Zusammenfassung

  • Das Central Bureau of Investigation (CBI) reichte am 17. Juli im Verfahren um Reliance Communications eine zweite Anklageschrift ein. Neu genannt werden Netizen Engineering Pvt Ltd sowie die Direktoren Anil Kalya und Tunu Sahu.
  • Die häufig zitierte Summe von ₹19.694,33 Crore – exakt ₹196,9433 Milliarden – ist das im First Information Report (FIR) vermerkte Gesamtengagement öffentlicher Banken und Finanzinstitute. Sie ist weder ein Gerichtsurteil noch eine Rückgewinnungsprognose oder ein allein den drei neu Beschuldigten zugerechneter Betrag.
  • RCom befindet sich unabhängig davon in einem Unternehmensinsolvenzverfahren. Die neue Anklageschrift konkretisiert die behauptete Geldspur, ändert aber weder die Kontrolle über das Unternehmen noch bringt sie den Kreditgebern unmittelbar Geld zurück.

Der Kreis der Beschuldigten wird größer

Das Central Bureau of Investigation legte die zweite Anklageschrift am 17. Juli dem Special Judge for CBI Cases in Mumbai vor. Sie richtet sich gegen Netizen Engineering Pvt Ltd – früher Reliance Infocomm Engineering Pvt Ltd – und dessen Direktoren Anil Kalya und Tunu Sahu. Vorgeworfen werden ihnen Verschwörung, kriminelle Veruntreuung und Täuschung.

Damit ist noch nichts über Schuld entschieden. Nach Darstellung des CBI soll Reliance Communications Netizen als Durchlaufgesellschaft genutzt haben, um Mittel umzuleiten. Die Transaktionen hätten den kreditgebenden Banken einen unrechtmäßigen Schaden und Beschuldigten beziehungsweise verbundenen Unternehmen einen entsprechenden Vorteil verschafft. Das sind Behauptungen der Strafverfolgungsbehörde. Das Gericht hat weder die strafrechtliche Verantwortung von Netizen, Kalya oder Sahu festgestellt noch über den behaupteten Mechanismus geurteilt. Weitere Ermittlungen sind ausdrücklich offen.

Der Schritt erweitert das Verfahren gegenüber der ersten Anklageschrift vom 29. Mai. Darin waren 16 Beschuldigte aufgeführt: Reliance Communications Limited, fünf leitende Mitarbeiter des Unternehmens und zehn Beschäftigte dreier Banken. Mit der nun als mutmaßlicher Transaktionskanal bezeichneten Gesellschaft und ihren Direktoren verschiebt sich der Fokus von der ursprünglichen Beziehung zwischen Kreditgeber und Kreditnehmer auf den Weg, den die Gelder laut CBI genommen haben sollen.

₹19.694,33 Crore sind Engagement, nicht erwiesener Schaden

Bei der größten Zahl des Falls ist eine saubere begriffliche Trennung entscheidend. Im FIR wird das Gesamtengagement öffentlicher Banken und Finanzinstitute mit ₹19,694.33 Crore angegeben. Das entspricht ₹196.943.300.000 beziehungsweise ₹196,9433 Milliarden. Die Berichte nennen dagegen keine Summe, die speziell über Netizen geflossen sein soll.

Ein Kreditengagement ist auch nicht gleichbedeutend mit einem strafgerichtlich festgestellten Schaden, dem endgültigen Abschreibungsbedarf einer Bank oder dem noch erzielbaren Verwertungserlös. Diese Größen können weit auseinanderliegen: Sicherheiten können verkauft, Insolvenzforderungen quotiert, Transaktionen angefochten und einzelne Vorwürfe von Gerichten bestätigt oder verworfen werden. Wer die ₹19.694,33 Crore bereits als erwiesenen Betrugsschaden behandelt, überspringt mehrere rechtliche und bilanzielle Stufen.

Das wirtschaftliche Risiko tragen zunächst jene Institute, deren Forderungen noch nicht befriedigt sind. Ausgangspunkt des Verfahrens war eine Beschwerde der State Bank of India. In einer früheren amtlichen Darstellung bezog das CBI die Gesamtzahl auf 17 öffentliche Banken und Finanzinstitute. Die zweite Anklageschrift kann Staatsanwälten und Gläubigern ein genaueres Bild der mutmaßlichen Transaktionen liefern. Sie begründet aber keine automatische Zahlungspflicht und weist auch keinen neuen, bereits verwertbaren Vermögenspool aus.

Strafverfolgung und Gläubigerrückgewinnung folgen getrennten Regeln

Nach einer eigenen Börsenmitteilung befindet sich Reliance Communications Limited in einem Corporate Insolvency Resolution Process. Geschäfte, Betrieb und Vermögenswerte werden daher von einem Insolvenzverwalter geführt, nicht vom Verwaltungsrat; die Schulden sollen nach Indiens Insolvency and Bankruptcy Code geordnet werden.

Diese Kontrollstruktur setzt der Bedeutung der Anklageschrift klare Grenzen. Im Strafverfahren wird geprüft, wer Transaktionen angeordnet, ermöglicht oder verschleiert haben könnte. Das Insolvenzverfahren regelt dagegen, wer die Masse kontrolliert und wie ihr Wert unter den Gläubigern verteilt wird. Erkenntnisse aus einem Verfahren können dem anderen helfen, und Vollstreckungsmaßnahmen können bestimmte Vermögenswerte erfassen. Die Einreichung vom 17. Juli ändert jedoch keinen Insolvenzplan und legt keine Rückgewinnungsquote fest.

Nach Angaben des CBI laufen im weiteren Reliance-Komplex sieben FIR-Verfahren. Sie betreffen Reliance Communications, Reliance Home Finance, Reliance Commercial Finance und Reliance Telecom und gehen auf Beschwerden öffentlicher Banken sowie der Life Insurance Corporation of India zurück. Die Behörde erklärt zudem, der Supreme Court überwache die weiter gefassten Ermittlungen. Das spricht für weitere Ermittlungsschritte und mögliche Anklageschriften – nicht für den Abschluss des Verfahrens.

Entscheidend sind nun Gerichtsschritte und belastbare Vermögensspuren

Vier Entwicklungen sind zu beobachten. Erstens muss das Sondergericht die neue Anklageschrift behandeln und entscheiden, ob und in welchem Umfang Anklagepunkte förmlich eröffnet werden. Zweitens fehlt in den ausgewerteten öffentlichen Berichten bislang die Reaktion von Netizen, Kalya und Sahu auf die neue Einreichung. Drittens ist offen, ob weitere Ermittlungen konkrete Transaktionssummen, Empfänger oder Vermögenswerte identifizieren, die den behaupteten Zahlungsweg mit tatsächlich rückgewinnbarem Wert verbinden.

Viertens bleibt abzuwarten, was das Insolvenzverfahren und etwaige parallele Vollstreckungsmaßnahmen den Kreditgebern wirklich einbringen.

Die belastbare Schlussfolgerung bleibt deshalb enger als die große Zahl in der Schlagzeile: Das CBI hat das RCom-Strafverfahren ausgeweitet und einen bestimmten Durchlaufmechanismus behauptet. Es hat diesen Mechanismus noch nicht vor Gericht bewiesen, den neu Beschuldigten nicht das gesamte Engagement von ₹19.694,33 Crore zugerechnet und mit der Anklageschrift keine Gläubigerrückzahlung herbeigeführt.

Quellen