Zusammenfassung

  • Eine primäre IDN-gTLD und ihre Varianten müssen während der Delegierung denselben Backend-Registry-Service-Provider nutzen.
  • Die Regel verbindet die Betriebsplanung der gesamten Variantenfamilie, bestimmt aber kein Antragsergebnis.

Der ICANN Applicant Guidebook 2026 erlaubt einen Antrag auf eine neue primäre IDN-gTLD zusammen mit einer oder mehreren allokierbaren Varianten. Sie werden demselben Antragsteller zugeteilt und müssen während der Delegierung denselben Backend-Registry-Service-Provider nutzen.

Die Providerwahl für den Primärstring gilt damit auch für jede delegierte Variante. Eine Prüfung nur des Primärstrings erfasst nicht die gesamte betriebliche Fläche der Regel.

Nach erfolgreicher Evaluierung werden die primäre gTLD und beantragte allokierbare Varianten demselben Registry-Betreiber unter einem Registry Agreement zugeteilt. Daraus folgt kein bestimmtes Ergebnis, Delegierungsdatum, Leistungs- oder Migrationsergebnis.

BTW empfiehlt, Kapazität und Betriebsbereitschaft vor der Providerbindung für die gesamte Familie zu prüfen. Das ist redaktionelle Handlungsempfehlung und keine zusätzliche ICANN-Anforderung.

Quellen