Zusammenfassung

  • Der Vorschlag vom 9. Oktober würde Ereigniskontrakte ausdrücklich in die Swap-Definition aufnehmen; eine gesonderte Interim Final Rule nähme Glücksspielprodukte nach Art eines Casinos aus, darunter Sportwetten und Casinospiele.
  • Ein konkretes Kommentarende steht noch nicht fest: Beide Fristen beginnen mit der Veröffentlichung im Federal Register; die Ausnahme soll laut CFTC ebenfalls erst dann wirksam werden.

Das Ereignis allein bestimmt die Einordnung nicht

Dasselbe Spielergebnis kann Grundlage unterschiedlicher Verträge sein. In der Produktliste der CFTC sind bereits bestimmte Event Contract Swaps auf Profi-Tennis und internationalen Fußball als Swaps geführt. Daraus folgt nicht, dass jede auf ein Spiel bezogene Wette ein Derivat ist. Am 9. Oktober kündigte die Kommission einen Vorschlag an, der Ereigniskontrakte zu Sport, Politik, Kultur und Wetter ausdrücklich in der Swap-Definition erfassen würde.

In einer getrennten Mitteilung beschrieb sie eine Interim Final Rule, die Glücksspielprodukte nach Art eines Casinos, einschließlich Wetten bei Sportwettenanbietern und Casinospielen, ausnehmen soll.

Die Mitteilungen tragen weder die Aussage, alle Sportwetten unterlägen dem Bund, noch die Gegenbehauptung, sie seien sämtlich Glücksspiel. Der Vorschlag betrifft Verträge, die die CFTC als Finanzinstrumente bezeichnet, die im Handel gemeinhin als Swaps bekannt seien. Die Ausnahme betrifft Produkte, die die Kommission als casinoartiges Glücksspiel einordnet. Ein Sportereignis kann beiden zugrunde liegen; für die rechtliche Kategorie kommt es auf den Vertrag und den Regeltext an, nicht allein auf die Schlagzeile.

Auch die Verfahren unterscheiden sich. Mitteilung 9310-26 kündigt einen Notice of Proposed Rulemaking an. Stellungnahmen müssen binnen 30 Tagen nach Veröffentlichung im Federal Register eingehen. Mitteilung 9309-26 beschreibt eine Interim Final Rule, die nach Angaben der CFTC unmittelbar mit dieser Veröffentlichung wirksam werden soll; Stellungnahmen sind innerhalb der folgenden 30 Tage möglich. Ein konkretes Kalenderdatum nennt keine der Mitteilungen.

Der Vorschlag vom Juni verfolgt eine andere Frage

Im Juni schlug die CFTC ein Verfahren zur Prüfung des öffentlichen Interesses für Verträge über gesetzlich aufgezählte Aktivitäten wie Terrorismus, Mord, Krieg, Glücksspiel oder rechtswidriges Verhalten vor. Der Entwurf sah eine Prüfung innerhalb von 90 Tagen vor. Im Oktober geht es dagegen um die Frage, ob Ereigniskontrakte zur Swap-Definition gehören. Derselbe Vertrag kann beide Debatten berühren, doch die rechtlichen Prüfungen sind verschieden.

Am 10. Oktober führten die OIRA-Seiten die RIN 3038-AF81 und 3038-AF82 weiterhin als in der regulatorischen Prüfung. Eine direkte Suche in der Federal-Register-API nach beiden RIN lieferte zum Prüfzeitpunkt keine Dokumente. Das widerlegt die CFTC-Mitteilungen nicht. Es bedeutet aber, dass die veröffentlichten Bekanntmachungen geprüft werden müssen, bevor Fristen berechnet oder die Ausnahme als wirksam bezeichnet wird.

Für Unternehmen verläuft die Grenze nicht entlang der Frage, ob ein Ereignis sportlich ist. Ein nach Spielergebnis abgerechneter Vertrag kann anders behandelt werden als eine Sportwette auf dasselbe Spiel. Anbieter und Rechtsberater müssen Vertragsbedingungen und Handelsplatzregeln prüfen. Die Mitteilungen geben die regulatorische Position der CFTC wieder; sie klassifizieren nicht jedes Produkt und lösen keinen davon getrennten Zuständigkeitsstreit zwischen Bund und Bundesstaaten.

Quellen

  1. CFTC, Mitteilung 9310-26: Ereigniskontrakte in der Swap-Definition
  2. CFTC, Mitteilung 9309-26: Ausnahme für casinoartige Glücksspielprodukte
  3. OIRA, RIN 3038-AF81
  4. OIRA, RIN 3038-AF82
  5. CFTC, Produktliste für Designated Contract Markets
  6. CFTC, Mitteilung 9249-26: gesonderter Vorschlag zu aufgezählten Aktivitäten