Amazon verliert Gerichtsverfahren zur Aussetzung der EU-Tech-Regeln-Werbeklausel wird von BTW Media profiliert, weil veröffentlichte Beweise es mit Internet-Infrastruktur, Governance, betrieblichen Abhängigkeiten oder Marktsichtbarkeit verbinden.
Amazon verliert Gerichtsverfahren zur Aussetzung der EU-Tech-Regeln-Werbeklausel wird als Institution der Internet-Infrastruktur innerhalb des Internet-Infrastruktur-Ökosystems verfolgt.
Mehrere öffentliche Quellen
- Amazon hat seinen Kampf zur Aussetzung der Online-Werbeverpflichtung verloren, die durch die europäische Technologieregulierung auferlegt wurde, wobei das höchste Gericht entschied, dass die Interessen der EU Vorrang vor den materiellen Interessen des amerikanischen Einzelhändlers haben.
- Amazons Antragauf Aussetzung der Offenlegungspflicht für Online-Werbung nach dem DSA wurde vom EuGH abgelehnt, der auf einen irreparablen Schaden und nicht stichhaltige Argumente zur Einschränkung von Grundrechten verwies.
Am 27. März in Brüssel trat Amazon vor dem höchsten Gericht der EU den europäischen Regulierungsbehörden gegenüber und argumentierte, dass die Interessen der EU Vorrang vor den materiellen Interessen des amerikanischen Einzelhändlers hätten. Das Unternehmen verlor seinen Kampf um die Aussetzung der europäischen Technologieregeln in Bezug auf seine Online-Werbeverpflichtungen.
Warum der EuGH den Antrag ablehnte
Gemäß der EU-Verordnung über digitale Dienste (DSA), die letztes Jahr in Kraft getreten ist, wurde Amazon als sehr große Online-Plattform (VLOP) eingestuft, die strengen Anforderungen zur Bekämpfung illegaler und schädlicher Inhalte auf ihrer Website unterliegt.
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Das Unternehmen focht daraufhin die Aufforderung des DSA an, das Register mit den Einzelheiten seiner Online-Werbung offenzulegen, und beantragte einstweilige Maßnahmen, während es auf ein Urteil in der Sache wartete.
Im September gab ein untergeordnetes Gericht seinem Antrag auf einstweilige Maßnahmen zur Aussetzung der umstrittenen Verpflichtung statt. Doch der in Luxemburg ansässige Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) hob die Aussetzungsanordnung auf und wies Amazons Eilantrag ab.
Amazon machte geltend, dass die Verpflichtung sein Grundrecht auf Achtung der Privatsphäre und auf unternehmerische Freiheit unrechtmäßig einschränke.
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Der Richter befand, dass Amazon zwar ein schwerwiegender Schaden drohe, bevor eine Entscheidung die Kommissionsentscheidung aufheben könne, die Aussetzung jedoch die Ziele der Verordnung über digitale Dienste gefährden könnte. Der Richter fügte hinzu: „Eine Aussetzung würde die vollständige Verwirklichung der Ziele des Rechtsakts über den digitalen Binnenmarkt verzögern und könnte so ein Online-Umfeld, das Grundrechte bedroht, weiter bestehen oder wachsen lassen.“
Die Stellungnahme von Amazon
Amazon erklärte: „Wir sind von dieser Entscheidung enttäuscht und bleiben dabei, dass Amazon nicht der Beschreibung einer „sehr großen Online-Plattform“ (VLOP) im Sinne des DSA entspricht und nicht als solche eingestuft werden sollte.“
Signalbericht
- Signal: Amazon verliert das Gerichtsverfahren um die Aussetzung der Werbeklausel des DSA
- Region:
- Marktklasse: Cloud-Dienste-Trends in Nordamerika
Betriebspräsenz
- Veröffentlichte Quellen sollten die betroffenen Parteien, den Betriebsfußabdruck und die Marktexposition identifizieren, bevor diese Trendkarte als vollständig betrachtet wird.
Marktkontext
- Operative Relevanz: Mittel
- Zeithorizont: Nächstes Quartal
Was ansehen?
- Achten Sie auf offizielle Stellungnahmen, regulatorische Aktualisierungen, Gefährdung von Kunden oder Partnern sowie ergänzende Offenlegungen.
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