ByteDance gegen die EU: Die Gatekeeper-Schlacht vor Gericht verloren wird von BTW Media profiliert, weil veröffentlichte Beweise es mit Internetinfrastruktur, Governance, operativen Abhängigkeiten oder Marktsichtbarkeit in Verbindung bringen.
ByteDance gegen die EU: Die Gatekeeper-Schlacht vor Gericht verloren wird als Internetinfrastruktur-Institution innerhalb des Internetinfrastruktur-Ökosystems verfolgt.
Konfidenz-Score-Leitfaden
Mehrere öffentliche Quellen
- Der EuGH hat am 17. Juli die Berufung von ByteDance gegen die Entscheidung der EU, es als «Gatekeeper» einzustufen, abgewiesen.
- Das Gericht erklärte, ByteDance erfülle die quantitativen Kriterien des DMA in Bezug auf die weltweite Marktkapitalisierung, die Anzahl der Nutzer in der EU und die Anzahl der Jahre seit Erreichen des Schwellenwerts.
UNSERE MEINUNG
ByteDance hat einen wichtigen Rechtsstreit mit den EU-Regulierungsbehörden verloren. Die Muttergesellschaft von TikTok konnte vor Gericht nicht erreichen, dass die Entscheidung der EU, sie als «Gatekeeper» gemäß dem Digital Markets Act (DMA) einzustufen, aufgehoben wird. Die Entscheidung hat große Aufmerksamkeit erregt, nicht nur weil sie direkte Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit von ByteDance im europäischen Markt haben wird, sondern auch weil sie ähnliche regulatorische Herausforderungen für weitere Technologieunternehmen ankündigen könnte.
– Elodie Qian, BTW-Journalistin
Was passiert ist
Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH)hat am 17. Juli die Berufung von ByteDance gegen die Entscheidung der EU, es als «Gatekeeper» einzustufen, abgewiesen.
Alphabet (Muttergesellschaft von Google), Amazon, Apple, ByteDance, Meta und Microsoft wurden im September letzten Jahres erstmals als die sechs «Gatekeeper»-Unternehmen identifiziert. Sie wurden von der EU gemäß dem Digital Markets Act geprüft. Diese Unternehmen wurden als Anbieter wesentlicher Plattformdienste wie soziale Netzwerke und Suchmaschinen eingestuft.
Gemäß demDigital Markets Act (DMA)der EU müssen die als «Gatekeeper» identifizierten Technologiegiganten ihren Messaging-Apps die Interoperabilität mit denen ihrer Konkurrenten ermöglichen, den Nutzern die Entscheidung überlassen, welche Apps auf ihren Geräten vorinstalliert sind, und dürfen ihre eigenen Dienste nicht bevorzugen. ByteDance argumentierte, dass diese Einstufung die Ziele des DMA gefährden könnte, da diese Verordnung dem Schutz aufstrebender Wettbewerber wie TikTok dient, das noch keine starke Position aufgebaut hat.
Das EU-Gericht mit Sitz in Luxemburg bestätigte die Entscheidung der Europäischen Kommission und wies die Berufung von ByteDance zurück. Es befand, dass das Unternehmen seinen Standpunkt nicht ausreichend belegt habe. Das Gericht erklärte, dieEuropäische Kommissionhabe allen Grund gehabt, ByteDance als «Gatekeeper» zu betrachten.
Das Gericht stellte fest, dass ByteDance die quantitativen Kriterien des DMA hinsichtlich der weltweiten Marktkapitalisierung, der Anzahl der Nutzer in der EU und der Anzahl der Jahre seit Erreichen des Schwellenwerts erfülle.
Darüber hinaus betonte das Gericht den raschen Aufstieg von TikTok im Wettbewerb mit seinen Konkurrenten von Meta und Alphabet. Das Gericht erklärte, TikTok habe seine Position in kurzer Zeit schnell gefestigt und gestärkt, selbst gegenüber Rivalen wie Reels und Shorts, und habe die Hälfte der Nutzerzahlen von Facebook und Instagram in der EU erreicht.
