Zusammenfassung

  • Der Betreiber einer bestehenden gTLD muss beim Antrag auf allokierbare Varianten zum Basis-Registry-Vertrag der Runde 2026 wechseln.
  • Die bestehende gTLD und alle ihre Varianten werden über einen einzigen Registry-Vertrag zugeteilt.

Das ICANN Applicant Guidebook 2026 macht den Vertragswechsel zum Bestandteil des Variantenwegs für bestehende gTLDs. Der Betreiber muss zum Basis-Registry-Vertrag 2026 wechseln, der die bestehende gTLD und sämtliche Varianten umfasst.

Diese Anforderung betrifft den vertraglichen Rahmen der bestehenden Registry-Familie. Sie besagt nicht, dass ein bestimmter Betreiber einen Antrag gestellt, die Evaluierung bestanden, ein Registry Agreement unterzeichnet oder eine Variante delegiert bekommen hat.

Allokierbare Varianten müssen in einem Antrag enthalten sein. Nach erfolgreicher Evaluierung werden sie dem Betreiber der bestehenden gTLD zugeteilt. Nach Einreichung darf eine beantragte Variante zurückgezogen, aber keine weitere, im ursprünglichen Antrag fehlende Variante hinzugefügt werden.

BTW empfiehlt, den Vertragswechsel vor dem Ressourceneinsatz als frühe Governance- und Betriebsmodellentscheidung zu behandeln. Das ist redaktionelle Empfehlung, keine zusätzliche ICANN-Anforderung.

Quellen