Nepal Television: Prüfung beziffert Verlust aus Satellitenverträgen auf 206 Millionen Rupien

Ein Regierungsausschuss führt einen geschätzten Verlust von 206,17 Millionen nepalesischen Rupien auf jahrelange Schwächen bei der Beschaffung von Satellitenbandbreite zurück. Der Fall zeigt, wie fehlender Wettbewerb, verfrühte Zahlungen und falsch bemessene Kapazität die Finanzen und Sendesicherheit eines öffentlich-rechtlichen Anbieters zugleich belasten können.

Zusammenfassung

  • Ein vierköpfiger Untersuchungsausschuss beziffert den Schaden, der Nepal Television durch Unregelmäßigkeiten bei der Beschaffung von Satellitenbandbreite entstanden sein soll, auf 206.173.469 nepalesische Rupien.
  • Zu den berichteten Feststellungen gehören Vertragsverlängerungen ohne neuen Wettbewerb, Zahlungen vor Leistungsbeginn, überhöhte Abrechnungen, aufgeblähte Kostenschätzungen und der Kauf von mehr Bandbreite als benötigt.
  • Der Ausschussbericht ist eine administrative Feststellung, kein Gerichtsurteil. Der Anbieter wird in den verfügbaren Berichten nicht genannt; eine individuelle Haftung ist ebenso wenig festgestellt wie der weitere Verfahrensweg.

Der Satellitenvertrag von Nepal Television ist von einer technischen Beschaffungsfrage zu einem Fall öffentlicher Rechenschaft geworden. Ein vom zuständigen Ministerium eingesetzter Ausschuss hat am 17. Juli seinen Bericht an Informations- und Kommunikationsminister Dr Bikram Timilsina übergeben. Darin veranschlagt er den Verlust des Senders auf exakt 206.173.469 nepalesische Rupien. Das geht aus der zeitnahen nepalesischsprachigen Berichterstattung von OnlineKhabar hervor; Republica bestätigt Datum, Größenordnung und die zentralen Beschaffungsvorwürfe unabhängig auf Englisch.

Diese Zahl ist weder eine rechtskräftig zugesprochene Forderung noch ein bereits eingezogener Betrag. Der vollständige Ausschussbericht samt Berechnung ist in den geprüften Quellen nicht veröffentlicht. Auch der Satellitenanbieter bleibt ungenannt, und Stellungnahmen von Nepal Television, dem Vertragspartner oder den untersuchten Verantwortlichen liegen in den verfügbaren Berichten nicht vor. Die belastbare Aussage lautet daher enger: Der Ausschuss hat einen Verlust in dieser Höhe errechnet und eine Reihe von Vorgängen beschrieben, die ihn nach seiner Auffassung verursacht haben.

Wenn Vertragskontinuität den Wettbewerb ersetzt

Der Ausschuss war am 5. Juni nach Beschwerden, Berichten des nepalesischen Rechnungshofs (Office of the Auditor General) und Fragen von öffentlichem Interesse eingesetzt worden. Die institutionseigene Mitteilung von Nepal Television nennt den Ingenieur Dr Aabhas Maskey als Vorsitzenden sowie Umesh Rupakheti, Tikaram Karki und Navin Kumar Mishra als Mitglieder. Innerhalb von 21 Tagen sollten sie frühere Satellitendienstverträge, Leistungsausweitungen, technologische Veränderungen und den Einkauf von Ausrüstung prüfen.

Nach den Zusammenfassungen von OnlineKhabar und Republica verlängerte Nepal Television bestehende Verträge zu bisherigen Konditionen, ohne einen neuen Wettbewerb zu eröffnen. Der Sender soll Entgelt gezahlt haben, bevor die Leistung begann, nach dem Start überhöhte Rechnungen beglichen, Kostenansätze aufgebläht und mehr Kapazität beschafft haben als erforderlich. Für das Jahr 2012 hält der Ausschuss demnach zudem fest, dass ein Bieter den Auftrag erhielt, obwohl er die technische Bewertung nicht bestanden hatte.

Das ist nicht nur ein Problem regelkonformer Aktenführung. In einem Markt für Satellitenkapazität schafft ein erneuter Wettbewerb die Vergleichswerte, an denen Preis, Leistung und Risikoverteilung gemessen werden können. Eine Verlängerung zu alten Konditionen nimmt dem Käufer diese Preisfindung. Zahlungen vor Leistungsbeginn verlagern Finanzierungs- und Erfüllungsrisiken vom Lieferanten auf den Sender. Nicht belegter Mehrbedarf verwandelt eine vernünftige Kapazitätsreserve in dauerhafte Fixkosten. Keine dieser Praktiken beweist für sich allein eine unlautere Absicht.

