- Ministerpräsident Andrew Barr erklärt, dass der ACT die verantwortungsvolle Entwicklung von Rechenzentren nicht aussetzen wird, während die nationalen Standards fertiggestellt werden
- Entwickler können das Planungsverfahren des ACT weiter durchlaufen, doch der bundesweite Rahmen könnte weiterhin verändern, welche Anforderungen große Projekte erfüllen müssen
Die Fakten
Das Australian Capital Territory wird neue Rechenzentrumsprojekte weiterhin prüfen, während die Bundesregierung nationale Vorschriften für große Anlagen ausarbeitet. Ministerpräsident Andrew Barr wies Forderungen nach einer vorübergehenden Aussetzung zurück. Die bestehenden Planungs-, Umwelt- und Versorgungsvorschriften des ACT stünden bereits weitgehend im Einklang mit dem vorgeschlagenen nationalen Ansatz.
Neue Rechenzentren werden im bestehenden Planungssystem des ACT weiterhin einzeln geprüft. Nach den geltenden Vorschriften sind sie in Industrie- und Dienstleistungsgebieten sowie an einigen großflächig genutzten Standorten außerhalb städtischer Gebiete zulässig, sofern die erforderlichen Genehmigungen erteilt werden. Nach Angaben der Regierung des ACT gibt es in Canberra bereits etwa 15 Rechenzentren. Weitere Projekte sind in Beard vorgesehen; in Hume ist eine mögliche Erweiterung geplant. Die bundesweiten Standards sollen voraussichtlich Anfang 2027 Gesetzeskraft erlangen.
Die Einordnung
Da die Genehmigungsverfahren offenbleiben, können Entwickler ihre Projekte im Planungssystem des ACT weiter vorantreiben, während die Bundesregierung die neuen nationalen Vorschriften fertigstellt. Sie müssen nicht auf diese Vorschriften warten, bevor sie einen Antrag einreichen oder dessen Bearbeitung fortsetzen.
Die Unsicherheit entsteht zu einem späteren Zeitpunkt. Australien hat noch nicht genau festgelegt, welche Projekte erfasst werden, wann die neuen Vorschriften in Kraft treten oder ob bereits in Planung oder Bau befindliche Projekte sie einhalten müssen. Einige Entwickler könnten daher ihre Stromversorgungs-, Wasser- oder Betriebskonzepte ändern müssen, nachdem die Prüfung auf lokaler Ebene bereits begonnen hat.
Für die Leser von BTW bedeutet dies: Der ACT lässt die Planungsverfahren weiterlaufen, während die nationalen Vorschriften noch fertiggestellt werden. Damit wird eine pauschale Aussetzung vermieden, doch die vollständigen Anforderungen werden den Entwicklern erst nach Veröffentlichung der bundesweiten Standards bekannt sein.
Worauf zu achten ist
Entscheidend wird sein, wie die Bundesregierung den Größenschwellenwert, den Zeitpunkt des Inkrafttretens und die Übergangsregeln für bereits in Planung oder Bau befindliche Projekte festlegt. Die geplanten Entwicklungen in Beard und Hume könnten frühzeitig zeigen, wie die Genehmigungen des ACT mit den nationalen Standards zusammenwirken. Jede Verpflichtung zur Überarbeitung von Stromversorgungs-, Wasser- oder Betriebskonzepten würde erkennen lassen, wo sich die beiden Regelwerke unterscheiden.
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