Lesen Sie auch:TikTok bringt seinen speziellen STEM-Feed nach Europa
Lesen Sie auch:EU droht TikTok Lite mit Verbot der Funktion „Belohnungsansicht“
Warum das wichtig ist
«Gatekeeper»-Unternehmen sind große Unternehmen, die «wesentliche Plattformdienste» wie soziale Netzwerke, Suchmaschinen usw. anbieten. Sie müssen eine Marktkapitalisierung von mindestens 75 Milliarden Euro (82 Milliarden US-Dollar) oder einen Jahresumsatz von 7,5 Milliarden Euro (8,2 Milliarden US-Dollar) sowie mindestens 45 Millionen monatliche Endnutzer und 10.000 jährliche Geschäftskunden in der EU haben.
Sie müssen außerdem mindestens 45 Millionen monatliche Endnutzer und 10.000 jährliche Geschäftskunden in der EU haben. Verstoßen sie gegen den Digital Markets Act, drohen Geldbußen von bis zu 10 % ihres weltweiten Jahresumsatzes des vorangegangenen Geschäftsjahres und bei wiederholten Verstößen bis zu 20 %.
Der DMA der EU ist seit Mai 2023 in Kraft. Die Verordnung legt Kriterien für «Gatekeeper»-Unternehmen auf der Grundlage von Marktkapitalisierung, Jahresumsatz in den EU-Ländern und Anzahl der aktiven Nutzer fest und listet 10 «wesentliche Plattformdienste» auf, die von den «Gatekeeper»-Unternehmen abgedeckt werden können.
Zu den «wesentlichen Plattformdiensten» gehören: App-Stores, Online-Suchmaschinen, soziale Netzwerke, bestimmte Messaging-Dienste, Videofreigabedienste, virtuelle Assistenten, Webbrowser, Cloud-Computing-Dienste, Betriebssysteme, Online-Marktplätze und Werbedienste.
Der DMA konzentriert sich auf Verstöße von Unternehmen mit zentralen Plattformdiensten und legt den Schwerpunkt auf die Gewährleistung eines fairen Wettbewerbs im digitalen Markt und die Sicherstellung einer größeren Auswahl für die Verbraucher.
Der DMA, der sich gegen Technologiegiganten richtet, macht die EU zur ersten Rechtsordnung der Welt, die umfassende Standards zur Regulierung des digitalen Raums festlegt.
Signalbericht
- Signal: ByteDance gegen die EU: Die Gatekeeper-Schlacht vor Gericht verloren
- Region: Europa und Naher Osten
- Marktklasse: Globale Cloud-Services-Trends
Betriebspräsenz
- Veröffentlichte Quellen sollten die betroffenen Parteien, den Betriebsfußabdruck und die Marktexposition identifizieren, bevor diese Trendkarte als vollständig betrachtet wird.
Marktkontext
- Operative Relevanz: Mittel
- Zeithorizont: Nächstes Quartal
Was ansehen?
- Achten Sie auf offizielle Stellungnahmen, regulatorische Aktualisierungen, Gefährdung von Kunden oder Partnern sowie ergänzende Offenlegungen.
Mitgliederbriefing
Vertiefter Trendkontext
Melden Sie sich mit der richtigen Mitgliedschaftsstufe an, um das vollständige Briefing und die Quellennotizen freizuschalten.
Nur für Strategic Circle
Strategic Circle
Offen für alle Leser. Schalten Sie Trend-Briefings nach Beitritt und Anmeldung frei.
Strategic Circle beitretenNur für Leadership Alliance
Leadership Alliance
Für Betreiber, Investoren und Politikteams, die Belege für Beziehungen, Fehlerpfade und Quellennotizen benötigen. Melden Sie sich an, um freizuschalten.
Leadership Alliance beitreten
