Zusammenfassung

  • Für neue Bewerber deckt die gTLD-Evaluierungsgebühr die primäre gTLD und bis zu vier Variantenzeichenfolgen ab.
  • Für jede zusätzliche zuteilbare Variante nach der vierten fällt eine weitere Evaluierungsgebühr von 227.000 US-Dollar an.
  • Als einmalige Ausnahme der Runde 2026 gilt eine Befreiung von der Antragsgebühr für bis zu vier Varianten des bestehenden gTLDs für berechtigte bestehende gTLD-Betreiber der Runde 2012; neue Antragsteller sind nicht erfasst.

Die Gebührenkurve ändert sich bei der fünften zuteilbaren Variante. Die ersten vier liegen innerhalb des enthaltenen Umfangs. Die nächste zuteilbare Variante löst eine weitere volle Evaluierungsgebühr aus; dasselbe gilt für jede weitere zuteilbare Variante.

Für einen berechtigten bestehenden gTLD-Betreiber der Runde 2012, der mehr als vier Varianten beantragt, fällt für jede zusätzliche zuteilbare Variante nach der vierten die volle Evaluierungsgebühr von 227.000 US-Dollar an.

Analyse

Zählen Sie berechnete, gesperrte und zuteilbare Varianten getrennt. Diese Regel betrifft nur zusätzliche zuteilbare Varianten nach der vierten. Gebühren für bedingte Prüfungen können ebenfalls anfallen. Die Zahlung garantiert weder den Erfolg der Prüfung noch einen Vertrag oder eine Delegierung. Ein Grenzkostenregister ist eine BTW-Empfehlung, kein ICANN-Pflichtformat.

Sources