Zusammenfassung
- MiMedia hat einen mehrjährigen Vertriebsvertrag mit Africell angekündigt. Das Geschäftsmodell verbindet Lizenzierung mit einer Aufteilung der Erlöse.
- Die genannten mehr als 15 Millionen Mobilfunkkunden sind ein potenzielles Publikum. Der Vertrag weist weder eine entsprechende Zahl aktiver Cloud-Konten noch garantierte Einnahmen aus.
Eine Reichweite, die erst genutzt werden muss
Für MiMedia ist der Zugang zu einem etablierten Mobilfunkanbieter der eigentliche Fortschritt. Die am 8. September bekannt gegebene Vereinbarung umfasst die vier Märkte von Africell: Gambia, Angola, die Demokratische Republik Kongo und Sierra Leone. Sie erschließt einen Vertriebskanal für persönliche Cloud-Dienste. Wie viele Menschen diesen Kanal tatsächlich nutzen werden, bleibt offen.
Africell nennt eine Basis von mehr als 15 Millionen Mobilfunkkunden. Diese Zahl beschreibt die Reichweite des Anbieters, nicht die Zahl aktivierter, regelmäßig genutzter oder bezahlter Cloud-Konten. Auch eine Abnahmeverpflichtung für ebenso viele Konten lässt sich aus dem Vertragshinweis nicht ableiten.
Die Marke des Netzbetreibers als Zugang
Vorgesehen sind eine Plattform unter der Marke von Africell, einzelne Module innerhalb bestehender Apps und eine vollständige eigenständige App. Hinzu kommen Funktionen für mobile Werbung. Nutzer könnten damit Fotos, Videos, Kontakte und weitere persönliche Dateien über ein Angebot verwalten, das ihnen innerhalb ihrer bisherigen Kundenbeziehung begegnet.
Die bestehende Beziehung kann die Suche nach neuen Nutzern erleichtern. Sie ersetzt aber nicht deren Entscheidung, die Cloud dauerhaft zu verwenden. Ebenso wenig belegt die angekündigte Einbindung, dass die technische Integration oder der Marktstart bereits abgeschlossen ist. Africell-Vertriebschefin Nadia Moati spricht davon, den Dienst möglichst bald auf den Markt zu bringen. Einen länderspezifischen Startplan oder Nutzungszahlen nennt die Mitteilung nicht.
Die Werbefunktionen erlauben für sich genommen auch keinen Schluss auf die Verwendung privater Fotos zur Werbeaussteuerung. Einwilligungen, Datenzugriffe und konkrete Verarbeitungsregeln werden in der Ankündigung nicht erläutert. Solche Bedingungen müssen am Produkt geprüft werden; sie dürfen nicht aus einer allgemeinen Funktionsbeschreibung abgeleitet werden.
Wiederkehrende Erlöse brauchen eine Kostenbasis
MiMedia beschreibt das Modell als Kombination aus Lizenzierung und Erlösteilung. Lizenzgebühren, Verteilungsschlüssel und mögliche Mindestzahlungen bleiben unveröffentlicht. Dasselbe gilt für Endkundenpreise und Speicherkontingente. Die Mobilfunkkundenbasis ist deshalb keine belastbare Grundlage für eine Umsatzberechnung.
Höhere Kundenbindung, stärkere Nutzung und margenstarke wiederkehrende Einnahmen sind erwartete Vorteile, mit denen MiMedia sein Angebot für Partner begründet. Gemessene Ergebnisse dieses Vertrags sind sie nicht.
Persönlicher Speicher verursacht zudem Verpflichtungen über die erstmalige Aktivierung hinaus. Gesicherte Dateien benötigen dauerhaft Kapazität; Abruf und Kundendienst können weitere Kosten erzeugen. Daraus folgt keine Aussage über eine schlechte Vertragsmarge. Es erklärt vielmehr, weshalb neben der Nutzerzahl auch Erlöse pro Nutzer und die vertragliche Kostenzuordnung wichtig sind.
Quellen
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