In ihrer Kombination erschweren sie jedoch die Kontrolle der Wirtschaftlichkeit und verteuern eine spätere Korrektur.

Zusätzliche Bandbreite auf einem alternden System

Besonders erklärungsbedürftig ist eine weitere Feststellung: Nepal Television soll beim selben Anbieter zusätzliche 10 MHz bestellt haben, als der eingesetzte Satellit sich dem Ende seiner vorgesehenen Lebensdauer näherte. Die öffentlich zugänglichen Berichte nennen weder Satellit noch Lieferant. Sie sagen auch nicht, ob die Übertragung später auf ein anderes System wechselte oder ob vertragliche Sicherungen einen vorzeitigen Technologiewechsel abdeckten. Daraus lässt sich folglich nicht ableiten, dass die zusätzliche Kapazität technisch versagte.

Die Entscheidung erhöhte aber das Risiko des Käufers. Für einen öffentlichen Fernsehsender ist Sendekontinuität keine Zusatzleistung, sondern der eigentliche Zweck der Beschaffung. Der Ausschuss stellt außerdem einen Zusammenhang zwischen Versäumnissen auf Leitungsebene und einem Ausfall am 6. Juni 2022 her: Sämtliche Kanäle von Nepal Television sollen damals rund 30 Minuten lang nicht ausgestrahlt worden sein.

Nach der berichteten Darstellung erhielten externe Mitglieder des Verwaltungsorgans von der Führung keine zutreffenden Informationen; technische Beschäftigte sowohl des Ministeriums als auch des Senders hätten ihre Aufgaben nicht wirksam erfüllt. Ohne den vollständigen Bericht oder technische Störungsprotokolle bleibt auch diese Kausalzuordnung eine Ausschussfeststellung, nicht eine unabhängig geprüfte technische Diagnose.

Unmittelbar betroffen ist Nepal Television (Public Service Broadcasting Nepal). Mittel, die in nicht benötigter Kapazität, verfrühten Zahlungen oder nicht hinreichend geprüften Rechnungen gebunden sind, fehlen bei Programmen, Geräteerneuerung und resilienter Verbreitung. Der Ausschuss berichtet zudem von unvollständiger Erfüllung steuerlicher und sonstiger Abgabenpflichten gegenüber staatlichen Kassen. Die zugänglichen Quellen beziffern diesen Anteil nicht und weisen ihn keiner bestimmten Partei zu.

Mit der Übergabe beginnt erst der Rechenschaftstest

Nach den Medienberichten untersuchte der Ausschuss die Entscheidungen vom ursprünglichen Vertrag aus dem Jahr 2012 bis zu späteren Ergänzungsvereinbarungen. Er kam zu dem Schluss, dass Angehörige der Geschäftsleitung und verantwortliche Gremienmitglieder Entscheidungen gegen die Interessen der Institution getroffen hätten, und empfahl der Regierung die gesetzlich erforderlichen Schritte gegen Verantwortliche.

Eine Empfehlung begründet noch keine persönliche Schuld. Offen ist, welche Behörde nun zuständig ist, ob der Bericht bereits an eine Vergabe-, Prüfungs-, Disziplinar- oder Strafverfolgungsstelle abgegeben wurde und bis wann Betroffene Stellung nehmen können. Auch das zuständige Ministerium, offiziell Ministry of Information and Communications, hat in den verfügbaren Quellen keinen detaillierten Fahrplan veröffentlicht.

Die nächsten aussagekräftigen Belege müssen deshalb verfahrensbezogen sein: die Veröffentlichung des Berichts, die Benennung von Verträgen und Gegenparteien, eine nachvollziehbare Herleitung der 206,17 Millionen Rupien sowie Antworten der genannten Personen und Institutionen. Nepal Television kann darüber hinaus offenlegen, welche Kontrollen bei Ausschreibungen, Kapazitätsprognosen, Rechnungsprüfung und dem Lebenszyklusrisiko von Satelliten inzwischen gelten.

Bis dahin bleibt die Verlustschätzung ernst, aber nicht gerichtlich entschieden. Die entscheidende Frage lautet nicht, ob ein nationaler Sender Satellitenbandbreite benötigte. Sie lautet, ob er für jedes Megahertz, jede Zahlung und jede Vertragsverlängerung belegen kann, dass Wettbewerb und technische Prüfung ausreichten, um den öffentlichen Rundfunk zugleich wirtschaftlich und auf Sendung zu halten.

Quellen