine Kontinuität.

Spätere ROHC-Dokumente entwickelten Framework und Umordnung weiter. Sie liefern diesem Informational-RFC keine Einsatzstatistik. Sein bleibender Beitrag ist die Teilqualifikation: Daten verwerfen, den markierten Fehler erhalten und dem beschädigten Header keine Macht über den Kontext geben.

Sources