Zusammenfassung

  • ARIN meldete für den 2. Juli 2026, 307 IPv4-Wartelistenanträge aus 199 Blöcken erfüllt zu haben. Die offizielle CSV-Datei enthält für dieses Datum genau 199 Zeilen mit insgesamt 142.592 Adressen.
  • ARIN weist zugleich darauf hin, dass die freigegebenen Blöcke nicht unmittelbar den ausgegebenen Größen entsprechen. Ein datensparsamer Aufteilungs- und Restbestandsbeleg könnte beide Zählungen verbinden.

Eine Verteilung kann regelkonform sein und sich von außen trotzdem nicht nachrechnen lassen. ARINs Juli-Mitteilung zeigt genau diese Differenz.

Die 199 zählen Eingangsobjekte: zur Wiederverwendung freigegebene IPv4-Präfixe. Die 307 zählen Ergebnisse eines politisch definierten Wartelistenverfahrens. Dass die zweite Zahl größer ist, ist nicht überraschend. Große Blöcke lassen sich in kleinere Ausgabepräfixe teilen. Aus zwei Summen folgt jedoch noch kein überprüfbarer Aufteilungsweg.

ARIN warnt auf der Seite der freigegebenen Blöcke ausdrücklich, dass die gelisteten Präfixe nicht direkt den an die Warteliste ausgegebenen Blockgrößen entsprechen. Damit ist die falsche Gleichung „eine Zeile gleich eine Zuteilung“ ausgeschlossen. Die richtige Gleichung bleibt unveröffentlicht.

Der Eingang ist präzise erfassbar

Die eingefrorene CSV enthält für den 2. Juli exakt 199 Einträge. Nach CIDR-Größe repräsentieren sie 142.592 IPv4-Adressen.

Gelistete Präfixgröße Blöcke Repräsentierte Adressen
/17 1 32.768
/18 2 32.768
/19 1 8.192
/20 2 8.192
/21 2 4.096
/22 8 8.192
/23 6 3.072
/24 177 45.312
Gesamt 199 142.592

Zeilenzahl und Kapazität erzählen verschiedene Geschichten. Ein /17 und zwei /18 umfassen zusammen 65.536 Adressen. Die 177 /24-Zeilen stehen dagegen für 45.312 Adressen. Wer nur Blöcke zählt, unterschätzt das Gewicht weniger großer Eingänge.

Ein erfüllter Antrag ist eine andere Einheit

NRPM 4.1.8 begrenzt die Qualifikation einer Organisation auf höchstens /22 und erlaubt eine kleinere Wahl bis /24. Je Organisation ist nur ein genehmigter Wartelistenantrag zulässig. Die Reihenfolge richtet sich nach dem Genehmigungsdatum; die Erfüllung nach dieser Reihenfolge steht aber unter dem Vorbehalt der Größe der verfügbaren Blöcke. Teilzuteilungen sind ausgeschlossen.

ARIN ordnet also nicht schlicht die nächste Inventarzeile dem nächsten Antrag zu. Ganze Anträge müssen in einen heterogenen Bestand passen. Nach der öffentlichen Anleitung entfernt zudem jeder Bezug von IPv4-Raum über die Warteliste oder bestimmte Transfers die Organisation aus der Liste; auch die Ablehnung eines angebotenen Blocks gilt als Erfüllung.

307 minus 199 ergibt 108. Diese 108 sind keine nachgewiesenen Teilungen. Ein /17 kann viele kleinere Präfixe liefern, ein Quellblock kann einen Rest hinterlassen, und unterschiedliche Mischungen aus /22, /23 und /24 können dieselbe Zahl erfüllter Anträge ergeben. Ebenso sind 142.592 nicht automatisch die ausgegebenen Adressen. Es ist die Kapazität des Eingangsbestands.

Abstimmung ohne Namensliste

Für einen öffentlichen Beleg werden keine Antragstellenden, Tickets oder Bedarfsunterlagen benötigt. Ausreichend wären eine Verteilungs-ID, Datum und Hash des Eingangsbestands, die Quellpräfixe oder eine prüfbare Bindung an diesen Satz, die Zahl ausgegebener /22, /23 und /24, die ausgegebene Adresssumme, der verbleibende Rest sowie anonyme Verweise von Quellen auf ihre Teilstücke.

Auch die Abschlussarten sollten getrennt werden. Zuteilung, Ablehnung eines Angebots und Ausscheiden nach einem Transfer können nach den Regeln einen Antrag schließen, sind aber keine identischen Beobachtungen. Eine feste Definition verhindert, dass sich die Bedeutung der 307 nachträglich verschiebt.

Der Aufteilungsplan wäre außerdem für Reputationslisten nützlich. ARIN bittet deren Betreiber, die Liste freigegebener Blöcke zu verwenden, damit Altlasten früherer Registranten entfernt werden. Ist das Quellpräfix breiter als die Neuausgabe, kommt es auf den tatsächlichen Wiederverwendungsbereich an. Die geprüften Unterlagen belegen allerdings keinen Routing-, Geo-IP- oder E-Mail-Schaden bei einem Empfänger dieser Runde.

Die aktuelle Seite nennt den 1. Oktober 2026 als ungefähren Termin der nächsten Verteilung. Am 14. September ist das ein zukünftiger Zeitpunkt, kein Verzug. Er bietet die nächste Gelegenheit, Eingang, Ausgang und Rest gemeinsam zu veröffentlichen.

Beweisgrenze

Die Quellen belegen beide Summen, Aufbau und Kapazität der 199 Eingänge, den Hinweis auf fehlende Direktentsprechung und die geltenden Regeln. Sie belegen weder Empfängeridentitäten noch Ausgabegrößen, Restbestand, tatsächliche Reihenfolge, interne Prüfung, Reputationsstatus oder Schaden. Gegenstand ist ein fehlender öffentlicher Abgleich, nicht der Nachweis einer fehlerhaften Verteilung.

Quellen